Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ): 10623
Ort: Berlin
E-Mail: Verdingung@bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 492-23
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
21.05.2024 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.09.2024
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=638440
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=638440
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
21.05.2024 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Auftragsgegenstand ist die Herstellung, die Lieferung, die Aufstellung am Leistungsort, der betriebsbereite Anschluss und die Inbetriebnahme einer Wildkühlkammer, bestehend aus Kühl- und Zerwirkraum.
Zudem ist die Instandhaltung der Wildkühlkammer, insbesondere die regelmäßige Wartung der technischen Systeme und Anlagen Bestandteil der Leistung.
Art und Umfang der Leistungen, sowie die speziellen Anforderungen an die Wildkühlkammer, die technischen Spezifikationen und einzuhaltenden Normen werden im Leistungsverzeichnis (Anlage B-02.1) angegeben.
Zudem ist die Instandhaltung der Wildkühlkammer, insbesondere die regelmäßige Wartung der technischen Systeme und Anlagen Bestandteil der Leistung.
Art und Umfang der Leistungen, sowie die speziellen Anforderungen an die Wildkühlkammer, die technischen Spezifikationen und einzuhaltenden Normen werden im Leistungsverzeichnis (Anlage B-02.1) angegeben.
b)
CPV-Codes
Kadaverkühlräume (33945000-6)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundeswehr Standort Nitzow (Wasserplatz),
Gebäude 5 / FS 48 / Flur13 / Gem. Glöwen,
39593 Nitzow
Gebäude 5 / FS 48 / Flur13 / Gem. Glöwen,
39593 Nitzow
6.
Angaben zu Losen
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Abstimmung / technische Klärung: bis 2 Wochen nach Zuschlag
Lieferung / Aufstellung Containermodul: bis 6 Wochen nach technischer Klärung
Anschluss an Medien: bis 1 Woche nach Aufstellung
Montage technische Ausstattung / Möblierung: bis 1 Woche nach Aufstellung
Betriebsfertige Bereitstellung zur Abnahme: sofort nach Fertigstellung Ausstattung und Medienanschluss
Die Instandhaltungsleistung ist für die Dauer von 48 Monaten zu erbringen, beginnend mit dem Tag nach der Abnahme.
Abstimmung / technische Klärung: bis 2 Wochen nach Zuschlag
Lieferung / Aufstellung Containermodul: bis 6 Wochen nach technischer Klärung
Anschluss an Medien: bis 1 Woche nach Aufstellung
Montage technische Ausstattung / Möblierung: bis 1 Woche nach Aufstellung
Betriebsfertige Bereitstellung zur Abnahme: sofort nach Fertigstellung Ausstattung und Medienanschluss
Die Instandhaltungsleistung ist für die Dauer von 48 Monaten zu erbringen, beginnend mit dem Tag nach der Abnahme.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise aller Positionen einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
14.
Sonstige Angaben
1) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren.
2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 09.05.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
3) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
4) Das Personal, welches für die Leistungserbringung zum Einsatz kommt, muss über eine Zertifizierung nach EU VO 517/2014 über fluorierte Treibhausgase sowie über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Elektroinstallateur oder Energieelektroniker für Gebäudetechnik mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung für die Elektroinstallation verfügen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise vor der Leistungserbringung vom Auftragnehmer zur übergeben.
2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 09.05.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
3) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
4) Das Personal, welches für die Leistungserbringung zum Einsatz kommt, muss über eine Zertifizierung nach EU VO 517/2014 über fluorierte Treibhausgase sowie über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Elektroinstallateur oder Energieelektroniker für Gebäudetechnik mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung für die Elektroinstallation verfügen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise vor der Leistungserbringung vom Auftragnehmer zur übergeben.
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