Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 3724 33 705 0 // AZ 32 051/0002
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.06.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.07.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=655109
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=655109
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.06.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
REFOPlan 2024: „Identifikation des Vorkommens von neu gelisteten POP und POP-Kandidaten in Abfällen und Ableitung von Empfehlungen für Grenzwerte und umweltgerechte Behandlungsmethoden“
Derzeit befinden sich neue persistente organische Schadstoffe (POP) im Verfahren zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen. Die Aufnahme neuer Stoffe in das Übereinkommen wirkt sich direkt auf die EU POP-Verordnung ((EU) 2019/1021) aus, die in den EU Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig ist. Die Aufnahme der POP in den Anhang IV und V der EU POP-Verordnung hat außerdem Auswirkungen auf die Bewirtschaftung betroffener Abfallströme.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Vorhabens neue POP und POP-Kandidaten durch gezielte Recherche und Laboranalysen in Abfällen und Rezyklaten zu identifizieren und zu quantifizieren. Im Ergebnis sollen Grenzwerte auf wissenschaftlicher Basis hergeleitet werden. Dabei sollen alle relevanten Rechtgebiete mit betrachtet werden. Weiterhin in dem Vorhaben sind auf der Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung Daten zum Vorkommen von Dioxinen, Furanen und dl-PCB in Aschen und Ruß von Kleinfeuerungsanlagen und Biomassekraftwerken zu erheben.
Derzeit befinden sich neue persistente organische Schadstoffe (POP) im Verfahren zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen. Die Aufnahme neuer Stoffe in das Übereinkommen wirkt sich direkt auf die EU POP-Verordnung ((EU) 2019/1021) aus, die in den EU Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig ist. Die Aufnahme der POP in den Anhang IV und V der EU POP-Verordnung hat außerdem Auswirkungen auf die Bewirtschaftung betroffener Abfallströme.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Vorhabens neue POP und POP-Kandidaten durch gezielte Recherche und Laboranalysen in Abfällen und Rezyklaten zu identifizieren und zu quantifizieren. Im Ergebnis sollen Grenzwerte auf wissenschaftlicher Basis hergeleitet werden. Dabei sollen alle relevanten Rechtgebiete mit betrachtet werden. Weiterhin in dem Vorhaben sind auf der Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung Daten zum Vorkommen von Dioxinen, Furanen und dl-PCB in Aschen und Ruß von Kleinfeuerungsanlagen und Biomassekraftwerken zu erheben.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 30 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Anbietenden und gegebenenfalls von Kooperationspartnern sind durch die Eigenerklärung nachzuweisen. Zusätzlich zur Leistungsfähigkeit ist das für die Analytik der Abfälle einzubeziehende Labor zu benennen (nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert oder vergleichbarer Nachweis der Qualitätssicherung).
Die Qualifikation der Anbietenden ist durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen nachzuweisen. Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte, Arbeitsschwerpunkte, Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten (siehe unten) sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen (namentliche Benennung der Person mit geplanter Zuordnung zu den konkreten Arbeitsschwerpunkten des Projekts).
Der gesamte Leistungsumfang muss abgedeckt werden. Falls dafür zusätzlicher Sachverstand Dritter erforderlich ist, können Unterauftragnehmer/Kooperationspartner verpflichtet werden. Diese sind zu benennen und es ist darzulegen, in welchem Umfang diese in das Projekt eingebunden werden. Die fachliche Qualifikation ist analog zur Qualifikation des Bieters nachzuweisen.
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die notwendigen Personalkapazitäten während des vorgegebenen Zeitraums der Bearbeitung verfügt.
Mit den Aufgaben im Projekt sind folgende Anforderungen an den Bieter bzw. an dessen Kooperationspartner verbunden:
- Sehr gute und aktuelle Fachkenntnisse in der Abfallwirtschaft, inkl. der abfallwirtschaftlichen Behandlungsverfahren: Es sind vom Bieter zwei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften vorzulegen, die seine Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse nationaler und internationaler abfallwirtschaftlicher Regelungen und rechtlicher Grundlagen, insbesondere mit Bezug zur Verordnung (EU) 2019/1021 (EU POP Verordnung): Es sind vom Bieter zwei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften vorzulegen, die seine Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre sein.
- Kenntnisse über persistente organische Schadstoffe inklusive ihrer Analytik im Spurenbereich und Erfahrungen über das Vorkommen dieser Stoffe in bestimmten Abfallströmen: Es sind vom Bieter vier Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen vorzulegen, die seine Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als 7 Jahre sein.
- Erfahrungen in der fachlichen Betreuung von Fachgesprächen oder Workshops inklusive Moderationserfahrungen: Es sind vom Bieter insgesamt 3 Referenzen zu Projekten/ Veranstaltungen vorzulegen, die seine Fähigkeiten und Kenntnisse in diesen Feldern (3 Referenzen Fachgespräche) nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre sein.
- Ausreichende fachliche Qualifikation: Der Bieter hat die am Vorhaben beteiligten Personen unter Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation zu benennen (Abschluss, Berufserfahrungen).
Für die genannten, nachprüfbaren Referenzen sind Titel, Auftraggeber, Projektstart und -dauer des Projektes anzugeben.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Die Qualifikation der Anbietenden ist durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen nachzuweisen. Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte, Arbeitsschwerpunkte, Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten (siehe unten) sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen (namentliche Benennung der Person mit geplanter Zuordnung zu den konkreten Arbeitsschwerpunkten des Projekts).
Der gesamte Leistungsumfang muss abgedeckt werden. Falls dafür zusätzlicher Sachverstand Dritter erforderlich ist, können Unterauftragnehmer/Kooperationspartner verpflichtet werden. Diese sind zu benennen und es ist darzulegen, in welchem Umfang diese in das Projekt eingebunden werden. Die fachliche Qualifikation ist analog zur Qualifikation des Bieters nachzuweisen.
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die notwendigen Personalkapazitäten während des vorgegebenen Zeitraums der Bearbeitung verfügt.
Mit den Aufgaben im Projekt sind folgende Anforderungen an den Bieter bzw. an dessen Kooperationspartner verbunden:
- Sehr gute und aktuelle Fachkenntnisse in der Abfallwirtschaft, inkl. der abfallwirtschaftlichen Behandlungsverfahren: Es sind vom Bieter zwei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften vorzulegen, die seine Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse nationaler und internationaler abfallwirtschaftlicher Regelungen und rechtlicher Grundlagen, insbesondere mit Bezug zur Verordnung (EU) 2019/1021 (EU POP Verordnung): Es sind vom Bieter zwei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften vorzulegen, die seine Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre sein.
- Kenntnisse über persistente organische Schadstoffe inklusive ihrer Analytik im Spurenbereich und Erfahrungen über das Vorkommen dieser Stoffe in bestimmten Abfallströmen: Es sind vom Bieter vier Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen vorzulegen, die seine Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als 7 Jahre sein.
- Erfahrungen in der fachlichen Betreuung von Fachgesprächen oder Workshops inklusive Moderationserfahrungen: Es sind vom Bieter insgesamt 3 Referenzen zu Projekten/ Veranstaltungen vorzulegen, die seine Fähigkeiten und Kenntnisse in diesen Feldern (3 Referenzen Fachgespräche) nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre sein.
- Ausreichende fachliche Qualifikation: Der Bieter hat die am Vorhaben beteiligten Personen unter Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation zu benennen (Abschluss, Berufserfahrungen).
Für die genannten, nachprüfbaren Referenzen sind Titel, Auftraggeber, Projektstart und -dauer des Projektes anzugeben.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die summierte Gesamtgröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten.
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