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Ausschreibungsdetails

FKZ 3724 12 703 0 - Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte (WEE)“

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02.05.2024 (letzte Änderung am 30.10.2024)

11.07.2024 10:00

11.07.2024 10:00

FKZ 3724 12 703 0 // AZ 25 108/0008

Umweltbundesamt

30.10.2024 13:25

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

FKZ 3724 12 703 0 // AZ 25 108/0008

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

11.07.2024 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.12.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=660026

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

11.07.2024 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

ReFoPlan: „Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte (WEE)“
Gegenwärtig erheben 13 der 16 Bundesländer Entgelte für das Entnehmen, Fördern und Ableiten von Wasser sowie ähnliche Nutzungen. Bayern, Hessen und Thüringen haben derzeit noch keine derartigen Regelungen. In Hessen und Bayern wird jedoch über eine Einführung debattiert.
Die Höhe der Entgeltsätze variiert stark je nach Entnahmezweck und Bundesland und reicht von 0,25 Cent pro Kubikmeter (Ct/m³) für die Entnahme von Grundwasser für die Fischzucht und Fischhaltung in Sachsen-Anhalt bis hin zu 31,0 Ct/m³ für die Entnahme von Grundwasser ungeachtet des Entnahmezwecks in Berlin.
Die bestehende Heterogenität und mangelnde Systematik bei den WEE erschweren eine effiziente und gerechte Verteilung der grundsätzlich schon ungleich verteilten Wasserressourcen über Landesgrenzen hinaus und ermöglichen bzw. verstärken wasserwirtschaftlich nicht gerechtfertigte Standortvorteile.
Ein zentrales Problem besteht darin, dass es an einer (bundes-)einheitlichen Systematik für WEE mangelt. Klare Regelungen zur Bemessungsgrundlage, zur Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten, eine Differenzierung nach Normal- und Dürresituationen sowie zur Anpassung an hydrologische Anforderungen (quantitative und qualitative Aspekte) fehlen.
Das Vorhaben soll im Sinne des NWS-Aktionsprogramms Wassers - Aktion 11 kriteriengestützt und im Austausch mit relevanten Stakeholdern eine wissenschaftlich abgeleitete Systematik für ein bundesweit einheitliches WEE erstellen.

c)
Ort der Leistungserbringung

Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 26 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartner*innen. Außerdem soll eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen (z.B. über den Werdegang) gegeben werden sowie der von ihnen im Rahmen des Projektes wahrgenommenen Aufgabe, möglichst unter Benennung der Bearbeiter*innen.
Die Eignung der Anbietenden wird über die Eignungskriterien ermittelt. Diese Kriterien sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie sind folgendermaßen spezifiziert und nachzuweisen:
A Fachkunde
Folgende Kenntnisse sollen im Angebot über die oben beschriebenen Referenzen, nachgewiesen werden:
- Ausgewiesene wasserwirtschaftliche Expertise
- Kompetenzen und Kenntnisse im Umwelt- und Wasserrecht, insbesondere im Bereich der WRRL und des WHG
- Kompetenzen und Kenntnisse im Verwaltungsrecht
- Kompetenzen und Kenntnisse in der Bewertung von Finanzierungsmechanismen und in der ökonomischen Analyse von Umwelt- und Ressourcenkosten
- Fähigkeit, komplexe rechtliche, wirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Sachverhalte verständlich zu kommunizieren.
Zu jedem Themenbereich ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Diese darf nicht älter als 8 Jahre sein.
B Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind neben den geforderten Referenzen die Benennung der Projektmitarbeiter*innen und die Angabe der jeweiligen Qualifikation notwendig.
Darüber hinaus bestätigt die anbietende Institution mit Abgabe des Angebotes, dass sie über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
C Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.

12.
Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.

14.
Sonstige Angaben

Die summierte Gesamtgröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten.


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

29.08.2024


29.08.2024




02.05.2024


02.05.2024




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