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Ausschreibungsdetails

Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 141152: Leerstand / BImA NSt Stuttgart interim, Dr.-Herbert-Czaja-Weg 2 in 70437 Stuttgart, BImA, Dir. Freiburg

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28.05.2024 (letzte Änderung am 18.07.2024)

05.08.2024 09:00

05.08.2024 09:00

VOEK 559-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

18.07.2024 16:20

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ):10623
Ort:Berlin
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 559-23

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

05.08.2024 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.10.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=681908

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

05.08.2024 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

1. Grundleistung:
a) Objektleitung: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten.
Die Objektleitung erfolgt durch den AN:
- in Einfachbesetzung,
- Montag bis Freitag inkl. Feiertage in der Zeit 20:00 Uhr bis 09:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Aufgaben der Objektleitung sind insbesondere:
- Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung gem. Pkt. 3.1 der LB,
- Organisation, Planung und Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes,
- Management von Not- und Sondersituationen,
- Koordinierung, Anleitung, Führung und Kontrolle der eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden des AN,
- Überwachung der ordnungsgemäßen Dienstbekleidung der Mitarbeitenden,
- Kontinuierliche Einhaltung und Kontrolle der Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen,
- Vorhalten und stetige Aktualisierung der folgenden Dokumente: Personaleinsatzlisten, Nachweise über die geforderten Fachqualifikationen der zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten, unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen aller im Objekt eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter, Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokolle, Schichtpläne,
- Entgegennahme und Abwicklung von gesonderten Aufträgen/Bedarfsleistungen der AG.
b) Mobiler Sicherheitsdienst
Der Mobile Sicherheitsdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch sowie übernimmt die Beflaggung des Dienstgebäudes.
Der Mobile Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN:
- in Einfachbesetzung,
- Eine Kontrolle: Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00Uhr (gem. Dienstanweisung),
- ein Kontrollgang dauert i. d. R. jeweils 60 min,
- Beflaggung des Dienstgebäudes.
Kontrolle:
- Kontrollgänge innerhalb der Objekte /Gebäude in unregelmäßigen Abständen,
- Kontrollgänge außerhalb der Objekte /Gebäude in unregelmäßigen Abständen,
- Kontrollgänge:
- zu Fuß,
- Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen und Toren und Zäunen,
- Verschließen/Aufschließen von Gebäuden (Anzahl Türen, Ort der Türen gem. Lageplan, Schließzeiten),
- Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten,
- Unverzügliche Meldung an die AG von festgestellten Auffälligkeiten oder festgestellten Gefahrenstellen jeglicher Art,
- Einleitung von Maßnahmen bei Brand, Einbruch oder technischen Störungen (Notfallplan, Meldekette) gem. Dienstanweisung,
- Kontrolle und Bedienung von sicherheitstechnischen Steuerungs-, Überwachungs- und Meldeanlagen (Abschalten und Aufschalten von Anlagen) (siehe Pkt. 5 der LB),
- Verfolgung von Alarmen bzw. Notmeldungen (Notplan, Meldekette),
- Information an hilfeleistende Stellen (Offenlegung der Informationskette),
- Kontrolle der Heizungsanlage und Meldung von Auffälligkeiten,
- Kontrolle der Elektrogeräte in den Sozialräumen, wenn diese an sind, sind sie auszuschalten (gem. Dienstanweisung).
Beflaggung:
- Beflaggung der Dienstgebäude gem. des aktuell gültigen Beflaggungserlasses der Bundesregierung sowie die vom Bundeministerium des Inneren, für Bau und Heimat angeordnete zusätzliche Beflaggung (Sonderbeflaggung).
2. Bedarfsleistung:
a) Mobiler Sicherheitsdienst: Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen beispielsweise aufgrund zusätzlicher Kontrollgänge kommen.
Die Personalanforderungen/-qualifikationen sind hierbei analog Pkt. 4.2 der LB.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000-4)


Bewachungsdienste (79713000-5)


Streifendienste (79715000-9)

c)
Ort der Leistungserbringung

WE 141152: Leerstand / BImA NSt Stuttgart interim, Dr.-Herbert-Czaja-Weg 2, 70437 Stuttgart

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Der Leistungsbeginn ist der 01.01.2025, 00:00 Uhr.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.12.2028, 24:00 Uhr.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2030, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis: 100 %
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

14.
Sonstige Angaben

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
---
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal gem. Pkt. 4 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 25.07.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
---
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen). Ortsbesichtigungen können nach Absprache im Zeitraum bis 01.07.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 26.06.2024 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
---
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Eignungskriterien



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