Ausschreibungsdetails
veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe
öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU Vergaberichtlinien.
Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU Richtlinie
833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4.
der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben
und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der
Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden.
Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1
VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die
Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50
Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42
Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht
vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von
Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale
vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf.
Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur
ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten
Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien
“ (Anlage B-03) zusammen mit
dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
16.05.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache vom 25.04.-08.05.2024
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum
06.05.2024 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der
Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers
müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit
sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur
Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
---
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Bundespolizeiinspektion Aachen Bahnhofplatz 3, 52064 Aachen, ca. 1.175 m²
THW OV Düren Am Ellernbusch 27, 52355 Düren, ca. 115 m²
THW OV Jülich Rathausstraße 18, 52428 Jülich, ca. 100 m²
THW OV Aachen Eckenerstraße 52, 52078 Aachen, ca. 250 m²
THW OV Simmerath Hoscheiter Straße 2, 52152 Simmerath, ca. 200 m²
THW OV Stolberg Oststraße 63, 52222 Stolberg, ca. 380 m²
THW OV Herzogenrath Am Wasserturm 14, 52134 Herzogenrath, ca. 90 m²
THW OV Nörvenich Dresdener Straße 2, 52388 Nörvenich, ca. 180 m²
Bundespolizeirevier Eschweiler Rue de Wattrelos 29, 52249 Eschweiler,ca. 3.785 m²
Zollamt Heinsberg Geilenkirchener Straße 52, 52525 Heinsberg, 508
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
/Berufshaftpflichtversicherung:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens
zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro
Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall),
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall).
-Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle werde ich den
Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des
Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung
/Erhöhung einreichen.
7) Angaben zu Umsätzen:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für
die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum
Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils
bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung,
um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung
notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der
Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die
ausgeschriebene Leistungsart:
10) Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von
mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der
letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem
Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen
müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich
hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen
Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die
ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte
mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen.
Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten
dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der
Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für
die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten
Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung
der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass
die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die
Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis wird die Summe der
Einmal- und jährlichen Grundleistungen einschließlich aller Preise für
die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit
mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per
Losentscheid vor.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
THW OV Siegen Numbachstraße 2, ca. 160 m²
Kugelgasbehälter Friedrich-Friesen-Straße, ca. 60 m²
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
/Berufshaftpflichtversicherung:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens
zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro
Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall),
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall).
-Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle werde ich den
Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des
Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung
/Erhöhung einreichen.
7) Angaben zu Umsätzen:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für
die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum
Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils
bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung,
um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung
notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der
Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die
ausgeschriebene Leistungsart:
10) Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von
mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der
letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem
Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen
müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich
hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen
Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die
ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte
mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen.
Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten
dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der
Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für
die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten
Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung
der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass
die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die
Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis wird die Summe der
Einmal- und jährlichen Grundleistungen einschließlich aller Preise für
die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit
mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per
Losentscheid vor.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
THW OV Köln-Ost Ostmerheimerstraße 202 51109 Köln, ca. 50 m²
THW OV Leverkusen Schlangenhecke 3 51381 Leverkusen, ca. 100 m²
THW OV Brühl Kölnstraße 106 50321 Brühl, ca. 20 m²
THW OV Bergheim Oswaldstraße 11 50126 Bergheim, ca. 120 m²
THW OV Köln Nord-West Eupener Straße 126 50933 Köln, ca. 50 m²
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
/Berufshaftpflichtversicherung:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens
zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro
Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall),
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall).
-Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle werde ich den
Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des
Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung
/Erhöhung einreichen.
7) Angaben zu Umsätzen:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für
die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum
Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils
bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung,
um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung
notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der
Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die
ausgeschriebene Leistungsart:
10) Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von
mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der
letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem
Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen
müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich
hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen
Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die
ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte
mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen.
Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten
dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der
Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für
die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten
Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung
der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass
die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die
Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis wird die Summe der
Einmal- und jährlichen Grundleistungen einschließlich aller Preise für
die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit
mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per
Losentscheid vor.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
Bundesveraltungsamt Köln, Barbarastraße 1, 50735 Köln, ca. 3.100m²;
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Nebenstelle Köln, Deutz-Kalker-Straße 7, 50679 Köln, ca. 1.116m² ;
Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Generalzolldirektion, Merianstraße 110, 50675 Köln, ca. 4.238m².
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
/Berufshaftpflichtversicherung:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens
zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro
Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall),
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall).
-Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle werde ich den
Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des
Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung
/Erhöhung einreichen.
7) Angaben zu Umsätzen:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für
die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum
Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils
bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung,
um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung
notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der
Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die
ausgeschriebene Leistungsart:
10) Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von
mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der
letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem
Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen
müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich
hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen
Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die
ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte
mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen.
Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten
dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der
Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für
die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten
Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung
der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass
die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die
Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis wird die Summe der
Einmal- und jährlichen Grundleistungen einschließlich aller Preise für
die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit
mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per
Losentscheid vor.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
5278a908-c760-4984-9fda-d60630f37985