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Ausschreibungsdetails

Vergabe von Rufbereitschafts- und Störungsbeseitigungsleistungen an Technischen Anlagen außerhalb üblicher Dienstzeiten im Julius-Kühn-Institut Quedlinburg - 514-23

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17.04.2024

29.05.2024 09:00

29.05.2024 09:00

VOEK 514-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

17.04.2024 12:55

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgabem
Straße, Hausnummer: Fasanenstr. 87
Postleitzahl (PLZ): 10623
Ort: Berlin
Telefon: +49 30 3181
Telefax: +49 30 31811560
Internet-Adresse: http://www.Bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 514-23

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

29.05.2024 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

26.06.2024

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=646557

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

29.05.2024 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Vergabe der Rufbereitschaft und notwendiger Störungsbeseitigungen für alle technischen Anlagen des Julius-Kühn-Instituts in Quedlinburg außerhalb der üblichen Dienstzeit an den Anlagengruppen:
-300 Türe, Tore, Fenster
-410 Abwasser, Wasseranlagen
-420 Wärmeversorgungsanlagen
-430 Lufttechnische Anlagen
-440 Starkstromanlagen
-470 Nutzungsspezifische Anlagen
-480 Gebäudeautomation
-540 Technische Anlagen in Außenanlagen.
Ziel der vertraglichen Leistung ist eine schadensminimierte, besser schadensfreie Anlagenfahrweise in jedem Fall abzusichern.
--
Der AN hat einen ständig verfügbaren Bereitschaftsdienst einzurichten und die Rufbereitschaft und Störungsbeseitigung für 365 Tage im Jahr zu folgenden Zeiten vorzuhalten:
-Montag bis Donnerstag (außer feiertags) ab 15.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages sowie
-Samstags, sonntags und feiertags ab 12:00 Uhr des vorhergehenden Arbeitstages und bis 06:00 Uhr des nächstfolgenden Arbeitstages
Bei Bedarf muss in Einzelfällen eine Verlängerung der Rufbereitschaft bis 08:00 Uhr kurzfristig möglich sein.
Die Rufbereitschaft wird gegenüber der AG/Nutzer mit nur einer Mobilfunknummer repräsentiert.
Der Bereitschaftsdienst des AN muss für den beauftragten Leistungsumfang die erforderliche Anlagenkenntnis besitzen.
Fernwirkfunktionen sind nicht gestattet.
Rufbereitschaft und notwendige Störungsbeseitigungen des AN sind für alle Anlagen und Systeme einschließlich sämtlicher enthaltener Bauelemente und Verteilnetze sowie aller Endgeräte zu erbringen.
Die geforderten Leistungen basieren auf aktuell geltenden technischen Richtlinien, Normen/Regeln und Vorschriften
-Arbeitsschutzvorschriften
-Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
-Unfallverhütungsvorschriften
-Anerkannte Regeln der Technik
-VdS-Richtlinien
-AMEV-Richtlinien
-TRBS/ASR
-Hersteller-Richtlinien und Herstellerangaben
-Umweltschutzbestimmungen
-Gefahrstoffverordnung.
Der AN hat in jedem Fall den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stand der Technik bei der Kalkulation der Leistungen zu beachten und umzusetzen, sowie nach den Grundsätzen der Sicherheit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu leisten. Mängel sind sofort nachzubessern, unabhängig davon, ob der Mangel durch den AN verursacht oder anerkannt ist.
Störungsmeldungen erfolgen über die GLT des Nutzers direkt per SMS an die vom AN eingerichtete Rufbereitschaft.
--
Die Reaktionszeit ab Eintreffen der SMS beim AN bis zum Beginn der Störungsbehebung oder Einleitung von Maßnahmen zur Schadensminimierung durch einen mit der Anlage vertrauten Servicetechniker darf maximal 30 Minuten betragen.
Ist dem AN die Störungsbehebung nicht möglich, ist der Technische Dienst des Nutzers zu kontaktieren zur Festlegung der weiteren Verfahrensweise z. B., ob eine gewerkespezifische Servicefirma gerufen wird und diese durch den AN zu begleiten ist. Spätestens nach einem Werktag sind die jeweils zuständigen Mitarbeiter des Julius-Kühn-Institutes über aufgetretene Störungen sowie über die erfolgten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung mündlich oder schriftlich zu unterrichten.
Hält der AN bei der Störungsbehebung die vertraglich vereinbarten Reaktionszeiten nicht ein, ist die AG berechtigt, die Störung selbst zu beheben und die hierfür erforderlichen Aufwendungen vom AN zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Gefahr in Verzug bzw. wenn die Störungsbehebung fehlgeschlagen ist.
--
Der AN hält alle notwendigen Werkzeuge, Arbeitshilfen und Geräte vor, diese müssen den Anforderungen einschlägiger DIN- Normen für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetztes und den VDE- Vorschriften entsprechen.
Medien, Hilfs-, Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien sowie Ersatzteile stellt die Auftraggeberin (AG) zur Verfügung.
Der AN achtet bei der Durchführung seiner Leistungen auf eine konsequente Abfalltrennung und -verwertung und wird im Rahmen seiner Tätigkeiten erforderlich werdende Entsorgungsleistungen unverzüglich erbringen.
--
Der AN wird alle durch ihn und in seinem Auftrag erbrachten Leistungen in ausreichendem Maß protokollieren. Die Dokumente sind ständig auf einem aktuellen Stand zu halten.
--
Der AN wird ein Störungsbuch führen, es werden alle Störfälle erfasst, die ein Eingreifen des AN vor Ort erfordern.
Leistungsnachweise für durchgeführte Störungsbehebungen, die nicht mit der Bereitschaftspauschale abgegolten sind, sind, gezeichnet vom Nutzer, an die AG zu übermitteln.
---
Die Leistungen umfassen:
-Start-Up-Phase - beginnt nach Zuschlagserteilung, spätestens am 01.02.2025, in der sich der AN u.a. mit dem Objekt, den Anlagen, dem Alarmordner und speziellen Einsatzschwerpunkten/Abläufen vertraut macht und sich über die Dokumentation sowie spezifische Verfahrensweisen mit der AG/Nutzer abstimmt.
-Regelbetrieb mit Rufbereitschaft und Störungsdienst ab 01.03.2025 bis zum 28.02.2029, mit der Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre
-vierwöchige Vertragsauslaufphase zur Übergabe der Anlagen und die Einarbeitung eines ggf. nachfolgenden AN
---
Für Leistungen der Störungsbeseitigung ist vom Bieter ein Stundenverrechnungssatz (SVS) angegeben, der unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt und unabhängig von der Anzahl der anzurechnenden Stunden gilt. Alle Nebenkosten sind einzurechnen, einschl. Fahrtkosten. Zuschläge auf den SVS für Sonn-, Feiertage und Nachtarbeit anzugeben. Für die Vorhaltung der Rufbereitschaft ist eine monatliche Pauschale zu kalkulieren.
---
Die Ausführung der Leistungen ist nur durch Personal mit einer gültigen Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs.1 Nr.3 SÜG (Ü2-SabSchutz) oder einer höheren Sicherheitsüberprüfung möglich. Bei Nichtvorliegen dieser Überprüfung muss vor Zuschlagserteilung durch den Bieter die Bereitschaft seines für den Einsatz ausreichend zur Verfügung stehenden vorgesehenen Personals für diese Überprüfung bestätigt werden. Die für den Einsatz vorgesehenen Personen sind mit Angebot namentlich zu benennen einschl. ihres Geburtsnamens und -ortes. Die für den AN kostenlose Überprüfung kann durch die AG erfolgen.
---
Personalanforderungen 1 Servicetechniker und dessen Vertreter, diese müssen:
-gute Kenntnisse innerhalb der vorgesehenen Einsatzbereiche innerhalb und außerhalb der Gebäude sowie der Gebäudetechnik besitzen
-mit der Art der technischen Anlagen des Julius Kühn-Institutes vertraut sein
-die deutsche Sprache gut sprechen, verstehen, schreiben und lesen können
-freundlich und verbindlich gegenüber Nutzern und der Auftraggeberin auftreten
-mindestens über einen Facharbeiterabschluss in der Elektrotechnik oder vergleichbar (Nachweis: Ausbildung, Qualifikation) und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung (Nachweis Projektlebenslauf) verfügen
-insbesondere Kenntnisse und Berufserfahrungen über die Vernetzung von technischen Gebäudeausrüstungen und Gebäudeleittechnik, zu relevanten Normen, Vorschriften und technischen Regeln einschließlich der Betriebssicherheitsverordnung verfügen
-handwerkliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen in verschiedenen Bereichen wie z. B. Sanitär, Heizung und Kälte besitzen
-sachkundig im Umgang mit Geräten, Material und Betriebs-/Hilfsmitteln sein (Für die Bedienung von Maschinen und Geräten darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden)
Der Servicetechniker ist im Rahmen der Leistungserbringung für die Kommunikation mit der AG und dem Nutzer eigenverantwortlich zuständig.
Nachfolgende einzelne Beispiele (nicht vollständig) sollen mögliche Aufgaben im Störungsfall aufzeigen:
-FI-Schalter einschalten
-bei ausgefallener Steuerung für z. B: Belüftungselemente schließen per Hand
-Austausch von vor Ort befindlichen Messampeln in Gewächshauskabinen
-Begleiten der Servicefirma
-Dokumentation
---
Die Nettopreise sind ab Zuschlagserteilung bis einschließlich zwei Jahre nach Beginn der vollumfänglichen Leistungsaufnahme Festpreise.
Näheres regeln die Besonderen Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.

b)
CPV-Codes

Diverse Reparatur- und Wartungsdienste (50800000-3)

c)
Ort der Leistungserbringung

Julius-Kühn-Institut in Quedlinburg, Erwin-Baur-Straße 27.

6.
Angaben zu Losen

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

maximale Anzahl an Losen: 1

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn der Leistungsfrist:
nach Zuschlag, spätestens am 01.02.2025 -Start-Up-Phase; 01.03.2025 Regelbetrieb
Ende der Leistungsfrist: 28.02.2029.
---
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages einmalig um weitere zwei Jahre gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

entfällt

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es ist das, das die höchste Punktzahl aus der Summe der drei nachfolgenden Preis-Kriterien erreicht:
1.Angebotspreis Monatspauschale Rufbereitschaft:
Es werden max. 50 Punkte für den besten(niedrigsten) Angebotspreis gemäß Pos. 2 des Preisblatts vergeben. Die Punktzahlen der folgenden Angebote ermitteln sich:
Punktzahl Angebot XY = Bestpreis x 50 Punkte / Angebotspreis XY (Gew. 50 %)
2.Angebotspreis Stundenverrechnungssatz für Störungsbeseitigung:
Es werden max. 40 Punkte für den besten(niedrigsten) Preis gemäß Pos. 4 Preisblatt vergeben. Die Punktzahlen der folgenden Angebote ermitteln sich:
Punktzahl Angebot XY = Bestpreis x 40 Punkte / Angebotspreis XY (Gew. 40 %)
3.Angebotspreis Bestpreis aus Summe Start-Up-Phase + Bedarfsposition + Vertragsauslaufphase:
Es werden max. 10 Punkte für den besten(niedrigsten) Preis der Summe aus Pos.n 1, 3 und 7 des Preisblattes vergeben. Die Punktzahlen der folgenden Angebote ermitteln sich:
Punktzahl Angebot XY = Bestpreis x 10 Punkte / Angebotspreis XY (Gew. 10 %).
---
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen berechnet, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

nicht vorgegeben, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft unterzeichnen eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung

14.
Sonstige Angaben

Es ist eine Ortsbesichtigung vorgesehen, da das Objekt Besonderheiten in Bezug auf die Leistungsausführung beinhaltet, die nicht hinreichend bestimmt in der Leistungsbeschreibung dargestellt werden können, eine freiwillige, aber dringend empfohlene Ortsbesichtigung wird angeboten.
-
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 07.05.2024 bis 17.05.2024 durchgeführt werden.
Besichtigungstermine sind vorab bis spätestens 16.05.2024, 17:00 Uhr, für maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens per E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de zu vereinbaren.
Die Zuordnung der Termine erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Zur Vorort-Besichtigung ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen.
Fragen werden während der Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
---
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
---
Für das Angebot sind das beiliegende Preisblatt, Anlage B-02 zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz, aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
--
Mit dem Angebot sind vollständig ausgefüllt einzureichen:
1) Anlage B-01 - Angebotsschreiben
2) Anlage B-02 - Preisblatt
3) Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft
4) optional Anlage B-04 - Grundlagen der Angebotskalkulation (nur bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit)
5) Anlage B-05 - Bietergemeinschaftserklärung (falls einschlägig)
6) Anlage C-04 Vordruck „Preisgleitklausel“, (nur bei Angebot eines Gleitpreises über die gesamte Vertragslaufzeit)
7) Compliance- und Verschwiegenheitserklärung für das Vergabeverfahren (Anlage B-08)
-
Auf Anforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern, Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe, Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
3) Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe)
4) Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe (Anlage B-03)
5) ein aktueller (nicht älter als drei Monate) Auszug aus einem Berufsregister o.ä. für ausländische Bieter
6) Nachweis der abgeschlossenen Betriebs-Haftpflichtversicherung
7) Qualifikations- und Ausbildungsnachweise der Servicetechniker mindestens als Facharbeiter der Elektrotechnik oder vergleichbar (Angabe Name, Geburtsname und -ort)
8) Nachweis der mind. 5-jährigen Berufserfahrung jedes Servicetechnikers anhand eines Projektlebenslaufes für die letzten 5 Jahre, der mindestens die Angaben zu bisher betreuten Objekten, eingenommenen Funktionen und Aufgaben beinhaltet
---
Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
_____
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sollten bis spätestens zum 20.05.2024, bei der oben genannten Anschrift eingehen. Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
-
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
---
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Eignungskriterien



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