Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
b)
Vertragsart
c)
Geschäftszeichen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
Ablauf der Bindefrist
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=644741
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
b)
CPV-Codes
Netzwerkinfrastruktur (32424000-1)
Beratung im Bereich Hardware-Integration (72228000-9)
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000-5)
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000-2)
Hardwareinstallation (51611100-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden;
3) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
4) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
6) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
7) Das Unternehmen hat seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in der EU (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
8) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen als Anlage einzureichen.
9) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
10.) Das Unternehmen fügt in einer Anlage eine Aufstellung und aussagekräftige Beschreibung von mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge bei, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. In der Anlage benennt es mindestens auch die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den
Auftraggebern einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.
11.) Das Unternehmen ist Hersteller des angebotenen Systems oder verfügt über die höchste Herstellerzertifizierungsstufe. Der Nachweis für den Status wird als Anlage eingereicht
12.
Zuschlagskriterien
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
14.
Sonstige Angaben
b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de).
c) Einsatz von Nachunternehmern: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter/ Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese Nachunternehmer sind die unter Ziffer 11
der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“).
Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen.
Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die
- entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und/oder
- durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten.
d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten
anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziffer 11 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur
Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und
unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen.
e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit
dem Angebot zu erklären, dass
- und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde,
- das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf
und
- alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und
Nachweise zur Eignung“ auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
f) Information der Bieter / Nachprüfung: Den Auftraggeber (Vergabestelle) trifft für die vorliegende Ausschreibung vor Zuschlagserteilung eine Informationspflicht gegenüber den Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen (§ 14 Abs. 1 ThürVgG).
Dabei wird der Auftraggeber den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung mitteilen.
Er wird diese Information spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsschluss über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) abgeben.
Der Bieter hat die Möglichkeit, über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) beim Auftraggeber (Vergabestelle) eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften zu beanstanden.
Diese Beanstandung ist bis zur Zuschlagserteilung möglich. Es besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. E
Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Für weitergehende Informationen wird auf das den Vergabeunterlagen anliegende Hinweisblatt zu § 14 ThürVgG verwiesen.