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Ausschreibungsdetails

FKZ 3724 34 701 0 - Ausschleusung von Schadstoffen aus Stoffkreisläufen mittels thermischer Verfahren

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25.04.2024

13.06.2024 10:00

13.06.2024 10:00

FKZ 3724 24 701 0 // AZ 34 043/0014

Umweltbundesamt

25.04.2024 15:29

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ): 06844
Ort: Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

FKZ 3724 24 701 0 // AZ 34 043/0014

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

13.06.2024 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.07.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=654158

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

13.06.2024 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

ReFoPlan: „Ausschleusung von Schadstoffen aus Stoffkreisläufen mittels thermischer Verfahren“
Die thermische Abfallbehandlung erfüllt im Rahmen der Circular Economy wichtige Aufgaben: Die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit als Beitrag zur Daseinsvorsorge, Bereitstellung von Energie in Form und Strom und Wärme sowie die Zerstörung und Ausschleusung von Schadstoffen aus dem Stoffkreislauf. Ihre Funktion als Schadstoffsenke ist essentielle Voraussetzung für das hochwertige Recycling bestimmter Abfallfraktionen und konzentriert sich dabei vor allem auf organische Schadstoffe, die dem Stoffkreislauf entzogen werden müssen. Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) erfüllen bereits heute höchste Umweltstandards, neue, bisher wenig untersuchte Schadstoff(gruppen) stellen jedoch immer wieder neue Herausforderungen auch für TAB dar. Um die Funktion der Schadstoffentfrachtung von Stoffströmen sicher erfüllen zu können, sind Kenntnisse über die thermische Zersetzung persistenter Schadstoffe notwendig, die über das geplante Vorhaben generiert werden sollen. Dabei soll anhand von zwei beispielhaft gewählten Stoffgruppen (PFAS und PBDD/F) überprüft werden, wie die thermische Abfallbehandlung ihre Aufgabe der Schadstoffentfrachtung auch in Bezug auf neu in den Fokus gerückte Stoffe oder Stoffgruppen erfüllen kann. Der Hauptfokus liegt dabei auf der Frage, in wie weit PFAS in der thermischen Abfallbehandlung zerstört werden und ob ggf. mit „Restemissionen“ zu rechnen ist. Weiterhin sollen die Emissionen von PBDD/F im Abgas untersucht werden. Dafür sind entsprechende Kenntnisse über das Ausgangsmaterial durch die Auswahl geeigneter Leitsubstanzen oder Summenparameter in Verbindung mit der Auswahl geeigneter Messmethoden zu erarbeiten. Weiterhin sind Emissionsmessungen an einer großtechnischen Abfallverbrennungsanlage durchzuführen. Analysen der Verbrennungs- und Abgasreinigungsrückstände sowie ggf. im Abwasser aus der Abgasreinigung sollen ebenso durchgeführt werden.

c)
Ort der Leistungserbringung

Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 40 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten (siehe Tabelle) des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe (Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter).
Die Anbieter haben ihre Fachkunde wie folgt nachzuweisen:
- Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der thermischen Abfallbehandlung einschließlich Emissionsmessung durch Vorlage von mindestens 5 Referenzen zu Projekten mit technischer Ausrichtung auf dem Gebiet der thermischen Abfallbehandlung einschließlich Emissionsmessung aus den vergangenen 5 Jahren
- Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der PFAS Messung durch Vorlage von mindestens 3 Referenzen zu Vorarbeiten auf dem Gebiet der PFAS Messung
- Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Energie- und Massenbilanz durch Vorlage von 5 Referenzen zu Vorarbeiten im Bereich Energie- und Massenbilanz
Der Anbieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.

12.
Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.

14.
Sonstige Angaben

Die summierte Gesamtgröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten.


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