Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesverwaltungsamt
Straße, Hausnummer:DGZ Ring 12
Postleitzahl (PLZ):13086
Ort:Berlin
Telefon:+49 30 1870301398
Telefax:+49 30 1870301645
E-Mail: Vergabestelle@bva.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bva.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z I 5 - X - 465/23
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.05.2024 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
27.06.2024
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=654866
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=654866
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.05.2024 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer schließt mit dem Auftraggeber einen Nutzungsvertrag über 15 Concurrent- User-Lizenzen für das Werk „Schadewitz†, Beihilfevorschriften online. Kommentar. Online-Produkt. ISBN 978-3-7685-2164-2, erschienen bei r. v. decker“ (nachfolgend: Online-Kommentar Schadewitz), aus der Datenbank eLine der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH.
b)
CPV-Codes
Bibliothekensoftwarepaket (48160000-7)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesverwaltungsamt (BVA), Dienstsitz Köln, Barbarastr. 1, 50735 Köln
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
gemäß Vergabeunterlagen; VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
2. Unterschriebene Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB (sh. Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen); Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor.
Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweilige Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig;
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
5. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die auf die ausgeschriebene Dienstleistung. Dies sollte bei Erstellung der Liste berücksichtigt werden.
6. Angabe, welche Teile des Auftrags ggf. an Nachunternehmer vergeben werden sollen, vom Bieter zu erstellende Anlage zu Art und Umfang der Einbindung von Nachunternehmen;
7. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als Bedingung der Auftragsausführung
Der öffentliche Auftraggeber verfolgt das Ziel einer sozial nachhaltigen Beschaffung. Aus diesem Grunde müssen im Fall der Zuschlagserteilung im Rahmen der Auftragsausführung die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden.
Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Anlage 8 zu den Vertragsbedingungen einzureichen.
2. Unterschriebene Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB (sh. Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen); Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor.
Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweilige Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig;
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
5. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die auf die ausgeschriebene Dienstleistung. Dies sollte bei Erstellung der Liste berücksichtigt werden.
6. Angabe, welche Teile des Auftrags ggf. an Nachunternehmer vergeben werden sollen, vom Bieter zu erstellende Anlage zu Art und Umfang der Einbindung von Nachunternehmen;
7. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als Bedingung der Auftragsausführung
Der öffentliche Auftraggeber verfolgt das Ziel einer sozial nachhaltigen Beschaffung. Aus diesem Grunde müssen im Fall der Zuschlagserteilung im Rahmen der Auftragsausführung die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden.
Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Anlage 8 zu den Vertragsbedingungen einzureichen.
12.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
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