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Ausschreibungsdetails

„Umsetzung eines Vertrauenskonzepts für eine nachhaltige Informations- und Medienarchitektur“ (VeNIM)

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13.06.2024 (letzte Änderung am 16.07.2024)

24.07.2024 12:00

24.07.2024 12:00

098 CAN öA 2024 VeNIM

Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH

16.07.2024 11:04

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
Straße, Hausnummer: Große Steinstraße 19
Postleitzahl (PLZ): 06108
Ort: Halle (Saale)

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

098 CAN öA 2024 VeNIM

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

24.07.2024 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.07.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=678843

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

24.07.2024 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist ein Konzeptpapier, welches die Beschreibung einer Vertrauensarchitektur sowie umsetzbare Empfehlungen zur Realisierung dieser bietet. Das Konzeptpapier ist in Form einer schriftlichen Ausarbeitung zu liefern und besteht aus strukturiertem Text, dazugehörigen Abbildungen (z.B. Schaubilder, Schemata, Diagramme) sowie ggf. Tabellen

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
Große Steinstraße 19
06108 Halle (Saale)
Forschung und Entwicklungsleistungen, die im Rahmen dieser Beauftragung erbracht werden, sind vollständig in einem EU-Mitgliedstaat, in einem Land, mit dem ein Stabilisierungs- oder Assoziierungsabkommen der EU besteht, und/oder in einem NATO-Mitgliedsland oder NATO-Partner, insbesondere AP4, durchzuführen. Das betrifft sowohl die Leistungen des Auftragnehmers als auch die Leistungen von Unterauftragnehmerinnen oder Unterauftragnehmern. Für die Durchführung der Leistungen in anderen als den benannten Ländern hat der Auftragnehmer die vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin einzuholen.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Ausschlussgründe
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister und/oder im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Insolvenz: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwere Verfehlung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozial- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vor-teile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln. Rein nationale Ausschlussgründe: Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer, die ihren Unternehmenssitz in Staaten gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben, sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen
Interessenkonflikt: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt und dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a)
c) der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
Eignungskriterien
Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist nachzuweisen, dass der Bewerber in der Lage ist, wissenschaftliche Forschung, wie sie hier Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht durchzuführen und zu Ende bringen zu können. Dazu sind geeignete Nachweise zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit z.B. Umsatzzahlen für vergleichbare Leistungen, Angaben zum Eigenkapital, private Fördermittel etc. zu erbringen. Aus diesen Nachweisen muss sich in der Gesamtschau das Vorliegen des Eignungskriteriums ergeben. Auf die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird verwiesen.
Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es ist nachzuweisen, dass dem Bewerber ein Projektteam zur Verfügung steht, das in der Lage ist, wissenschaftliche Forschung, wie sie
hier Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, durchzuführen und zu Ende bringen zu können. Dazu sind geeignete Nachweise zu den wissenschaftlichen Mitarbeitenden zu erbringen wie beispielsweise entsprechende Lebensläufe, Publikationen, Nachweise zur Mitarbeit in nach Art und Umfang vergleichbaren Forschungsprojekten sowie Referenzen in einschlägigen Forschungsbereichen oder ähnliches. Aus diesen Nachweisen muss sich in der Gesamtschau das Vorliegen des Eignungskriteriums ergeben. Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens wird verwiesen.
Kriterium: Eignung zur Berufsausübung
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Kopie(n) ist/ sind vorerst ausreichend.

14.
Sonstige Angaben

Es handelt sich um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag. Der Auftrag wird im Rahmen einer Auftragsvergabe in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus dem Dokument „Leistungsbeschreibung“.
a) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Der Handelsregisterauszug, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt
die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
b) Die Angebote sind in deutscher Sprache oder in englischer Sprache einzureichen
c) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin für deren Eingang elektronisch via: evergabe-online eingehen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig, der Name der verantwortlichen Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben („Textform“).
d) Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung,
e) Anfragen von interessiertenUnternehmen müssen bis spätestens .......; .........Uhr, bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 8.1 (erste Kontaktstelle) elektronisch via: evergabe-online eingehen;
f) Haushaltsvorbehalt: Die Fortführung dieses Vergabeverfahrens steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe zur Verfügung stehen. Sofern sich im Vergabeverfahren herausstellen sollte, dass dies
nicht der Fall ist, behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren analog zu § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV aufzuheben. Kosten und Aufwendungen der Bieter im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren werden auch in diesem Fall nicht erstattet (Sofern nicht vertraglich anders geregelt).
g) Datenschutz:
Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).


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