Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- schriftlich (nicht elektronisch)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Allgemeine Leistungen, Baustelleneinrichtung
8.400 m2 Schotterunterbau aufreißen und neu profilieren
10 m2 vorh. Asphaltbefestigung abfräsen
2.000 m3 Frostschutzschicht, d = 15 cm, 0/45 einbauen
380 m3 Aushub Bkl. 3-5 nach Angaben des AG
550 m3 Mutterboden von Seitenstreifen aufnehmen
6 m Betonrohre DN 300, verlegen einschl. Aushub
10 m PP-Rohre DN160 verlegen einschl. Aushub
5.000 m2 bitumin. Tragdeckschicht, d = 8 cm, 0/16 herst.
350 m Grünfläche herstellen, Oberboden liefern u. einb.,
1.350 m2 Regulierung von Seitenstreifen
160 m3 Bankette, Schotter-Splitt-Brechsandgemisch 0/32
200 m2 Hecken u. Strauchwerk roden u. entsorgen
3.500 m2 Rasenfeinplanie u. Rasenansaat
- Verkehrsschilder ländlicher Weg
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nicht nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
Mängelansprüchebürgschaft 3 v. H. der Abrechnungssumme
Es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelasse-nen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers zugelassen.
Verjährungsfrist für Mängelansprüche: 2 Jahre nach VOB/B für Wegebauarbeite / 4 Jahre für Land-schaftsbauarbeiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das aus-gefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, es sei denn, die Nachun-ternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunterneh-men in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung der Eignung“ genannten Bescheinigun-gen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich: liegt den Vergabeunterlagen bei
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde, auf gesondertes Verlangen folgende An-gaben gemäß § 6a Abs.3. VOB(A) zu machen und Unterlagen einzureichen:
- Referenzobjekte
- Formblatt nach ThürVgG
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Thüringer Landesverwaltungsamt
Vergabekammer Thüringen
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Wir weisen auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach § 14 Thü-ringer Vergabegesetz (ThürVgG), die an die Vergabestelle zu richten ist hin.