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Ausschreibungsdetails

F+E-Vorhaben Vorbereitung und Unterstützung von CITES-Listungen für Pflanzen zur CoP 20

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.05.2024

25.06.2024 10:00

25.06.2024 10:00

FKZ - 3524820700-StA

Bundesamt für Naturschutz

19.06.2024 21:18

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

FKZ - 3524820700-StA

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

25.06.2024 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.08.2024

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=672921

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

25.06.2024 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Zur Vorbereitung der deutschen bzw. europäischen Teilnahme an der CITES CoP20 sollen für 6 ausgewählte Pflanzentaxa die Kriterien für die Listung in CITES-Appendix II überprüft und entsprechende Listungsanträge erarbeitet werden. Im Vorfeld und optional während der CoP20 sollen flankierende Unterstützungsleistungen zu den Listungsbemühungen erbracht werden.
Die Erarbeitung der Listungsanträge ist auf gezielte Recherchen und Analysen von Handelsdaten und Gefährdungen sowie auf Konsultationen mit Experten und Verbreitungsländern aufzubauen und die Vorgaben der relevanten CITES-Resolutionen für die Erstellung von Listungsanträgen sind zu berücksichtigen.
Die Listungsbemühungen zu diesen Arten sollen während der EU-Vorbereitungen und internationalen Abstimmungen durch verschiedene Maßnahmen vorbereitet und flankiert werden. Hierunter zählt v.a. die Einbindung von und Abstimmung mit wichtigen Herkunftsländern der entsprechenden Arten und Artengruppen und anderen in deren Handel und Schutz involvierten Stakeholdern, sowie die Erstellung von Informationsdokumenten und weiteren Kommunikationsmaterialien und optional die Organisation und Durchführung von side events während der CoP20.

c)
Ort der Leistungserbringung

Bonn

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Gesamtleistung - ohne die optionalen Leistungen - ist bis zum 02.02.2025 zu erbringen. Die optionalen Leistungen sind gegebenenfalls im Rahmen der CoP 20 zu erbringen. Der genaue Termin der CoP 20 steht noch nicht fest.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

ABFE BMU (Stand: März 2018)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

siehe Dokument "Zuschlagskriterien"

14.
Sonstige Angaben

Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.

Eignungskriterien



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