Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183331538
Telefax:+49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08313/3624S12220
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
18.06.2024 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.08.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=669943
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=669943
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
18.06.2024 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Radon-Konzentration im Innenraum ist innerhalb eines Gebäudes nicht gleichmäßig verteilt. Dabei ist die Radon-Konzentration in niedrigen Geschossen i. d. R. höher und im Keller meist am höchsten. Für die Radon-Exposition der Bevölkerung ist dies relevant, da Keller (inkl. Souterrain/Tiefparterre) auch als Aufenthaltsräume genutzt werden (z. B. als Arbeitszimmer). Die Ergebnisse des bundesweiten Surveys "Radon in Innenräumen" (FV 3618S12261) deuten darauf hin, dass Keller in einer nicht vernachlässigbaren Größenordnung als Aufenthaltsräume genutzt werden. Durch einen Trend zu vermehrtem Arbeiten von zuhause (Homeoffice) ist davon auszugehen, dass die Nutzung von Kellern als Aufenthaltsraum künftig zunimmt. Gleichzeitig ist mit der Änderung der typischen Bauweise von Einfamilienhäusern, die in den letzten Jahren zunehmend ohne Keller gebaut werden, ein gegenläufiger Trend zu beobachten.
Es ist davon auszugehen, dass die Nutzung von Kellerräumen (inkl. Souterrain/Tiefparterre) in deutschen Gebäuden je nach Region und Gebäudecharakteristika erheblich variiert. Um ein besseres Verständnis dieser Verteilung und Nutzung zu erlangen, ist eine umfassende Untersuchung erforderlich. Dieses Forschungsprojekt zielt darauf ab, die regionale Verteilung von Kellern in Deutschland zu erfassen und die Nutzung dieser Räume als Aufenthaltsraum zu differenzieren, unter Berücksichtigung verschiedener Gebäudemerkmale. Die Ergebnisse sollen für die verbesserte Prognose der Radon-Konzentration in Innenräumen genutzt werden.
Die Zielstellung umfasst konkret:
- Ermittlung der Verteilung von Kellern (inkl. Souterrain/Tiefparterre) in Deutschland hinsichtlich regionaler Kriterien (z. B. auf Bundesland- oder Kreisebene; Land vs. Stadt) und gebäudespezifischer Merkmale wie Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus) oder Baujahr
- Analyse der Nutzung von Kellerräumen als Aufenthaltsraum unter Berücksichtigung verschiedener Gebäudemerkmale wie Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche usw.
- Identifizierung von Mustern und Zusammenhängen zwischen Gebäudemerkmalen, regionalen Gegebenheiten und der Nutzung von Kellerräumen
- Sind zeitliche Trends hinsichtlich des Bauens mit Keller und der Nutzung von Kellern als Aufenthaltsräume erkennbar?
Das Ziel soll mit Hilfe von
(1) umfassender Daten-/Literaturrecherche (z. B. Bauwirtschaft) (Arbeitspaket 1)
(2) Experteninterviews mit relevanten Akteuren (Arbeitspaket 2)
(3) einer bundesweiten repräsentativen Befragung (Arbeitspaket 3)
erreicht werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Nutzung von Kellerräumen (inkl. Souterrain/Tiefparterre) in deutschen Gebäuden je nach Region und Gebäudecharakteristika erheblich variiert. Um ein besseres Verständnis dieser Verteilung und Nutzung zu erlangen, ist eine umfassende Untersuchung erforderlich. Dieses Forschungsprojekt zielt darauf ab, die regionale Verteilung von Kellern in Deutschland zu erfassen und die Nutzung dieser Räume als Aufenthaltsraum zu differenzieren, unter Berücksichtigung verschiedener Gebäudemerkmale. Die Ergebnisse sollen für die verbesserte Prognose der Radon-Konzentration in Innenräumen genutzt werden.
Die Zielstellung umfasst konkret:
- Ermittlung der Verteilung von Kellern (inkl. Souterrain/Tiefparterre) in Deutschland hinsichtlich regionaler Kriterien (z. B. auf Bundesland- oder Kreisebene; Land vs. Stadt) und gebäudespezifischer Merkmale wie Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus) oder Baujahr
- Analyse der Nutzung von Kellerräumen als Aufenthaltsraum unter Berücksichtigung verschiedener Gebäudemerkmale wie Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche usw.
- Identifizierung von Mustern und Zusammenhängen zwischen Gebäudemerkmalen, regionalen Gegebenheiten und der Nutzung von Kellerräumen
- Sind zeitliche Trends hinsichtlich des Bauens mit Keller und der Nutzung von Kellern als Aufenthaltsräume erkennbar?
Das Ziel soll mit Hilfe von
(1) umfassender Daten-/Literaturrecherche (z. B. Bauwirtschaft) (Arbeitspaket 1)
(2) Experteninterviews mit relevanten Akteuren (Arbeitspaket 2)
(3) einer bundesweiten repräsentativen Befragung (Arbeitspaket 3)
erreicht werden.
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 16 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter muss zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 31 UVgO i. V. m. §§ 123,124 GWB die Eigenerklärung "3624S12220_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO.docx" mit dem Angebot ausgefüllt abgeben.
Die nachzuweisenden Eignungsanforderungen lauten wie folgt:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Auftragnehmer Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen. Diese umfasst insbesondere Kenntnisse im Bereich:
- Planung, Durchführung und Analyse von Experteninterviews
- Planung, Durchführung und Analyse von Befragungen
Am Projekt Beteiligte sind mit Angaben zu ihren projektspezifischen Funktionen, Qualifikationen und Erfahrungen zu benennen.
Das zur Erfüllung der Aufgabe vorgesehene Personal ist unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Angabe entsprechender Universitätsabschlüsse) und Berufserfahrung (z.B. Projektleiter - mind. 5 Jahre, BearbeiterInnen - mind. 2 Jahre) im Formblatt „Fachkräfte“ zu benennen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Der Bieter muss anhand von mindestens 2 vergleichbaren Referenzaufträgen oder wissenschaftlichen Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt "Referenz" 2-fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage
(z.B. Experteninterview, Befragung) bei vergleichbarem Umfang;
- Aufträgen, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.
Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
- Fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlage (qualitative
und quantitative Methoden) bei vergleichbarer Ausrichtung und vergleichbarem Umfang.
Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau
mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge ergeben, soll
der Bieter alle einschlägigen Projekte benennen.
Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen, durch die Benennung mindestens eines
Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen, müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen MitarbeiterInnen vorhanden sein.
Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o. g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. mit Spezialkenntnissen in Dosimetrie) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter benötigt zusätzliche dosimetrische Expertise zur Exposition durch elektromagnetische Felder von einem selbstständigen Ingenieurbüro. Dazu gibt das Ingenieurbüro die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
Die nachzuweisenden Eignungsanforderungen lauten wie folgt:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Auftragnehmer Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen. Diese umfasst insbesondere Kenntnisse im Bereich:
- Planung, Durchführung und Analyse von Experteninterviews
- Planung, Durchführung und Analyse von Befragungen
Am Projekt Beteiligte sind mit Angaben zu ihren projektspezifischen Funktionen, Qualifikationen und Erfahrungen zu benennen.
Das zur Erfüllung der Aufgabe vorgesehene Personal ist unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Angabe entsprechender Universitätsabschlüsse) und Berufserfahrung (z.B. Projektleiter - mind. 5 Jahre, BearbeiterInnen - mind. 2 Jahre) im Formblatt „Fachkräfte“ zu benennen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Der Bieter muss anhand von mindestens 2 vergleichbaren Referenzaufträgen oder wissenschaftlichen Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt "Referenz" 2-fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage
(z.B. Experteninterview, Befragung) bei vergleichbarem Umfang;
- Aufträgen, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.
Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
- Fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlage (qualitative
und quantitative Methoden) bei vergleichbarer Ausrichtung und vergleichbarem Umfang.
Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau
mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge ergeben, soll
der Bieter alle einschlägigen Projekte benennen.
Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen, durch die Benennung mindestens eines
Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen, müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen MitarbeiterInnen vorhanden sein.
Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o. g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. mit Spezialkenntnissen in Dosimetrie) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter benötigt zusätzliche dosimetrische Expertise zur Exposition durch elektromagnetische Felder von einem selbstständigen Ingenieurbüro. Dazu gibt das Ingenieurbüro die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
b42b8066-108a-4a26-b86e-caa37a7c957e