Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Straße, Hausnummer:Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl (PLZ):53175
Ort:Bonn
E-Mail: vergabestelle@bmuv.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z I 3-VST. 1822/2024
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
30.07.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.08.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=673070
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=673070
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
30.07.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
1. Ausgangslage
Die Bundesrepublik Deutschland (Auftraggeberin, AG’in), vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), beabsichtigt die Beauftragung von Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Bau einer mobilen schwimmenden Industrieanlage zur Beseitigung von Munitionsaltlasten.
In den deutschen Meeresgebieten der Nord- und Ostsee liegen ca. 1,6 Mio. Tonnen konventionelle Munition und ca. 5.000 Tonnen Munition mit chemischen Kampfstoffen, die im Wesentlichen durch gezielte Versenkung nach dem 2. Weltkrieg eingebracht wurden.
In einer aktualisierten Gesamtbewertung kommt die Umweltministerkonferenz 2021 zu dem Schluss, „dass im Bereich munitionsbelasteter Meeresgebiete von einem erhöhten Gefährdungspotential für die Meeresumwelt auszugehen ist. Unter Berücksichtigung der erheblichen Munitionsmengen sowie der fortschreitenden Korrosion [der Munitionsbehälter] sind Beeinträchtigungen der Meeresumwelt einschließlich des marinen Nahrungsnetzes nicht mehr auszuschließen…“. Nicht zuletzt bergen die Munitionsaltlasten neben der Umweltgefährdung auch Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und touristischen Nutzung der deutschen Meeresgebiete.
Von den Regierungsparteien wird diese Einschätzung geteilt. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee wird ein Sofortprogramm aufgelegt sowie ein Bund-Länderfonds für die mittel- und langfristige Bergung eingerichtet und solide finanziert.“
In einem ersten Schritt wird bis Ende 2024 im Rahmen einer Pilotierung die Erprobung aktuell verfügbarer Technologien zur Entsorgung von Munitionsaltlasten durchgeführt. Entsprechende Aufträge wurden in der ersten Hälfte 2024 erteilt. Im nächsten Schritt ist die Entwicklung und der Bau einer mobilen schwimmenden Industrieanlage zur Beseitigung von Munitionsaltlasten vorgesehen. Die detaillierten Anforderungen und die Vertragsspezifikation sollen nach derzeitiger Planung gemeinsam mit potenziellen Herstellern im Rahmen einer Innovationspartnerschaft - Entwicklungspartner - (vgl. § 119 Absatz 1 GWB) entwickelt werden. In zeitlicher Hinsicht wird folgende Planung zugrunde gelegt:
Veröffentlichung der Ausschreibung bis Zuschlag: Ende 2. Quartal 2024 bis Anfang 1. Quartal 2025
Definitionsphase: Ende 1. Quartal 2025 bis Anfang 3. Quartal 2025
Konstruktions- und Bauphase: Ende 3. Quartal 2025 bis Ende 1. Quartal 2027
2. Leistungsgegenstand
Der/die Auftragnehmer/in (AN) hat bei Bedarf auf Anforderung der AG‘in an Verhandlungen mit Bietern und sonstigen Abstimmungsgesprächen zwischen AG‘in, FZJ und dem IPT teilzunehmen. Darüber hinaus hat der/die AN bei Bedarf auf Anforderung der AG‘in rechtsgutachterlicher Stellungnahmen und Formulierungsvorschläge zu Einzelfragen in der Regel schriftlich zu erstellen.
Weiterhin ist auf Anforderung der AG‘in die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der AG‘in zu übernehmen.
Sofern Stellungnahmen oder sonstige Schreiben erstellt werden, sind sie vorab der AG‘in zur Prüfung und Freigabe zuzuleiten.
Die Vorlage schriftlicher Ergebnisse erfolgt grundsätzlich innerhalb jeweils vorab vereinbarter Fristen. Sollte die Vorlage nicht innerhalb dieser Frist lieferbar sein, so ist dies der AG‘in unverzüglich unter Bekanntgabe der Gründe mitzuteilen und der genaue Zeitpunkt der Nachlieferung anzugeben.
Die Beratung erstreckt sich inhaltlich insbesondere auf Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vergabeverfahrens (Innovationspartnerschaft) und den in diesem Zusammenhang abzuschließenden Verträgen (z.B. Bauvertrag, Betrieb der Plattform etc.).
Die Bundesrepublik Deutschland (Auftraggeberin, AG’in), vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), beabsichtigt die Beauftragung von Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Bau einer mobilen schwimmenden Industrieanlage zur Beseitigung von Munitionsaltlasten.
In den deutschen Meeresgebieten der Nord- und Ostsee liegen ca. 1,6 Mio. Tonnen konventionelle Munition und ca. 5.000 Tonnen Munition mit chemischen Kampfstoffen, die im Wesentlichen durch gezielte Versenkung nach dem 2. Weltkrieg eingebracht wurden.
In einer aktualisierten Gesamtbewertung kommt die Umweltministerkonferenz 2021 zu dem Schluss, „dass im Bereich munitionsbelasteter Meeresgebiete von einem erhöhten Gefährdungspotential für die Meeresumwelt auszugehen ist. Unter Berücksichtigung der erheblichen Munitionsmengen sowie der fortschreitenden Korrosion [der Munitionsbehälter] sind Beeinträchtigungen der Meeresumwelt einschließlich des marinen Nahrungsnetzes nicht mehr auszuschließen…“. Nicht zuletzt bergen die Munitionsaltlasten neben der Umweltgefährdung auch Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und touristischen Nutzung der deutschen Meeresgebiete.
Von den Regierungsparteien wird diese Einschätzung geteilt. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee wird ein Sofortprogramm aufgelegt sowie ein Bund-Länderfonds für die mittel- und langfristige Bergung eingerichtet und solide finanziert.“
In einem ersten Schritt wird bis Ende 2024 im Rahmen einer Pilotierung die Erprobung aktuell verfügbarer Technologien zur Entsorgung von Munitionsaltlasten durchgeführt. Entsprechende Aufträge wurden in der ersten Hälfte 2024 erteilt. Im nächsten Schritt ist die Entwicklung und der Bau einer mobilen schwimmenden Industrieanlage zur Beseitigung von Munitionsaltlasten vorgesehen. Die detaillierten Anforderungen und die Vertragsspezifikation sollen nach derzeitiger Planung gemeinsam mit potenziellen Herstellern im Rahmen einer Innovationspartnerschaft - Entwicklungspartner - (vgl. § 119 Absatz 1 GWB) entwickelt werden. In zeitlicher Hinsicht wird folgende Planung zugrunde gelegt:
Veröffentlichung der Ausschreibung bis Zuschlag: Ende 2. Quartal 2024 bis Anfang 1. Quartal 2025
Definitionsphase: Ende 1. Quartal 2025 bis Anfang 3. Quartal 2025
Konstruktions- und Bauphase: Ende 3. Quartal 2025 bis Ende 1. Quartal 2027
2. Leistungsgegenstand
Der/die Auftragnehmer/in (AN) hat bei Bedarf auf Anforderung der AG‘in an Verhandlungen mit Bietern und sonstigen Abstimmungsgesprächen zwischen AG‘in, FZJ und dem IPT teilzunehmen. Darüber hinaus hat der/die AN bei Bedarf auf Anforderung der AG‘in rechtsgutachterlicher Stellungnahmen und Formulierungsvorschläge zu Einzelfragen in der Regel schriftlich zu erstellen.
Weiterhin ist auf Anforderung der AG‘in die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der AG‘in zu übernehmen.
Sofern Stellungnahmen oder sonstige Schreiben erstellt werden, sind sie vorab der AG‘in zur Prüfung und Freigabe zuzuleiten.
Die Vorlage schriftlicher Ergebnisse erfolgt grundsätzlich innerhalb jeweils vorab vereinbarter Fristen. Sollte die Vorlage nicht innerhalb dieser Frist lieferbar sein, so ist dies der AG‘in unverzüglich unter Bekanntgabe der Gründe mitzuteilen und der genaue Zeitpunkt der Nachlieferung anzugeben.
Die Beratung erstreckt sich inhaltlich insbesondere auf Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vergabeverfahrens (Innovationspartnerschaft) und den in diesem Zusammenhang abzuschließenden Verträgen (z.B. Bauvertrag, Betrieb der Plattform etc.).
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000-5)
Juristische Beratung und Vertretung (79110000-8)
Rechtsberatung (79111000-5)
Rechtsberatung und -auskunft (79140000-7)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin bzw. Sitz des/der AN
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistung ist im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.12.2027 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Lt. Vertrag (Dokument 11.02 der Vergabeunterlagen)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
1. Preis zu 40 %
2. Qualität des Kurzgutachtens zu 60 %.
Die o.g. Zuschlagskriterien werden entsprechend der beiligenden Erläuterung zur
Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.
1. Preis zu 40 %
2. Qualität des Kurzgutachtens zu 60 %.
Die o.g. Zuschlagskriterien werden entsprechend der beiligenden Erläuterung zur
Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.
14.
Sonstige Angaben
Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in
Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig,
bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle
gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabePlattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig,
bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle
gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabePlattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutsches Recht.
ceb97972-f6db-4d67-af09-92063f48da0c