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Ausschreibungsdetails

Prüfung und Wartung von Feuerlöschern sowie Hydranten, VOEK 094-24

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26.04.2024

13.06.2024 09:00

13.06.2024 09:00

VOEK 094-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

10.05.2024 09:52

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ): 10623
Ort: Berlin
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 094-24

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

13.06.2024 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.09.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=654241

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

13.06.2024 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Prüfung und Wartung von Pulver-Feuerlöscher, CO2- Feuerlöscher, Schaum-Feuerlöscher, Wasser-Feuerlöscher, Fettbrand-Feuerlöscher, Unterflurhydranten und Überflurhydranten. Die Prüfungen und Wartungen der Feuerlöscher enthalten eine alle zwei Jahre stattfindende brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung des Feuerlöschers insbesondere unter Beachtung folgender Punkte (die Aufzählung ist nicht abschließend und vollständig):
Begutachtung des Feuerlöschers auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit.
Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung.
Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen.
Beachtung der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV.
Prüfung des Schutzanstriches (z. B. auf Korrosionserscheinungen).
Kontrolle der Kunststoffteile auf Brüche, Verformung und Risse.
Kontrolle der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen.
Kontrolle des Gewichtes oder des Volumens des Löschmittels.
Prüfung von Gewindeanschlüssen hinsichtlich mechanischer Beschädigung und Gängigkeit.
Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit.
Kontrolle auf Korrosionserscheinungen.
Prüfung von Dichtungen.
Bei Auflade-Feuerlöschern ist zusätzlich der Druck oder das Gewicht des Treibgases zu prüfen.
Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellen.
Feuerlöscherhalterung hinsichtlich Befestigung und Beschädigung prüfen.
Anbringung des Revisionsaufklebers am Feuerlöscher.
Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Die Feuerlöscher sind vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, ist wie folgt, ohne zusätzliche Vergütung, zu verfahren:
Einsammeln vom Standort zum Prüfungsort und Zurückbringen der Feuerlöscher innerhalb der Dienstzeit.
Nach Dienstschluss müssen alle Feuerlöscher wieder an ihrem Ursprungsstandort vorhanden sein.
Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Punkte (die Aufzählung ist nicht abschließend und vollständig):
Kontrolle des freien Zugangs zu den Einrichtungen,
Kontrolle auf Beschädigung, Korrosion und Undichtigkeit,
Kontrolle der Beschilderung und Kennzeichen,
Entleerung des Mantelrohres,
Kontrolle des Fallmantels (falls vorhanden) sowie der Deckkapsel und des Entleerventils,
Kontrolle der Bedienbarkeit und Gängigkeit der Absperrkörper,
Kontrolle des Mindestdurchflusses der einzelnen Abgänge,
Kontrolle der Funktion und der Sauberkeit der Hydranteninnenteile mittels kurzfristigen Wasserdurchfluss,
Kontrolle der Dichtigkeit des Schaltorgans,
Behandlungen aller beweglichen Teile mit dafür geeigneten bzw. zugelassenen Korrosionsschutzmitteln und / oder Fetten,
Prüfung der Unversehrtheit der Klauen,
Prüfung auf Frostsicherheit,
Anbringen des Instandhaltungsnachweises,
Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.

c)
Ort der Leistungserbringung

Los 1 (Orte nach der Bestansliste als Anlage C-02 in den Vergabeunterlagen):
18334 Böhlendorf, 18057 Rostock, 18147 Rostock, 18146 Rostock, 19288 Ludwigslust, 23966 Wismar, 19406 Dabel, 19061 Schwerin, 19230 Belsch, 19249 Lübtheen, 18055 Rostock, 19258 Horst, 19061 Schwerin, 18196 Waldeck, 19067 Leezen, OT Görslow, 18230 Kägsdorf, 19205 Gadebusch, 19370 Parchim, 18190 Sanitz OT Groß Lüsewitz, 19399 Alt Schwinz, 18209 Bad Doberan, 19399 Goldberg.
Los 2 (Orte nach der Bestansliste als Anlage C-02 in den Vergabeunterlagen):
18439 Stralsund, 18546 Sassnitz, 18609 Binz - OT Prora,18543 Barth, 18374 Zingst, 18469 Velgast.
Los 3 (Orte nach der Bestansliste als Anlage C-02 in den Vergabeunterlagen):
17419 Ahlbeck, 17321 Ramin, 17309 Pasewalk, 17329 Nadrensee, 17406 Karnin, 17235 Neustrelitz, 17358 Torgelow, 17375 Ahlbeck, 17089 Seltz, 17367 Eggesin, 17034 Neubrandenburg, 17375 Altwarp, 17373 Ueckermünde, 17192 Kargow, 17489 Greifswald, 17192 Waren, 17094 Pragsdorf, 17248 Rechlin, 17252 Mirow, 17109 Demmin, 17493 Greifswald Insel Riems.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Los 1: Dienstleistungen für Prüfung und Wartung von Feuerlöschern sowie Hydranten auf den Liegenschaften der Bestandsliste zum Los 1 in den Vergabeunterlagen.
Los 2: Dienstleistungen für Prüfung und Wartung von Feuerlöschern sowie Hydranten auf den Liegenschaften der Bestandsliste zum Los 2 in den Vergabeunterlagen.
Los 3: Dienstleistungen für Prüfung und Wartung von Feuerlöschern sowie Hydranten auf den Liegenschaften der Bestandsliste zum Los 3 in den Vergabeunterlagen.

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

alle Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2025 und beträgt vier Jahre bis zum 31.12.2028. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch einmalig um zwei Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

entfällt

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Los 1: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise unter der Berücksichtigung der Einzelpreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet und der Preis wird 100 % gewichtet.
Los 2: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise unter der Berücksichtigung der Einzelpreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet und der Preis wird 100 % gewichtet.
Los 3: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise unter der Berücksichtigung der Einzelpreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet und der Preis wird 100 % gewichtet.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft unterzeichnen eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.

14.
Sonstige Angaben

Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-06) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen und dem AG vor Leistungsbeginn die Verschwiegenheitserklärung des Personals zu übersenden. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
---
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen:
a) Nachweis: Berechtigung als befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit),
b) Nachweis: Sachkundiger für die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4.
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Anlage B-05).
Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind, wenn zutreffend, Unterauftragnehmererklärungen und Erklärungen zur Eignungsleihe (Anlage B-06) mit den entsprechenden Verpflichtungserklärungen und Erklärungen zur Eignung vorzulegen.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
---
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 03.06.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot zu diesem Los automatisch aus der Wertung genommen, sodass pro Los immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und damit nicht mehr gewertet.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 30.09.2024 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande.
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Zutrittsvoraussetzungen für die Liegenschaften der Bundespolizei: Den Mitarbeitern des AN ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs.5 und 34 Abs.1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 3 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Weitere Informationen zu den Pflichten des Auftragnehmers sind aus den besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail:ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

Eignungskriterien



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