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Ausschreibungsdetails

Lieferung von kontinuierlich messenden optischen Feinstaubmessgeräten II - 2025 / 5 Messgeräte

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15.04.2024

29.05.2024 10:00

29.05.2024 10:00

32.13-44240-05/2024

Sachsen-Anhalt: Landesamt für Umweltschutz

18.04.2024 08:46

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Landesamt für Umweltschutz
Straße, Hausnummer: Reideburger Str. 47
Postleitzahl (PLZ): 06116
Ort: Halle (Saale)

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

32.13-44240-05/2024

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

29.05.2024 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.07.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=629511

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

29.05.2024 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Messtechnik zur Überwachung der Luftqualität zu erneuern. Hierfür werden fünf Messgeräte für die kontinuierliche, optische Messung der Feinstaubkonzentration für PM2.5 und PM10 in der Umgebungsluft benötigt. Die Geräte müssen nach DIN EN 15267 zertifiziert und nach DIN EN 16450:2017 eignungsgeprüft sein.
1.1. Leistungszeitraum
Alle Leistungen sind vollständig bis zum 14.04.2025 zu erbringen und an den Auftraggeber zu übergeben.
1.2. Lieferbedingungen / Prüfung und Abnahme / Unsere Zahlungsbedingungen
Nach Lieferung der Messgeräte und Schulung der Mitarbeiter im Kalenderjahr 2025 bedingt sich der Auftraggeber eine Prüffrist von 10 Werktagen aus, in der er prüft, ob die Geräte den Anforderungen des Auftraggebers und den im Angebot angegebenen Eigenschaften entsprechen. Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, informiert der Auftraggeber unverzüglich den Auftragnehmer und setzt ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Eine Abnahme erfolgt nur bei Mängelfreiheit.
Die Rechnungslegung erfolgt im Kalenderjahr 2025 gem. BGB nach Erfüllung der Leistung und Abnahme innerhalb eines Monats an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Wallonerberg 6-7, 39104 Magdeburg bzw. bei Skontogewährung innerhalb der Skontofrist.
1.3. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber und beträgt 2 Jahre. Für die Fristwahrung der Mängelrüge ist der Absendetag (Poststempel) maßgebend.
1.4. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist die Außenstelle Magdeburg des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Wallonerberg 6-7, 39104 Magdeburg.
2. Leistungsumfang und technische Anforderungen
Es sind fünf Messgeräte zur Bestimmung der Feinstaubkonzentration in der Umgebungsluft zu liefern.
Die Messgeräte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
1. Simultane und kontinuierliche Messung der PM2.5 und PM10 Feinstaubkonzentration in der Umgebungsluft mit dem Messverfahren der optischen Lichtstreuung am Einzelpartikel.
2. Der folgende Messbereich (Masse) muss abgedeckt sein: 0 - 10.000 µg/m³.
3. Die Nachweisgrenze (3 σ) muss ≤ 2,0 µg/m³ sein.
4. Alle Leistungsanforderungen der DIN EN 16450:2017, Tabelle 1 müssen mindestens entsprechend der Vorgaben der Norm erfüllt sein.
5. Die Datenverfügbarkeit sollte > 95 % betragen.
6. Gewährleistung der thermischen Feuchtekompensation der Probenluft.
7. Mittels herstellereigenem Probenmaterial muss eine Vor-Ort-Überprüfung der Gerätemessgenauigkeit gewährleistet werden.
8. Die Länge des Aerosolprobenahmerohrs soll 1,5 m betragen.
9. Die Messgeräte müssen über eine RS-232 Schnittstelle mit Bayern-Hessen-Protokoll zur Datenübertragung und Steuerung verfügen.
10. Die Messgeräte müssen über einen Ethernet-Anschluss verfügen.
11. Der Fernzugriff mittels Remotedesktop oder TeamViewer sollte gewährleistet werden.
12. Die Messgeräte müssen für eine Stromversorgung von 230 V, 50/60 Hz ausgelegt sein.
13. Den Betriebszuständen entsprechende Status- und Fehlerbits sind an die Datenerfassung zu übertragen.
14. Die Messgeräte müssen für den Einbau in 19‘‘-Racks geeignet und für die Montage von Rackschienen vorbereitet sein (3 Gewindebohrungen M4 an jeder Seite zur Befestigung der Schienen).
15. Die Bediensoftware der Messgeräte sollte in deutscher Sprache vorliegen. Im Ausnahmefall ist auch Englisch zulässig. Software in anderer Sprache kann nicht akzeptiert werden.
16. Das Gerät muss parallel zur Staubmessung eine Wetterstation inklusive Halterung für die Erfassung von Luftdruck, Lufttemperatur und Luftfeuchte enthalten.
Geräteschulung:
Es ist eine Schulung der Techniker beim Auftraggeber anzubieten. Diese Schulung muss mindestens den Geräteaufbau, die Bedienung und Einstellung der Geräte, die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und von Kalibrierungen und Justierungen umfassen. Die Schulung hat vor Beginn der Abnahmeprüfung zu erfolgen. Es ist von ca. 10 Teilnehmern auszugehen. Der Termin/die Termine ist/sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.
Zu liefernde Dokumentation und Zubehör:
a) Zu jedem Analysator ist eine gedruckte Bedienungsanleitung in deutscher Sprache zu liefern.
b) Weiterhin sind mindestens 3 umfassende, gedruckte Wartungs- und Serviceanleitungen in deutscher Sprache zu liefern, in den alle Wartungs- und Justierungsarbeiten detailliert beschrieben sind.
c) Zusätzlich sind die Bedien-, Wartungs- und Serviceanleitungen als pdf-Dateien zu liefern.
d) Sollte für die Justierung von internen Sensoren (z.B. Druck-, Temperatur- und Durchflusssensoren) oder von Geräteparametern (z.B. Mittelungszeiten, Filterfunktionen, etc.) eine spezielle Software notwendig sein, so ist diese ebenfalls, einschließlich einer zugehörigen Anleitung, möglichst in deutscher Sprache (im Ausnahmefall in Englisch), zu liefern.
Der Auftragnehmer sollte über eine kompetente technische Serviceabteilung in Deutschland verfügen. Ein Deutsch sprechender Ansprechpartner für technische Fragen zu den Messgeräten ist zu benennen.
Sollte innerhalb einer Gerätenutzungsdauer von 10 Jahren eine externe Kalibrierung beim Anbieter notwendig sein, so ist die Höhe dieser Kosten (inkl. Versand und Transport) für jedes Betriebsjahr in der Anlage 03.1_Preisblatt, Seite 2 anzugeben. Eine Fehlanzeige ist notwendig.
Mit dem Angebot ist zudem eine Preisliste für alle, entsprechend der Wartungsanleitung innerhalb von 2-10 Jahren (Gerätenutzungsdauer) zu ersetzenden Ersatz- und Verschleißteile abzugeben. Die Kosten sind entsprechend in Anlage 03.1_Preisblatt, Seite 3 einzutragen. Eine Fehlanzeige ist notwendig.
Der Anbieter garantiert diese Preise für mindestens ein Jahr nach Auftragserteilung. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung auch Ersatzeile aus dieser Liste bzw. Kalibrierleistungen zu den angegebenen Preisen zu bestellen bzw. zu beauftragen.
3. Optionen
Optional ist dem Angebot der Preis für fünf, zum angebotenen Gerät passenden, Dachdurchführungen, bestehend aus Dachflansch und Kabeldurchführung aus Edelstahl, beizufügen. Die Dach- und Kabeldurchführung ist hierbei mittels eines Dachdurchgangs zu realisieren. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung diese zu den angegebenen Preisen zu bestellen.
4. Vergabebedingungen
Die Leistung wird an nur einen Bieter vergeben, der jedoch Unterauftragnehmer einbeziehen kann. Fällt, aus welchen Gründen auch immer, ein Unterauftragnehmer aus, bleibt der Auftragnehmer für die Erbringung der kompletten Leistung verpflichtet.
Ein verbindlicher Liefertermin bei Auftragserteilung ist zu nennen. Der späteste verbindliche Liefertermin, wie unter Punkt 1.1 genannt, ist jedoch zu beachten und zu garantieren.
4.1. Vergabeunterlagen
Das Angebot hat zu enthalten:
-Ausführliche technische Beschreibung des angebotenen Gerätetyps mit Angabe aller wesentlichen Leistungskenngrößen und aller Bescheinigungen und Erklärungen
-die ausgefüllte Abfrageliste (Anlage 03.2)
-das ausgefüllte und unterschriebene Angebotsschreiben (Anlage 02)
-Preisblatt (Anlage 03.1) inkl. Preisliste für alle, entsprechend der Wartungsanleitung innerhalb von 10 Jahren zu ersetzenden Ersatz- und Verschleißteile sowie notwendige externe Kalibrierleistungen

c)
Ort der Leistungserbringung

Erfüllungsort für alle Leistungen ist die Außenstelle Magdeburg des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Wallonerberg 6-7, 39104 Magdeburg.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Alle Leistungen sind vollständig bis zum 14.04.2025 zu erbringen und an den Auftraggeber zu übergeben, siehe Punkt 1.1 Leistungsbeschreibung.
Lieferung, Prüfung und Abnahme erfolgen im Kalenderjahr 2025, siehe auch Punkt 1.2 Leistungsbeschreibung.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Nach Lieferung der Messgeräte und Schulung der Mitarbeiter im Kalenderjahr 2025 bedingt sich der Auftraggeber eine Prüffrist von 10 Werktagen aus, in der er prüft, ob die Geräte den Anforderungen des Auftraggebers und den im Angebot angegebenen Eigenschaften entsprechen. Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, informiert der Auftraggeber unverzüglich den Auftragnehmer und setzt ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Eine Abnahme erfolgt nur bei Mängelfreiheit.
Die Rechnungslegung erfolgt im Kalenderjahr 2025 gem. BGB nach Erfüllung der Leistung und Abnahme innerhalb eines Monats an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Wallonerberg 6-7, 39104 Magdeburg bzw. bei Skontogewährung innerhalb der Skontofrist.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Die Angebote werden nach folgenden Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach der einfachen Richtwertmethode bewertet:
Gegenstand / Maximaler Prozentwert (%)
Preis Anschaffung /50 %
Folgekosten externe Kalibrierung (inkl. Versand und Transport) über eine Gerätelebensdauer von 10 Jahren / 30 %
Folgekosten Ersatz- und Verschleißteile über eine Gerätelebensdauer von 10 Jahren / 20 %
Gesamtzahl /100 %

14.
Sonstige Angaben

Vorlage von Erklärungen und Nachweisen: Gem. § 8 Abs. 1 TVergG LSA sind die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieterprinzip) vorzulegen.

Eignungskriterien



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