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Ausschreibungsdetails

Lieferung von Büromöblen für die Thüringer Finanzämter

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29.04.2024

04.06.2024 18:00

04.06.2024 18:00

O1080B016/2024 Z 3.31

Thüringen: Thüringer Landesamt für Finanzen

29.04.2024 10:05

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Thüringer Landesamt für Finanzen
Straße, Hausnummer: Steigerstraße 24
Postleitzahl (PLZ): 99096
Ort: Erfurt

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

O1080B016/2024 Z 3.31

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

04.06.2024 - 18:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.08.2024

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=657103

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

04.06.2024 - 18:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Der Freistaat Thüringen, endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen - im Folgenden Auftraggeber genannt - vergibt im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung gemäß § 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) i. V .m. § 9 Unterschwellenverordnung (UVgO) folgende Leistung:
Die Leistung umfasst die Lieferung und das gebrauchsfertige Verbringen von Büromöbel an die jeweiligen Verwendungsorte der Thüringer Finanzämter (Siehe Anhang 1) sowie die Rücknahme von Altmöbeln gem. Teilziffer (Tz.) 10 der Leistungsbeschreibung.
Aufgrund der umfangreichen Leistung erfolgt die Aufteilung in 6 Lose:
Los 1 - Finanzamt Gera; Los 2 - Finanzamt Erfurt; Los 3 - Finanzamt Gotha und Finanzamt Eisenach; Los 4 - Finanzamt Pößneck; Los 5 - Finanzamt Mühlhausen und Finanzamt Sonneberg; Los 6 - Finanzamt Suhl.

b)
CPV-Codes

Büromöbel (39130000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

Los1: Finanzamt Gera, Hermann-Drechsler-Str. 1, 07548 Gera
Los2: Finanzamt Erfurt, August-Röbling-Straße 10, 99091 Erfurt
Los3: Finanzmat Gotha, Reuterstraße 2a, 99867 Gotha und Finanzamt Eisenach, Ernst-Thählmann-Str. 70, 99817 Eisenach
Los4: Finanzamt Pößneck, Gerberstraße 65, 07381 Pößneck
Los5: Finanzamt Mühlhausen, Martinistraße 22, 99974 Mühlhausen und Finanzamt Sonneberg, Köppelsdorfer-Str. 86, 96515 Sonneberg
Los6: Finanzamt Suhl, Karl-Liebknecht-Str. 4, 98527 Suhl

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Lieferung von gebrauchsfertigen Verbringen von Büromöbeln sowie Rücknahme von Altmöbeln (lsiehe hierzu Leistungsbeschreibung Tz.9 und Tz.10).
Los1: Finanzamt Gera, Hermann-Drechsler-Str. 1, 07548 Gera
Los2: Finanzamt Erfurt, August-Röbling-Straße 10, 99091 Erfurt
Los3: 3.1 Finanzmat Gotha, Reuterstraße 2a, 99867 Gotha und 3.2 Finanzamt Eisenach, Ernst-Thählmann-Str. 70, 99817 Eisenach
Los4: Finanzamt Pößneck, Gerberstraße 65, 07381 Pößneck
Los5: 5.1 Finanzamt Mühlhausen, Martinistraße 22, 99974 Mühlhausen und 5.2 Finanzamt Sonneberg, Köppelsdorfer-Str. 86, 96515 Sonneberg
Los6: Finanzamt Suhl, Karl-Liebknecht-Str. 4, 98527 Suhl
Lieferung von Büromöbeln und Entsorgung alter Büromöbe (lsiehe hierzu Leistungsbeschreibung Tz.9 und Tz.10).

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

alle Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginnend 5 Wochen nach der Zuschlagserteilung. Ende der Ausführung in der 45. Kw 2024.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die erforderlichen Eignungskriterien im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit besitzen.
Das Formblatt 124LD - Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt und unterzeichnet/signiert einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter behördliche Bescheinigungen abzufordern, welche die inhaltlichen Aussagen der Eigenerklärungen nachweislich belegen und dokumentieren. Falschangaben in den abgeforderten Eigenerklärungen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Hat der Bieter in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist einen Auftraggeber bereits den Nachweis nach § 5 Abs. 2 ThürVgG oder andere Eignungsnachweise vorgelegt, so hat er den Auftraggeber unter Benennung des Vergabeverfahrens darauf hinzuweisen.
---
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG sind die Bieter verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes vorzulegen.
Mit der Angebotsabgabe ist die:
-Eigenerklärung_z._ThürVgG_gem._§_8_Abs.1_S1
ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
Dementsprechend ist in den Vergabeunterlagen (Formblatt 631) festgelegt, dass das vorbezeichnete Dokument mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich hin, dass bei Nichteinreichung der Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG mit dem Angebot dieses von der Wertung ausgeschlossen wird.
---
Falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, sind der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, folgende Nachweise bzw. Erklärungen (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen:
-Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (soweit sie zur Eintragung verpflichtet sind);
-Bescheinigungen bzw. Unbedenklichkeitserklärungen des Finanzamtes (aktueller Nachweis über die vollständige Entrichtung von Steuern);
-Bescheinigung der Krankenkasse, dass sie der Pflicht zur Beitragszahlung ordnungsgemäß erfüllt haben (aktueller Nachweis über die vollständige Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen).
Bei nichtfristgerechter Vorlage der Erklärungen und Nachweise wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

12.
Zuschlagskriterien

Grundlagen der Bewertung sind der Preis, die Erfüllung der technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung und das Vorhandensein aller Zertifikate gemäß Tz. 2. Erfüllt ein Bieter auch nur eine Anforderung der technischen Leistungsbeschreibung nicht oder kann er ein zwingend gefordertes Zertifikat nicht vorlegen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.
Mit 80 % wird der Preis berücksichtigt. Eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist mit einer Garantie wird mit 10 % bewertet (dabei wird die am längsten gewährte Garantie mit den höchsten Prozentpunkten berücksichtigt). Mit je 5 % wird die Vorlage entsprechender Nachweise nach Tz. 2.1.2 und 2.1.3 gewertet.
Im Ergebnis der Bewertung hat der Bieter das wirtschaftlichste Angebot, der die höchste Punktzahl erreicht. Insgesamt können 1.000 Punkte erreicht werden.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 800 Punkte. Die Berechnung der Punkte Preis wird wie folgt vorgenommen:
Bewertungspunkt Preis =((höchster Preis-Angebotspreis)/(höchster Preis-niedrigster Preis))*10
Punkte Preis = Bewertungspunkt multipliziert mit 80.
Eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist mit einer Garantie wird mit max. 100 Punkten bewertet. Dabei erhält das Angebot mit der am längsten gewährten Garantie 100 Prozentpunkte.
Für die Vorlage eines Zertifikates nach Tz. 2.1.2 oder 2.1.3 werden je 50 Punkte vergeben. Bei Nichtvorlage jeweils 0 Punkte.

14.
Sonstige Angaben

Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG sind die Bieter verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes vorzulegen.
Mit der Angebotsabgabe ist die:
-Eigenerklärung_z._ThürVgG_gem._§_8_Abs.1_S1
ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
Dementsprechend ist in den Vergabeunterlagen (Formblatt 631) festgelegt, dass das vorbezeichnete Dokument mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich hin, dass bei Nichteinreichung der Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG mit dem Angebot dieses von der Wertung ausgeschlossen wird.
---
Elektronische Vergabe (eVergabe)
Die Vergabeunterlagen nebst Ergänzungen werden ausschließlich auf der eVergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de (im Folgenden nur als Plattform bezeichnet) zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind dort ohne weitere Registrierung zugänglich.
Angebote sind ausschließlich über die genannte Plattform und damit auf elektronischem Weg abzugeben. Zur elektronischen Angebotsabgabe und um über Änderungen, Fristverlängerungen sowie Bieterfragen und deren Antworten gesondert informiert zu werden, bedarf es einer einmaligen Registrierung auf der Plattform und der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Die Abgabe von mehreren Angeboten führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
---
Angebote
Für die Erstellung des Angebots werden keine Aufwendungen erstattet. Angebote sind ausschließlich und vollständig elektronisch über die o.g. Plattform einzureichen. Für die Angebotsabgabe steht dort der „Angebotsassistent“ bereit. Das Angebot wird durch Hochladen und Versenden aller erforderlichen Erklärungen, Unterlagen und Anlagen abgegeben. Hierzu ist eine Registrierung notwendig. Andere Angebotsabgaben (z. B. per E-Mail, Fax) sind nicht zugelassen. Sollte es bei der Angebotsabgabe zu technischen Störungen kommen oder keine Eingangsbestätigung eingegangen sein, so ist die technische Hotline
Technische Hotline der eVergabe-Plattform des Bundes:
Telefon: +49 22899 610-1234
E-Mail: support@bescha.bund.de
der Plattform zu kontaktieren.
Für die Angebote sind die vom Auftraggeber zugesandten Original-Vergabeunterlagen zu verwenden. Insbesondere sind der beigefügte Angebotsvordruck sowie die übrigen Original-Vordrucke und die Original-Formblätter für die geforderten Erklärungen mit dem Namen des Bieters zu versehen, vollständig auszufüllen und an vorgesehenen Stellen zu unterschreiben bzw. zu signieren.
Fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftragsgebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Die Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen.
Alle Erklärungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Ansonsten sind Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig und führen zum Ausschluss der Angebote. Die den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung der Angebote und zur Erfüllung des eventuellen Auftrages genutzt werden. Jede Benutzung oder Weitergabe für andere Zwecke ist untersagt.
Das Angebot besteht aus dem beigefügten Angebotsschreiben und seinen Anlagen. Die zwingend einzureichenden Anlagen sind im Angebotsschreiben gesondert gekennzeichnet. Die dem Angebotsschreiben beigefügten Anlagen sind im Schreiben aufzuführen bzw. anzukreuzen. Nicht aufgeführte Anlagen sind entsprechend zu ergänzen.
Alle Unterlagen sind im pdf-Format einzureichen.
---
Anlagen die zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:
Die Bieter müssen mit dem Angebot folgende Unterlagen vorlegen. Soweit Formblätter vorzulegen sind, sind die zutreffende Felder anzukreuzen und zu unterschreiben bzw. signieren.
-FB_633_Angebotsschreiben_mit_Losen
-Leistungsbeschreibung - mit_ausgefüllter_Preisangabe
-FB_124 LD_Eigenerklärung_zur_Eignung_in_folgendem_Vergabeverfahren
-Nachweise / Zertifizierungen laut Tz. 2., 2.1.1, 2.1.4 und 2.1.5 der LB
-Eigenerklärung_z._ThürVgG_gem._§_8_Abs.1_S1
--- Information der Bieter
Das TLF versendet gem. § 14 Abs. 1 ThürVgG in Textform spätestens 7 Kalendertage vor Vertragsabschluss an die Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, eine Information über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll.
---
Nachprüfung
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert die Vergabestelle den/die unterlegenden Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.
Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der sieben Tagefrist eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde zu unterrichten.
Die Nachprüfungsbehörde ist das
Thüringer Landesverwaltungsamt
Geschäftsstelle der Vergabekammer
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).


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