Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
10557 Berlin
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
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1. Demontage der bestehenden Pumpe aus System.
- elektrische und hydraulische Trennung
- Demontage bestehende Doppelpumpe und Ausbringen
- Bereinigung der Arbeitsstelle
- Fachgerechte Entsorgung der Pumpe
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2.Liefern und Montieren der neuen Doppelpumpe:
- elektrische und hydraulische Verbindung im System
- Probelauf zusammen mit Auftraggeber
- optische und akustische Kontrolle
- Inbetriebenahme zusammen mit Auftraggeber
- Übergabe an den Auftraggeber
- Fachgerechte Entsorgung aller Altteile, Verpaackungsmaterialen u. A
- inbegriffen sind hier alle erforderlichen Hilfsmittel und Kleinteile wie z. B. Schmierstoffe, Werkzeuge und Transport- u. Entsorgungsleistungen und/oder Versandkostenanteile
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen - spätester Beginn ist
der 05.07.2024 (12 Werktage nach Bindefristende)
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100 % Preis
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.