Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
I.S.d. Leistungsortes: Marinestützpunkt Wilhelmshaven, Näheres bestimmen die Vergabe- und Vertragsunterlagen.
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Herstellen, Liefern und Einbauen von 3 Stahlzugangsbrücken u. zugehöriger Schleppbleche u. Lager inkl. zugehöriger Werks- u. Montageplanung im tideabhängigen Vorhafen der Seeschleuse WHV:
ca. 135to Stahl f. 3 Zugangsbrücken
ca. 9to Stahl f. 3 Schleppbleche
ca. 9.000m² Korrosionsschutz n. ZTV-W 218
ca. 420m² RHD Belag auf Brücken u. Schleppbelchen
ca. 75m seitl. Wartungssteg an Brücken
Arbeiten an Kajen u. Pontonseitigen Auflagerflächen;
Herstellen, Liefern und Einbauen Dalbenauflagerung (Traverse m. Kontergewichten);
Herstellen u. Einbau d. Verkehrswegebeleuchtung auf den Brücken
Näheres bestimmen die Vergabe- und Vertragsunterlagen.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Preis: 100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebotssumme ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel gemäß dem Formblatt "Aufwendungen für Lohnänderung", preislich günstigste Grund- oder Wahlposition sowie ggf. den Bedarfspositionen. Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Bei Angeboten, in denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und die Nachforderung von Preisangaben nicht ausgeschlossen wurde, erfolgt die Angebotswertung wie folgt:
Bei der/den jeweiligen unwesentlichen Position(en), in der/den die Preisangabe fehlt/fehlen, ist bei der rechnerischen Prüfung der jeweils fehlende Preis mit 0,00 € anzusetzen, um den Rang des jeweiligen Angebots festzustellen. In einem weiteren Rechenschritt ist/sind diese Position(en) jeweils mit dem höchsten für diese Positionen angebotenen Wettbewerbspreis
anzusetzen. Ändert sich der Rang des Angebots zwischen dem 1. und 2. Rechenschritt, wird es ausgeschlossen. Ändert sich der Rang nicht, wird das jeweilige Angebot unter Annahme des höchsten Preises für die betreffende Position geprüft und gewertet.
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
A) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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B) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ich/Wir erkläre(n), dass in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen ggf. abweichenden Zeitraum - maßgebend ist der längere Zeitraum - Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind nachzuweisen durch mindestens 3 Referenzen, Mindeststandard: Von den drei anzuziehenden Referenzen müssen mind. 2 Referenzen auf Arbeiten zu tragendem Stahlbauwerk > 30to und Aufbringen v. Korrosionsschutz n. ZTV-ING od. ZTV-W 218 > 2.000m² je Bauwerk abstellen.
Auf Verlangen ist zu den o.g. Eigenerklärungen jeweils eine schriftliche Referenz vorzulegen. Jede Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber/Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Nachunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
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C) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Verlangen ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
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D) Registereintragungen bzw. Erklärungen zu Eintragung in: Handelsregister, Handwerkerrolle für die auszuführenden Leistungen, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet; jeweils sofern zutreffend. Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Erklärung/en vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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E) Angabe / Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf Verlangen vorlegen. Angabe / Erklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
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F) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt; Erklärung, dass:
- für das/die Unternehmen keine Ausschlussgründe im Sinne von § 6e EU VOB/A vorliegen;
- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind;
- ich /wir in den letzten drei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einer Eintragung im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Geldbuße von mehr als 175.000 Euro belegt worden bin/sind;
- für mein/unser Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt;
- zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll sowie für andere Unternehmen das Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt abfragen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Für den Abruf im Wettbewerbsregister sind folgende Angaben zu machen: 1. registerführende Stelle | 2. Registerbezeichnung | 3. Registernummer | 4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
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G) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Auf Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - soweit der Betrieb beitragspflichtig ist -, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt - sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
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H) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
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Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen, das Angebot / der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
J) Nachweis der Fachkunde nach TRGS 524 bzw. Sachkunde nach BGR 128 inkl. Bestätigung, dass die betreffende Person die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Leistung erbringen wird. Der Nachweis einer Nachschulung im Abstand von 5 Jahren zur Qualifizierung ist notwendig.
K) Nachweis der Sachkunde des eingesetzten Personals durch Vorlage des KOR-Schein (Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V.) oder gleichwertig inkl. Bestätigung, dass die betreffende Person die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Leistung erbringen wird. Der Nachweis einer Nachschulung im Abstand von 5 Jahren zur Qualifizierung ist notwendig.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Dezernat U 20 - Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
E-Mail-Adresse: gdws@wsv.bund.de