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Ausschreibungsdetails

Wohngebiet Am Kirschberg, 2. Ausbaustufe Akazienweg, Kleiner Birkenweg und Verbindungsweg Achsen A710 und A720 - 30-ZV-0074/24

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26.03.2024 (letzte Änderung am 28.03.2024)

30.04.2024 09:30

30.04.2024 09:30

30-ZV-0074/24

Sachsen-Anhalt: Landeshauptstadt Magdeburg - Zentrale Vergabestelle

28.03.2024 10:50

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Sitz: Katzensprung 2
Postleitzahl (PLZ):39104
Ort:Magdeburg
Telefon:+49 391 5402445
Telefax:+49 391 5405323

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 30-ZV-0074/24

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Am Kirschberg, 39122 Magdeburg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

wesentliche Leistungen:
Boden lösen und entsorgen 1850 m³
Asphaltbefestigung fräsen ca. 2 cm 1360 m²
Asphaltbefestigung aufnehmen und entsorgen 745 m²
Fahrbahn (Asphalttragschicht) herstellen 950 m²
Fahrbahn (Asphalttragdeckschicht) herstellen 2700 m²
Bordanlage Fahrbahn (HB, TB, RB) 1285 m
Entwässerungsrinne herstellen 620 m
Straßenablauf an vorhandene Kanalisation anbinden 26 St.
Frostschutzschicht 0/45 herstellen (Fahrbahn) 570 m³
schottertragschicht 0/32 herstellen (Fahrbahn/Nebenanlagen) 1880 m²
Mastleuchten umsetzen 7 St.
Leuchten demontieren, lagern, richten, wieder einbauen 21 St.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
05.09.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
06.05.2025
Weitere Fristen
Bei der Realisierung sind 2 Monate Winterpause eingeplant.

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
30.04.2024 - 09:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
23.08.2024

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt "Eigenerklärung für nichtpräqualifizierte Unternehmen" ist Bestandteil der Unterlagen
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Hinweis zu § 8 TVergG:
Gem. § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die nach TVergG LSA und den einschlägigen vergaberechtlichen Formvorschriften verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber grundsätzlich innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist von drei bis fünf Werktagen in Textform oder im Original sofern nur im Original gültig - vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit dem Angebot:
- FB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Unternehmen)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 11 und 14 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt von allen Nachunternehmern zu § 11 TVergG LSA
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Alle Erklärungen/Nachweise nach FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Unternehmen und deren nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Urkalkulation mit mindestens folgende einzeln ausgewiesenen Kalkulationsangaben: EKT (Leistungs-/Zeitansatz, Mengeneinheit, Lohnkosten, Stoffkosten, Gerätekosten, Betriebsstoffe, sonstige Kosten) Zuschläge/Umlagen (AGK, BGK, Wagnis, Gewinn, Lohnzuschläge). Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und
Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
Für Nachunternehmerleistungen ist die Urkalkulation ebenfalls mit den o.g. Kalkulationsangaben zu übergeben.

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale, Tel: +49 345 5140


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

26.03.2024


26.03.2024




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