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Ausschreibungsdetails

Grundhafter Ausbau Neuendorfer Straße Burg, Tief- und Straßenbauarbeiten

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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04.04.2024

25.04.2024 11:00

25.04.2024 11:00

60 21 21.406

Sachsen-Anhalt: Stadt Burg

09.04.2024 11:41

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Stadt Burg
Straße, Hausnummer: In der Alten Kaserne 2
Postleitzahl (PLZ): 39288
Ort: Burg
Telefon: +49 3921 921544
Telefax: +49 3921 921600
Internet-Adresse: http://www.stadt-burg.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 60 21 21.406

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Neuendorfer Straße, 39288 Burg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Fahrbahnbefestigung aus Asphalt ca. 830 qm
Fahrbahnbefestigung aus Betonsteinpflaster ca. 845 qm
Gehwegbefestigung aus Betonsteinpflaster ca. 370 qm
Beleuchtung:
Einrichtung von 9 Fundamenten einschl. Matsen und Mastaußenleuchten
Landschaftsbau:
Pflanzung 6 Stk Bäumen
Rasensaat 525 qm

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
01.07.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
20.12.2024

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
25.04.2024 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
18.06.2024

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Preis (Siehe Vergabeunterlagen)
§ 8 Abs. 1 TVergG
(1) Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 Abs. 2 Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen.
Nach § 11 Abs. 1 TVergG LSA gelten die gesetzlichen Mindestlöhne.

s)
Öffnung der Angebote

25.04.2024 - 11:00 Uhr
Ort der Eröffnung
Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Da keine schriftlichen Angebote zugelassen sind, dürfen keine Bieter und/oder ihre
Bevollmächtigten zugegen sein.

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
siehe Buchstabe l)

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Landkreis Jerichower Land, Bahnhofstraße 8/9, 39288 Burg


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