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Ausschreibungsdetails

Krämerbrückenfest 2024 - Veranstaltungstechnik

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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17.04.2024

07.05.2024 11:00

07.05.2024 11:00

ÖAL 287/24-40

Thüringen: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

03.05.2024 12:06

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Straße, Hausnummer: Fischmarkt 1
Postleitzahl (PLZ): 99084
Ort: Erfurt
Telefon: +49 4936 16551285
Telefax: +49 4936 16551289

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

ÖAL 287/24-40

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

07.05.2024 - 11:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

04.06.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=645657

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

07.05.2024 - 11:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Veranstaltungstechnik - u.a. Ton-, Licht- und Bühnentechnik im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung "47. Krämerbrückenfest" im Wirtschaftsjahr 2024 für Veranstaltungsorte in der Erfurter Innenstadt in 6 Losen

c)
Ort der Leistungserbringung

Erfurt

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Domplatz (Los 1) - Veranstaltungstechnik - u.a. Ton-, Licht- und Bühnentechnik, z.B. Trailerbühne, einschließlich dem notwendigen technischen Personal
Rathausparkplatz (Los 2) - Veranstaltungstechnik - u.a. Ton-, Licht- und Bühnentechnik, z.B. Trailerbühne oder Bühne als Ground Support System, einschließlich dem notwendigen technischen Personal
Wenigemarkt (Los 3) - Veranstaltungstechnik - u.a. Ton-, Licht- und Bühnentechnik, z.B. nur eine Bühnenüberdachung 4 m x 4 m, einschließlich dem notwendigen technischen Personal
Barfüßerruine (Los 4) - Veranstaltungstechnik - u.a. Ton-, Licht- und Bühnentechnik, ohne Bühne, da diese bereits am Veranstaltungsort vorhanden ist, einschließlich dem notwendigen technischen Personal und
Brühler Garten (Los 5) - Veranstaltungstechnik - u.a. Ton-, Licht- und Bühnentechnik, die Runddachebühne 8 m x 6 m wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, einschließlich dem notwendigen technischen Personal

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

alle Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

10.06.2024 - 18.06.2024

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt anhand der im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen" geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen.
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*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Die PQ-Nummer ist mit dem Angebot einzureichen.
Spätestens auf Verlangen (nach Aufforderung) des Auftraggebers sind die geforderten Unterlagen einzureichen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
> Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
------------------------------------------------------------------------
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Fehlende Unterlagen werden teilweise nachgefordert. Das Angebotsschreiben wird nicht nachgefordert, d. h. bei Nichtvorlage mit dem Angebot erfolgt der Angebotsausschluss!

12.
Zuschlagskriterien

100% Preis

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

14.
Sonstige Angaben

Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG)
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer
besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail verdingungsstelle@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im jeweiligen Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebührenbestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.


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