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Ausschreibungsdetails

Datenverbindung zwischen dem BfJ und dem BALM

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29.04.2024 (letzte Änderung am 29.04.2024)

31.05.2024 10:00

31.05.2024 10:00

2024 0000 1257

Bundesamt für Justiz

21.05.2024 07:44

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesamt für Justiz
Straße, Hausnummer: Adenauerallee 99-103
Postleitzahl (PLZ): 53113
Ort: Bonn
Internet-Adresse: www.bundesjustizamt.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

2024 0000 1257

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

31.05.2024 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.07.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=656941

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

31.05.2024 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) betreibt seit dem Jahre 2016 ein Notfallrechenzentrum beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Köln.
Zum ordnungsgemäßen Betrieb dieses Notfallrechenzentrums muss eine sichere Datenverbindung zwischen den beiden Standorten bestehen.
Die Betriebs- und Serviceleistungen werden durch den aktuellen Dienstleister bis zum 30. Juni 2025 sichergestellt. Auch nach Ende des aktuellen Vertragszeitraums muss der Betrieb der Datenverbindung sichergestellt werden.
Im Rahmen des hiesigen Verfahrens werden daher die Bereitstellung einer auf LWL basierenden 10 Gbit/s Layer 2 Datenverbindung sowie Betriebs- und Serviceleistungen beginnend ab dem 1. Juli 2025 ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen werden zunächst für die Dauer von 24 Monaten vergeben. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, das Vertragsverhältnis zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrags schriftlich mitteilt.
Die Adressen der Standorte lauten:
Bundesamt für Justiz: Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Bundesamt für Logistik und Mobilität: Werderstraße 34, 50672 Köln

c)
Ort der Leistungserbringung

Die Adressen der Standorte lauten:
Bundesamt für Justiz: Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Bundesamt für Logistik und Mobilität: Werderstraße 34, 50672 Köln

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

1

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

nur ein Los

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Eignungskriterien
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eignungskriterium: Mindestanzahl von Beschäftigten
2. Eignungskriterium: Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
Beschreibung: Zu 1 - Eignungskriterium: Mindestanzahl von jährlich durchschnittlich 30 Beschäftigten, in den letzten drei Geschäftsjahren
Zu 2 - Eignungskriterium: Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle.
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz
2. Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz
3. Eignungskriterium: Eigenkapital
4. Eignungskriterium: Eigenkapitalquote
5. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zu 1 - Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz i. H. v. 150.000,00 €, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu 2 - Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz i. H. v. 30.000,00 €, der auf Leistungen entfällt, die den ausgeschriebenen entsprechen, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Zu 3 - Eignungskriterium: Eigenkapital, nachzuweisen durch Eigenerklärung für die letzten drei Geschäftsjahre
Zu 4 - Eignungskriterium: Eigenkapitalquote, nachzuweisen durch Eigenerklärung für die letzten drei Geschäftsjahre
Zu 5 - Eignungskriterium: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall für Sachschäden und mindestens 500.000,00EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden, nachzuweisen durch Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: 1. Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zu 1 - Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung, nachzuweisen durch Eigenerklärung im Form eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als ein Jahr
Zu Ausschlussgründen
Ausschlusskriterien
Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbunsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem
Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden.
Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien:
-Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder
vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit
nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens
1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen
hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass
sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.


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