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Ausschreibungsdetails

Sanierung Friedrich-Engels-Schule - Außenputzarbeiten 2. BA

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23.04.2024

17.05.2024 08:45

17.05.2024 08:45

2024-17-FES-AP

Sachsen-Anhalt: Bad Dürrenberg

23.04.2024 15:25

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Solestadt Bad Dürrenberg
Straße, Hausnummer: Hauptstraße 27
Postleitzahl (PLZ): 06231
Ort: Bad Dürrenberg
Telefon: +49 3462 9987021
Telefax: +49 3462 9987061
Internet-Adresse: https://www.badduerrenberg.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 2024-17-FES-AP

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

06231 Bad Dürrenberg, Schladebacher Straße 5

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Hauptmassen - Erneuerung Außenputz 2. BA
* 165m Bauzaun, 2m hoch, stellen, unterhalten und wieder abbauen
* 190m² Malervlies als Geländeschutz unter Gerüst, 1m breit
* 1050m² Fassadengerüst LK3, W09 (Belagsbreite 90cm) für Abbruch und WDVS
* 45m Gerüstverbreiterung nach innen um 30cm, LK3
* 1060m² Gerüstbekleidung mit Schutznetz
* 230m² Bauteile (Fenster, Türen etc.) schützen
* 730m² Mehrlagigen Außenputz, beschichtet, incl. Spritzbewurf entfernen, Ziegelmauerwerk säubern
* 61m Rollkiesauffüllung im Randstreifen ausbauen, zwischenlagern und wieder einbauen, b=30cm
* 52m² Beschichtung auf Natursteinsockel (Sedimentgestein, vorwiegend Sandstein) abstrahlen, teilweise Fremdmaterial abstemmen
* 52m² Fugen im Natursteinsockel ausbessern
* 92 Stück Äußere Fensterbänke erneuern, vorh. Alu-Fensterbänke ausbauen, neue Zink-Fensterbänke einbauen
* 8 Stück Sparverblendung mit Riemchen auf vorh. Klinkerbögen in verschiedenen Größen
* 735m² Ausgleichsputz zur Egalisierung
* 750m² WDVS mit 50mm starken Mineralwolle-Lamellen vollflächig verklebt (ohne Verdüblung), 6mm Armierungsschicht mit Glasfasergewebe und durchgefärbten Oberputz als Spritzputz mit 6mm Körnung (Farbton beige bis Sand/Erdtöne)
* 435m Leibungen mit ca.40-50mm Leibungstiefe im WDVS ausführen (Fenster sind jetzt nahezu außenputzbündig eingebaut) als Zulageposition
* 125m Sockelausbildung ausgeführt mit Armierungschicht mit Eckbewehrung und rumgezogenen Oberputz wie in Hauptposition, Sockeltiefe ca. 65-70mm
* 109m Ausbildung des Traufgesimses auf freigelegtem gestuft gemauerten Gesims mit Ausgleichsschicht und Oberputz als Glattputz (Armierung u. Dämmung wie in Hauptposition) als Zulageposition
* 795m² Egalisierungsbeschichtung mit Silikonharzfarbe, deckend, auf neuem WDVS
* 52m alte Fallrohre abbauen, zwischenlagern und teilweise neue Fallrohre wieder anbauen
* 85m alte Dachrinne abbauen und neue Dachrinne anbauen
* 72m Blitzableiter demontieren, entsorgen u. neue Blitzschutzleitung wieder montieren
* 10 Stück Lampen, Strahler, Pausenklingeln, Schalter etc. ausbauen und wieder anbauen
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Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Mindestanforderungen an Nebenangebote
* Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
*Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
*Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
*Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
*Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
*Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
*Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
24.06.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
31.10.2024

j)
Nebenangebote

zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
17.05.2024 - 08:45 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.06.2024

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium ist der Preis
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote ist der Preis.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

s)
Öffnung der Angebote

17.05.2024 - 09:00 Uhr
Ort der Eröffnung
Stadtverwaltung Bad Dürrenberg, Hauptstraße 27, 06231 Bad Dürrenberg, Zi. 1.01
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 14 VOB/A statt.
Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt, vgl. § 14 (1) Satz 1 VOB/A. Demnach sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.

t)
Geforderte Sicherheiten

Geforderte Sicherheiten
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Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
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Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
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Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
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Für die Ausschreibung gelten weiterhin folgende Abzugsregelungen von der Bruttoabrechnungssumme:
0,2 % für Baustrom
0,2 % für Bauwasser
0,2 % für Baustellen-WC

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
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Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung, einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug),
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer Handwerkskarte),
3.
Gewerbeanmeldung
4.
eine Eigenerklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen: i. H. v. mindestens 400.000 EUR
5.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens,
6.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
7.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
8.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
9.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
10.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG
11.
Die Angabe von drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
12.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind das Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise sowie ein aktuell gültiger Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich, mit dem Angebot einzureichen:
1.
Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
2.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Formblatt 233 VHB Stand 2017 sofern zutreffend
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Zusätzliche Angaben:
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Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern (auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:
1.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder
2.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt oder
3.
mindestens dem auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlichten vergabespezifischen Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA entsprechen
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Für Ausschreibung gelten die Tarifverträge für:
1. Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin vom 05.11.2021, gültig bis 31.03.2024 (aktuell weiterhin gültig)
2. Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin vom 05.11.2021, gültig bis 31.03.2024 (aktuell weiterhin gültig)
3. Regelung eines Mindestlohnes im Baugewerbe - 12,41 € ab 01.01.2024
- vergabespezifischer Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA: dieser beträgt 13,38 €.
Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter folgendem Link nachvollzogen werden: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/aveverzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Es sind für die gewerblichen Arbeitnehmer bzw. Angestellten die jeweiligen Tarifstundenlöhne entsprechend der Tarifverträge (sieh Pkt.1 und 2) für das Baugewerk zu zahlen. Für Arbeitnehmer in der Lohngruppe 1 ist der vergabespezifische Mindestlohn in Höhe von 13,38 € zu zahlen.
Es gelten weiterhin die Entgelte aus den bisherigen Tarifverträgen. Tritt während dieser Baumaßnahme ein neuer Tarifvertrag in Kraft, so sind ab Gültigkeit dessen Löhne zu zahlen (unter Beachtung des vergabespezifischen Mindestlohnes).
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Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/ Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
Formblatt 5_Nachw. Ermittlung Mittellohn zu VHB 221
---
Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot sind abzugeben:
1.
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
---
Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, behält sich die Vergabestelle vor, zusätzlich folgende Erklärungen auf gesondertes Verlangen vom Bieter selbst und / oder seinen Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachzufordern:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
4.
der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen
5.
die Urkalkulation
6.
die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
---
Die vorgenannten Eigenerklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Mit dem Angebot vorzulegen sind außerdem vorzulegen:
1.
das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
3.
die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Vergabekammer Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle /S.


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