Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 3724 55 701 0 // AZ 60 421/0009
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
12.06.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
17.07.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=663070
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=663070
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.06.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
ReFoPlan: „Weiterentwicklung der Methode zur Ermittlung der Belastetenzahlen für die EU-Umgebungslärmrichtlinie“
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Lärmsituation in Europa. Ein wichtiges Ziel der Richtlinie ist die Erfassung und Bewertung der Geräuschbelastung nach einheitlichen Kriterien. Hierzu hat die Europäische Kommission 2021 eine aktuelle Fassung der europäisch harmonisierten Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (Common Noise Assessment Methods in EU, CNOSSOS-EU) veröffentlicht. Ein wesentliches Element dieser Verfahren ist die „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“ (BEB). Die Anwendung dieser Methode in der Lärmkartierung 2022 hat gezeigt, dass eine Weiterentwicklung und Anpassung an den technischen Fortschritt angeraten ist. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen sowohl der Berechnungsalgorithmus im Detail analysiert als auch die nationalen Erfahrungen bei der Anwendung der BEB ausgewertet werden. Darauf aufbauend, soll eine praxisgerechte Weiterentwicklung der BEB erfolgen und an typischen Fallbeispielen erprobt werden. Die Forschungsergebnisse sollen auf EU-Ebene eingebracht werden.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Lärmsituation in Europa. Ein wichtiges Ziel der Richtlinie ist die Erfassung und Bewertung der Geräuschbelastung nach einheitlichen Kriterien. Hierzu hat die Europäische Kommission 2021 eine aktuelle Fassung der europäisch harmonisierten Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (Common Noise Assessment Methods in EU, CNOSSOS-EU) veröffentlicht. Ein wesentliches Element dieser Verfahren ist die „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“ (BEB). Die Anwendung dieser Methode in der Lärmkartierung 2022 hat gezeigt, dass eine Weiterentwicklung und Anpassung an den technischen Fortschritt angeraten ist. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen sowohl der Berechnungsalgorithmus im Detail analysiert als auch die nationalen Erfahrungen bei der Anwendung der BEB ausgewertet werden. Darauf aufbauend, soll eine praxisgerechte Weiterentwicklung der BEB erfolgen und an typischen Fallbeispielen erprobt werden. Die Forschungsergebnisse sollen auf EU-Ebene eingebracht werden.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 16 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten im Bereich der Lärmkartierung (10 Referenzen, jeweils nicht älter als 7 Jahre) sowie einschlägige Erfahrung in der Implementierung der BEB in einem kommerziellen Softwareprodukt des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern. Des Weiteren soll eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe erfolgen (Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter).
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten im Bereich der Lärmkartierung (10 Referenzen, jeweils nicht älter als 7 Jahre) sowie einschlägige Erfahrung in der Implementierung der BEB in einem kommerziellen Softwareprodukt des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern. Des Weiteren soll eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe erfolgen (Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter).
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die summierte Gesamtgröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten.
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