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Ausschreibungsdetails

Sichtprüfungs-, Wartungs- und Generalinspektionsleistungen an Abscheideranlagen auf 8 Dienstliegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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10.04.2024

05.07.2024 09:00

05.07.2024 09:00

VOEK 016-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

17.04.2024 10:27

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ): 10623
Ort: Berlin
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 016-24

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

05.07.2024 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

15.08.2024

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=640409

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

05.07.2024 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sichtprüfungs-, Wartungs-, und Generalinspektionsleistungen an Abscheideranlagen.
---
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Sichtprüfung
-Wartung
-Spülen der Grundleitungen
-Generalinspektion
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Es werden Stundenverrechnungssätze für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion (z. B. Störungsbeseitigung) vereinbart.
-Es wird für jede Liegenschaft im Einzelnen eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion (z. B. Störungsbeseitigung) vereinbart
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
-10 Anlagen
---
Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Sämtliche der mit diesem Vertrag übernommenen Leistungen müssen durch Fachpersonal, unter Beachtung und Einhaltung der entsprechenden DIN-Normen, DIN-EN-Normen, Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, entsprechend den Vorgaben des Herstellers sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Landes- und satzungsrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung der Abscheideranlagen sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet zur Ausführung der vertraglich festgelegten Arbeiten fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen und hat sicher zu stellen, dass das eingesetzte Personal die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt, die für die Durchführung der mit diesem Vertrag übertragenen Aufgaben notwendig sind.
---
Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhe (bis zum Nettowert von insgesamt: 30,00€).
---
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
---
Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.
---
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
---
Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

b)
CPV-Codes

Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000-5)

c)
Ort der Leistungserbringung

Die Ausführungsorte sind die folgenden 8 Dienstliegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern:
-Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, 18057 Rostock, Neptunallee 5
-Behördenzentrum am Steintor, 18055 Rostock, Wallstraße 2
-Zoll-Lehranstalt/ Altes Wohnheim, 18147 Rostock, Pressentinstraße 70-72
-Institut für Ostseefischerei, 18069 Rostock, Alter Hafen Süd 2
-Bundespolizeiinspektion Rostock, 18057 Rostock, Kopernikusstraße 1b
-Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum, 17235 Neustrelitz, Woldegker Chaussee 50
-Julius-Kühn-Institut, 18190 Sanitz, OT Groß-Lüsewitz, Rudolf-Schick-Platz 3/3a
-Grenzübergang Pomellen, 17329 Nadrensee, An der Autobahn 11
---
Es wird keine Ortsbesichtigung angeboten.
---
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
---
1. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
---
2. Zutrittsvoraussetzungen
Für die Liegenschaften (WE 142730, 116125, 120161 und 117092) gelten besondere Zutrittsvorausset-zungen (siehe Anlage C-03). Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den o.g. Wirtschaftseinheiten nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 14 Tage vor Auftragsausführung anzumelden. Die Anmeldung zum Zutritt für die jeweilige WE, erfolgt bei der entsprechenden Stelle, gemäß Angaben in Spalte: „Anmeldung mailen an“. Für die Anmeldung sind anzugeben: Vorname, Nachname und Geburtsdatum.
---
3. Verschwiegenheit
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-06) zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

keine Losaufteilung

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn des Leistungszeitraumes: 01.01.2025
Ende des Leistungszeitraumes: 31.12.2029
---
Es ist keine Vertragsverlängerung vorgesehen
---
Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten der AG rechtzeitig vor Beginn abzustimmen. Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Wartungsplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen. Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG mindestens 12 Werktage vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung schriftlich bestätigen zu lassen.
---
Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
---
Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend Informationen zu den einzureichenden Unterlagen aufgelistet:
---
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Leistungsverzeichnis (Anlage B-02)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03)
- Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) -bei Abgabe eines Festpreises- oder optional die Preisgleitklausel (Anlage C-04)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) -sofern zutreffend-
- Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Nachweis: Bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen
---
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1) und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 2)
- Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3) und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien zzgl. Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
- Nachweis: Sachkundenachweise für den Betrieb und die Wartung von Abscheideranlagen des für die Leistungsausführung geplanten Personals
- Nachweis: Fachkundenachweis für die Durchführung von Generalinspektionen des für die Leistungsausführung geplanten Personal oder der zugelassenen Überwachungsstelle
---Die Nichtvorlage von geforderten Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.---

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis (Wertungspreis) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen zu 100 % gemäß Leistungsverzeichnis bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

14.
Sonstige Angaben

Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung,Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/ Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
---
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 18.06.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
---
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
---
Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei Festpreisangeboten im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional in die Preisgleitklausel (Anlage C-04) einzutragen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist entweder das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) auszufüllen, von denen das vom Bieter gewählte Formular für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 15.08.2024 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
---
Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

Eignungskriterien



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