Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
alle,
außer FBl. 213 und FBl. Eigenerklärungen zum ThürVgG § 8 (Nichvorlage führt zum
sofortigen Ausschluss)
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
- Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
vorliegt.
- Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB
/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen
worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen
die Nachweise vorlegen.
Die Nachweise umfassen die folgenden Angaben:
1. drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare
Leistungen
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit
extra ausgewiesenem Leitungspersonal
3. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
4. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen
eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
7. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der
Ausschreibungsunterlage bei.
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die
engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den
Eigener-klärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der
gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten
ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist
vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im
Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem
Angebot vorlegen.