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Ausschreibungsdetails

Lieferung eines Luftmesscontainers für den Standort Halle (Saale)

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15.04.2024

29.05.2024 10:00

29.05.2024 10:00

32.12-44240-02/2024

Sachsen-Anhalt: Landesamt für Umweltschutz

15.04.2024 06:39

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Landesamt für Umweltschutz
Straße, Hausnummer: Reideburger Str. 47
Postleitzahl (PLZ): 06116
Ort: Halle (Saale)

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

32.12-44240-02/2024

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

29.05.2024 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.07.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=629611

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

29.05.2024 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Auszug aus der Leistungsbeschreibung:
Es ist ein Luftmesscontainer zum, vom Auftraggeber festgelegten Aufstellort, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zu liefern und zu übergeben (Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale)).
1.3. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber und beträgt 2 Jahre. Für die Fristwahrung der Mängelrüge ist der Absendetag (Poststempel, Versanddatum E-Mail) maßgebend.
1.4. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der vom Auftraggeber festgelegte Aufstellort des Containers (Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale).
2. Leistungsumfang und technische Anforderungen
Es ist ein Luftmesscontainer für den Einsatz im Messnetz des Landes Sachsen-Anhalt zu liefern und zu übergeben. Auftraggeber und Auftragnehmer überprüfen während der Übergabe gemeinsam die Erfüllung des geforderten Leistungsumfangs. Ein kompletter Aufbau des Containers mit Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, da der Container zu einem späteren Zeitpunkt an seinen bestimmungsgemäßen Standort verbracht wird.
Die detaillierten technischen Anforderungen und der genaue Lieferumfang des neuen Luftmesscontainers sind im Folgenden dargestellt:
Die Erfüllung der geforderten Leistungsparameter (Punkt 2.1 bis 2.6) ist zwingend erforderlich.
2.1. Konstruktiver Aufbau
2.1.1 Alle geltenden baurechtlichen, bau- und sicherheitstechnischen Normen, Richtlinien und Vorschriften sind einzuhalten.
2.1.2 Die Konstruktion ist so auszulegen, dass ein Transport des Containers problemlos möglich ist.
2.1.3 Alle Inneneinrichtungen sind so zu befestigen, dass ein Transport im voll bestückten und montierten Zustand durchgeführt werden kann.
2.1.4 Äußere Abmessungen: Länge: 3500 mm, Breite: 2000 mm, Höhe: 2200 mm.
2.1.5 Aufbau in stabiler, selbsttragender, verwindungssteifen, fensterlosen, Konstruktion in Sandwichbauweise.
2.1.6 Außen- und Innenbeplankung aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) mit stabilem Isolierkern (z. B. aus Polyurethan oder gleichwertig, unter Vakuum verklebt) mit Verstärkungen (z. B. wasserfest verleimtes Sperrholz) für die Befestigung von zusätzlichen Einbauten, (werden Teile der Containerausrüstung wie Klimageräte an der Innenbeplankung befestigt, muss der Innenaufbau der Wand die entsprechend notwendige Stabilität aufweisen, Durchgangsbolzen sind nach Möglichkeit zu vermeiden).
2.1.7 Der Aufbau der Wände, des Daches sowie des Bodens (Dicke der Beplankung, Material, Dicke der Schichten, Stärke der Holzschichten usw.) ist anzugeben.
2.1.8 Glatte und fugenlose Außen- und Innenhaut, Einzelsegmente sind nicht zulässig.
2.1.9 Ausreichend dimensionierte Tür, ca. 1900 x 850 mm, einflügelig, nach außen öffnend, aufbruchshemmend mit Hintergreifzapfen, der Außendrücker ist in eine Mulde einzulassen, das Schloss mit Dreifachverriegelung und Aufbohrschutz zu versehen. Für die geöffnete Tür ist eine Arretierung vorzusehen.
2.1.10 Garantierte Gebrauchsdauer 10 Jahre auf die Außenhaut einschließlich Dach und Boden.
2.1.11 Lackierung in der Farbe „Lichtgrau“ (RAL 7035).
2.1.12 Sämtliche Nieten, Beschläge und Anbauten im Außenbereich aus rostfreiem Material.
2.1.13 Wärmedurchgangszahl k<0,5W/m².
2.1.14 Keine Wärmebrücken im gesamten Aufbau.
2.1.15 Belastungsfähigkeit durch Wind bis 150 km/h.
2.1.16 Dach in verstärkter und voll begehbarer Ausführung mit Anti-Rutsch-Beschichtung, Tragfähigkeit für bis zu drei Personen. Schwarz ist als Farbe für das Dach nicht zulässig.
2.1.17 Keine Träger im Bereich des Daches.
2.1.18 Das Dach ist mit einem geeigneten Regenablauf zu versehen, es muss gewährleistet werden, dass das Dach jederzeit frei von sich stauender Nässe bleibt.
2.1.19 Das Dach ist für Arbeiten gemäß der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ mit entsprechender Umwehrung bzw. Geländer, entsprechend den Anforderungen in der Richtlinie, zu versehen. Im Bereich des Aufstieges ist ein, zum Dach hin zu öffnender, Durchgang vorzusehen. Die Umwehrungen müssen für den Transport des Containers demontierbar sein.
2.1.20 Es ist eine Anlegeleiter mitzuliefern. Schiebeleitern sind nicht zulässig, da sich diese in der Praxis nicht bewährt haben (ideal ist z.B. eine klappbare Vielzweckleiter). Leitern ab 3 Meter Länge müssen mit einer Stand-Verbreiterung oder Traverse ausgestattet sein (gemäß DIN EN 131). Am Containerdach ist eine Anlegehilfe für die Leiter vorzusehen. Die Leiter ist mit geeigneten Maßnahmen gegen Wegrutschen und Kippen zu sichern.
2.1.21 4-6 fest in den Bodenecken bzw. Längsseiten installierte Niveau-Ausgleichspindeln mit einem Stellhub von mindestens 80 mm, verstellbar mittels handelsüblichen Werkzeugen (Maulschlüssel).
2.1.22 Innen rutschsicherer antistatischer und ausdünstungsfreier Fußbodenbelag. Einsatz von schadstofffreien Materialien.
2.1.23 Dachdurchführungen für Probenahmesysteme und Kabeldurchführungen sind erhöht anzulegen und gegen Wassereinbruch zu schützen
2.1.24 Alle Außenanbauten sind so zu gestalten, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht (keine überstehenden Teile an den Längsseiten) und sie möglichst gut gegen Vandalismus geschützt sind.
2.2. Mechanische Innenausstattung
2.2.1 Zur Aufnahme der Messplätze sind zwei 19“-Racks aus Aluminium zu installieren und ausreichend zu verankern. Für die Positionierung der Racks ausreichend Platz vor und hinter den Racks vorsehen, damit ein Arbeiten an den Analysatoren sowie Gerätewechsel problemlos möglich sind.
2.2.2 Pro Rack sind 3 Paar Aluwinkelschienen zu montieren.
2.2.3 Pro Rack ist eine Mehrfachsteckdose (mind. 10 Anschlussmöglichkeiten) zum Anschluss der Analysatoren zu installieren.
2.2.4 Fest installierter Arbeitstisch, zur Aufnahme des Datenerfassungs-PC und zur Durchführung von Wartungsarbeiten. Der Arbeitstisch ist mit einer Mehrfachsteckdose (mindestens 8-fach) und Schrankeinbauten mit ausreichend groß dimensionierten Schubladen zur Aufnahme von Dokumentationen und Zubehör auszurüsten. Der Arbeitstisch soll sich auf der linken Containerseite befinden (ausgehend von der Eingangstür).
2.2.5 Ein Rollendrehstuhl ist zu liefern
2.2.6 Halterungen für 3 Stück 10 L Prüfgasflaschen und 1 Stück 50 L Prüfgasflasche in Nähe der Racks.
2.2.7 Am Einbauplatz für die Gasflaschen ist eine Entlüftung mit Ventilator vorzusehen; die Zuführung von Frischluft muss möglich sein, über eine verschließbare Öffnung (Lüftungsrosette) an der gegenüberliegenden Containerwand.
2.2.8 Es ist ein Stellplatz für einen Filterwechsler SEQ 47/50 (Feldgerät) vorzusehen.
2.2.9 Auf dem Dach sind zwei wettergeschützte Kabeldurchführungen vorzusehen (z.B. Schwanenhals). Die Durchführungen sind so zu dimensionieren, dass mehrere Kabel (Netzkabel, Antennenkabel, Kabel für meteorologische Messeinrichtungen und Datenkabel für zusätzliche Technik) problemlos durchgeführt werden können. Eine Dachdurchführung ist so zu positionieren, dass sie sich über dem Arbeitstisch befindet. Die zweite Dachdurchführung ist in Nähe der Racks zu installieren. Die finale Absprache zur Positionierung erfolgt nach Auftragserteilung.
2.2.10 Ein 5 kg CO2 Feuerlöscher (geprüft nach DIN EN 3 aktuellste Fassung) und ein Erste-Hilfe-Verbandskasten für Betriebe (DIN 13157 aktuellste Fassung) sind mitzuliefern.
In Ermangelung eines nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats bitten wir Sie, alle weiteren Angaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 01) zu entnehmen.

c)
Ort der Leistungserbringung

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der vom Auftraggeber festgelegte Aufstellort des Containers (Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale)).

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Alle Leistungen sind im Kalenderjahr 2025 vollständig und bis spätestens zum 14.04.2025 zu erbringen und an den Auftraggeber zu übergeben.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Nach Lieferung des Luftmesscontainers bedingt sich der Auftraggeber eine Prüffrist von 10 Werktagen aus, in der er prüft, ob der Container den Leistungsumfang und die technischen Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt.
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, informiert der Auftraggeber unverzüglich den Auftragnehmer und setzt ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Eine Abnahme erfolgt nur bei Mängelfreiheit.
Die Rechnungslegung erfolgt im Kalenderjahr 2025 gem. BGB nach Erfüllung der Leistung und Abnahme innerhalb eines Monats an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Wallonerberg 6-7, 39104 Magdeburg bzw. bei Skontogewährung innerhalb der Skontofrist.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Die Angebote werden nach folgenden Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes bewertet:
Das Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.

14.
Sonstige Angaben

Vorlage von Erklärungen und Nachweisen: Gem. § 8 Abs. 1 TVergG LSA sind die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieterprinzip) vorzulegen.

Eignungskriterien



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