Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:IGZ INNO-LIFE Schönebeck GmbH
Straße, Hausnummer:Badepark 3
Postleitzahl (PLZ):39218
Ort:Schönebeck (Elbe)
Telefon:+49 3928 7698914
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
IGZ egoW SLK 2024/01
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
13.06.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
17.07.2024
c)
Sprache
deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=671012
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=671012
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
13.06.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Qualifizierung für Existenzgründer:innen aus dem Salzlandkreis - für sechs Lehrgänge in der Vorgründungs- und fünf Lehrgänge in der Nachgründungsqualifizierung
c)
Ort der Leistungserbringung
Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn der Leistungsfrist: 05.08.2024
Ende der Leistungsfrist: 30.11.2026
Ende der Leistungsfrist: 30.11.2026
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von fünf Werktagen dem Auftraggeber vorzulegen.
- Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt
- Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindeststundenentgelt
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder sonstige anderweitige Nachweise)
- aktuelle Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftraggebers
- Gewerbeanmeldung/-ummeldung oder Steuernummer
- Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtdeckung
- Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt
- Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindeststundenentgelt
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder sonstige anderweitige Nachweise)
- aktuelle Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftraggebers
- Gewerbeanmeldung/-ummeldung oder Steuernummer
- Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtdeckung
12.
Zuschlagskriterien
Lehrkonzept 40%
Erfahrung des Projektleiters 20 %
Preis 40%
Erfahrung des Projektleiters 20 %
Preis 40%
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
keine Vorgabe einer Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere etwaige Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal des Bundes veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
3.
Datenschutzhinweis:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere etwaige Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal des Bundes veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
3.
Datenschutzhinweis:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
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