Ausschreibungsdetails
Die in dieser Leistungsbeschreibung vorgesehenen Leistungen unterteilen sich in die drei Arbeitsbereiche (Lose), der fachlichen und organisatorischen Unterstützung zur Durchführung
1) eines nicht-konsekutiven qualifizierten Weiterbildungsangebots, bestehend aus Grund- und Aufbauseminaren (Los 1)
2) von Webinaren mit einer Länge von je 1-2 Stunden, in denen aktuelle und praxisrelevante Themen niedrigschwellig und anschaulich für einen unbeschränkten Teilnehmendenkreis mit einem Ziel von durchschnittlich 300 Teilnehmenden vorgestellt werden (Los 2),
3) der Fahrradkommunalkonferenz (Los 3).
de zum Download bereitgestellt.
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den zu
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des
Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion
"Angebot abgeben"
einzureichen. Zur schnelleren Auswertung werden die Bieter gebeten, die Dateien
sind im Ursprungsformat einzureichen und ihre Angebotsunterlagen nicht in
einem zip-Archiv einzureichen.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail,
per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-
Plattform des Bundes als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und
können nicht berücksichtigt werden.
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente
werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des
Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu
beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem
Auftraggeber ist nicht gestattet.
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Erklärung zur Auftragsausführung: Das Mobilitätsforum Bund ist eine junge Einrichtung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität. Es dient der Förderung des Radverkehrs sowie weiterer Themen einer nachhaltigen, multi- und intermodalen Mobilität. Es wird zum Wissenszentrum des Radverkehrs und zentraler Anlaufstelle des Bundes für das Themenfeld Radverkehr aufgebaut, für Kommunen, Länder und Interessierte an Mobilitätsthemen.
Das im Zuge der Ausschreibung fortzuführende Weiterbildungsangebot Radverkehrsförderung ist ein wesentliches Ziel des Nationalen Radverkehrsplan 3.0 und unterstützt die monetäre Radverkehrsförderung nicht-materiell. Hiermit soll u.a. die im Bereich der kommunalen Radverkehrsplanung bestehenden Fachkräftesituation adressiert werden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass das Weiterbildungsangebot mit dem Mobilitätsforum Bund verknüpft und von Interessierten und Teilnehmenden auch als Angebot des BALM wahrgenommen wird.
Bitte reichen Sie mit dem Angebot eine Erklärung ein, dass Sie Teil A der Leistungsbeschreibung zur Kenntis genommen haben und insbesondere den Absatz auf Seite 5 zur Kenntnis genommen haben:
„Veranstalter der im Wege der Weiterbildung Radverkehrsförderung stattfindenden Veranstaltungen ist das Mobilitätsforum Bund im Bundesamt für Logistik und Mobilität. Eine visualisierte Darstellung des Auftragnehmers ist in der Kommunikation der Weiterbildung Radverkehrsförderung grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer verweist in seinem Außenauftritt auf die Veranstalterschaft des Mobilitätsforum Bund und verzichtet auf eine Auftragnehmer bezogene Kommunikation in der ersten Person (Einzahl / Mehrzahl). Vom Auftragnehmer erstellte Kommunikations- oder Informationsmaterialien und -Unterlagen richten sich nach der CI des BALM bzw. des Mobilitätsforum Bund. Der Auftragnehmer arbeitet darüber hinaus vertrauensvoll mit dem Auftraggeber zusammen. Er informiert den Auftraggeber über aktuelle Entwicklungen, die Auswirkungen auf das Programmjahr haben könnten und bezieht diese auf Wunsch des Auftraggebers auch aktiv und flexibel in seine Leistungen mit ein.“
Die Konzeptionierung des Weiterbildungsangebots (hierzu 4) erfolgt auf Grundlage des Grobkonzepts im Angebot des Auftragnehmers. Die daraus entstehende Feinkonzeption ist Grundlage für die Organisation, Durchführung und Evaluation des Weiterbildungsangebots im Programmjahr. Die Feinkonzeption ist während der Vertragslaufzeit fortlaufend aufgrund der Ergebnisse der Evaluation weiterzuentwickeln.
Das vom Auftragnehmer zu betreuende Veranstaltungsprogramm umfasst je Programmjahr:
• 10 nicht notwendigerweise inhaltsgleichen Grundlagenseminare
• 10 nicht notwendigerweise inhaltsgleichen Aufbauseminare
Die Auswahl der Inhalte und Themen der Seminare sollte insgesamt einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der ebenso die Bedarfsanalyse vermittelt, was Radfahrende benötigen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Abschluss der letzten Veranstaltung im Programmjahr 2026/27.
Für die einzelnen Arbeitsbereiche bedeutet das:
1) Nach Abschluss der Evaluierung des Programmjahres mit dem letzten Seminar des Programmjahres voraussichtlich im Sommer 2027.
2) Nach Abschluss der Evaluierung des Programmjahres mit dem letzten Webinar des Programmjahres voraussichtlich im Sommer 2027.
3) Nach Abschluss der Evaluierung der Fahrradkommunalkonferenz 2027.
Die detaillierte Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und –Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
1
Es gelten für die Lose 1 und 2 folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen, bzw. den über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
Erfahrungsbereich 1 „allgemein“:
Planung und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen unter Benennung, welche Fortbildungen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 1 ist nachzuweisen, dass Erfahrungen im Bereich der Veranstaltungsplanung bestehen und Expertise in der Durchführung von Präsenz- (im Falle einer Bewerbung auf Los 1) und digitalen Veranstaltungen (im Falle einer Bewerbung auf Los 2) sowie deren Mischformen bestehen.
Erfahrungsbereich 2 „konkret“:
Planung und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Radverkehrsförderung unter Benennung, welche Fortbildungen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 2 ist nachzuweisen, dass inhaltlich praxisbezogene Erfahrungen im Bereich der Fortbildung im Themenbereich Radverkehrsförderung bestehen und Expertise in der Durchführung von Präsenz- (im Falle einer Bewerbung auf Los 1) und digitalen Veranstaltungen (im Falle einer Bewerbung auf Los 2) sowie deren Mischformen bestehen.
Es gelten für Los 3 folgende zusätzliche Mindeststandards:
Es ist mindestens eine (1) geeignete Referenz nachzuweisen.
Mit der Referenz, bzw. den über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
Erfahrungsbereich 1 „allgemein“:
Planung und Durchführung von fachlichen Kongress-/Konferenzveranstaltungen unter Benennung, welche Kongresse/Konferenzen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob diese Veranstaltungen ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 1 ist nachzuweisen, dass Erfahrungen im Bereich der Veranstaltungsplanung bestehen und Expertise in der Durchführung Konferenzen und Kongressen in Präsenz sowie mögliche Mischformen bestehen.
Erfahrungsbereich 2 „konkret“:
Planung und Durchführung von Kongress-/Konferenzveranstaltungen im Bereich der Radverkehrsförderung unter Benennung, welche Kongresse/Konferenzen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob diese Veranstaltungen ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 2 ist nachzuweisen, dass inhaltlich praxisbezogene Erfahrungen zur Realisierung von Konferenzen/Kongressen im Themenbereich der Radverkehrsförderung bestehen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, dass auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte.
Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
Zur Bewertung der angebotenen Leistung (qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen:
Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und soweit den Vergabeunterlagen beigefügt aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt.
Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen.
den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein
Anspruch des Bieters
auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 4) betreffen, ist
grundsätzlich ausgeschlossen
und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV
ausnahmsweise möglich.
Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
Die Konzeptionierung der Webinare (hierzu 2) erfolgt auf Grundlage des Grobkonzepts im Angebot des Auftragnehmers. Die daraus entstehende Feinkonzeption ist Grundlage für die Organisation, Durchführung und Evaluation im Programmjahr. Die Feinkonzeption ist während der Vertragslaufzeit fortlaufend aufgrund der Ergebnisse der Evaluation weiterzuentwickeln.
Das vom Auftragnehmer zu betreuende Veranstaltungsprogramm umfasst je Programmjahr zumindest:
• 10 nicht aufeinander aufbauende Webinare
• 2 nicht notwendigerweise aufeinander aufbauende Webinare
Die Auswahl der Inhalte und Themen der Webinare sollte dadurch geprägt sein, dass möglichst aktuelle Themen aufgegriffen, aufbereitet und mit besonderer Rücksicht auf das Veranstaltungsformat praxisorientiert vermittelt werden.
Die 10 nicht aufeinander aufbauenden Webinare sollen monatlich zu einem festen Termin, bisher der erste Dienstag eines Monats, in der Zeit von September bis Juni realisiert werden. Die 2 nicht notwendigerweise aufeinander aufbauende Webinare könnten als Sommer-Sondertermine, bspw. in Form einer Europäischen Sommer School, im Juli/August umgesetzt werden. Hierbei könnten internationale Themenschwerpunkte, digitale Exkursionen/Besichtigungen oder ähnliches das Weiterbildungsangebot Radverkehrsförderung bereichern.
Die digitale Durchführung erfolgt über die beim Auftraggeber bestehende Kommunikationstechnik (derzeit Cisco WebEx). Die Webinare sollen grundsätzlich aufgezeichnet und auf dem Webportal des Mobilitätsforums Bund zur Nachschau zur Verfügung gestellt.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Abschluss der letzten Veranstaltung im Programmjahr 2026/27.
Für die einzelnen Arbeitsbereiche bedeutet das:
1) Nach Abschluss der Evaluierung des Programmjahres mit dem letzten Seminar des Programmjahres voraussichtlich im Sommer 2027.
2) Nach Abschluss der Evaluierung des Programmjahres mit dem letzten Webinar des Programmjahres voraussichtlich im Sommer 2027.
3) Nach Abschluss der Evaluierung der Fahrradkommunalkonferenz 2027.
Die detaillierte Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und –Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
1
Es gelten für die Lose 1 und 2 folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen, bzw. den über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
Erfahrungsbereich 1 „allgemein“:
Planung und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen unter Benennung, welche Fortbildungen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 1 ist nachzuweisen, dass Erfahrungen im Bereich der Veranstaltungsplanung bestehen und Expertise in der Durchführung von Präsenz- (im Falle einer Bewerbung auf Los 1) und digitalen Veranstaltungen (im Falle einer Bewerbung auf Los 2) sowie deren Mischformen bestehen.
Erfahrungsbereich 2 „konkret“:
Planung und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Radverkehrsförderung unter Benennung, welche Fortbildungen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 2 ist nachzuweisen, dass inhaltlich praxisbezogene Erfahrungen im Bereich der Fortbildung im Themenbereich Radverkehrsförderung bestehen und Expertise in der Durchführung von Präsenz- (im Falle einer Bewerbung auf Los 1) und digitalen Veranstaltungen (im Falle einer Bewerbung auf Los 2) sowie deren Mischformen bestehen.
Es gelten für Los 3 folgende zusätzliche Mindeststandards:
Es ist mindestens eine (1) geeignete Referenz nachzuweisen.
Mit der Referenz, bzw. den über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
Erfahrungsbereich 1 „allgemein“:
Planung und Durchführung von fachlichen Kongress-/Konferenzveranstaltungen unter Benennung, welche Kongresse/Konferenzen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob diese Veranstaltungen ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 1 ist nachzuweisen, dass Erfahrungen im Bereich der Veranstaltungsplanung bestehen und Expertise in der Durchführung Konferenzen und Kongressen in Präsenz sowie mögliche Mischformen bestehen.
Erfahrungsbereich 2 „konkret“:
Planung und Durchführung von Kongress-/Konferenzveranstaltungen im Bereich der Radverkehrsförderung unter Benennung, welche Kongresse/Konferenzen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob diese Veranstaltungen ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 2 ist nachzuweisen, dass inhaltlich praxisbezogene Erfahrungen zur Realisierung von Konferenzen/Kongressen im Themenbereich der Radverkehrsförderung bestehen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, dass auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte.
Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
Zur Bewertung der angebotenen Leistung (qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen:
Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und soweit den Vergabeunterlagen beigefügt aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt.
Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen.
den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein
Anspruch des Bieters
auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 4) betreffen, ist
grundsätzlich ausgeschlossen
und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV
ausnahmsweise möglich.
Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
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Zur Ausrichtung der Fahrradkommunalkonferenz übernimmt der Auftragnehmer die Planung und Durchführung der Konferenz, worunter die Konzeptionierung, Organisation, Bewerbung, Durchführung und Evaluation in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und unter Berücksichtigung der Zielstellungen in Abschnitt A der Leistungsbeschreibung fällt.
Der Auftragnehmer verantwortet die aufgrund der Feinkonzeption festgelegte und organisierte Durchführung der Veranstaltung vor Ort.
Der Auftragnehmer stellt hierzu sicher, dass ihm sämtliche und erforderliche Umstände vor Ort bekannt sind, um eine plangemäße Umsetzung zu realisieren.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Abschluss der letzten Veranstaltung im Programmjahr 2026/27.
Für die einzelnen Arbeitsbereiche bedeutet das:
1) Nach Abschluss der Evaluierung des Programmjahres mit dem letzten Seminar des Programmjahres voraussichtlich im Sommer 2027.
2) Nach Abschluss der Evaluierung des Programmjahres mit dem letzten Webinar des Programmjahres voraussichtlich im Sommer 2027.
3) Nach Abschluss der Evaluierung der Fahrradkommunalkonferenz 2027.
Die detaillierte Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen des Auftragnehmers zu Los 3 stehen unter einem Beauftragungsvorbehalt, den der Auftraggeber bis zum August für die Fahrradkommunalkonferenz im Folgejahr spätestens auslösen kann.
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und –Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
1
Es gelten für die Lose 1 und 2 folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen, bzw. den über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
Erfahrungsbereich 1 „allgemein“:
Planung und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen unter Benennung, welche Fortbildungen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 1 ist nachzuweisen, dass Erfahrungen im Bereich der Veranstaltungsplanung bestehen und Expertise in der Durchführung von Präsenz- (im Falle einer Bewerbung auf Los 1) und digitalen Veranstaltungen (im Falle einer Bewerbung auf Los 2) sowie deren Mischformen bestehen.
Erfahrungsbereich 2 „konkret“:
Planung und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Radverkehrsförderung unter Benennung, welche Fortbildungen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 2 ist nachzuweisen, dass inhaltlich praxisbezogene Erfahrungen im Bereich der Fortbildung im Themenbereich Radverkehrsförderung bestehen und Expertise in der Durchführung von Präsenz- (im Falle einer Bewerbung auf Los 1) und digitalen Veranstaltungen (im Falle einer Bewerbung auf Los 2) sowie deren Mischformen bestehen.
Es gelten für Los 3 folgende zusätzliche Mindeststandards:
Es ist mindestens eine (1) geeignete Referenz nachzuweisen.
Mit der Referenz, bzw. den über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
Erfahrungsbereich 1 „allgemein“:
Planung und Durchführung von fachlichen Kongress-/Konferenzveranstaltungen unter Benennung, welche Kongresse/Konferenzen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob diese Veranstaltungen ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 1 ist nachzuweisen, dass Erfahrungen im Bereich der Veranstaltungsplanung bestehen und Expertise in der Durchführung Konferenzen und Kongressen in Präsenz sowie mögliche Mischformen bestehen.
Erfahrungsbereich 2 „konkret“:
Planung und Durchführung von Kongress-/Konferenzveranstaltungen im Bereich der Radverkehrsförderung unter Benennung, welche Kongresse/Konferenzen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob diese Veranstaltungen ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 2 ist nachzuweisen, dass inhaltlich praxisbezogene Erfahrungen zur Realisierung von Konferenzen/Kongressen im Themenbereich der Radverkehrsförderung bestehen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, dass auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte.
Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
Zur Bewertung der angebotenen Leistung (qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen:
Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und soweit den Vergabeunterlagen beigefügt aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt.
Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen.
den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein
Anspruch des Bieters
auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 4) betreffen, ist
grundsätzlich ausgeschlossen
und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV
ausnahmsweise möglich.
Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
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