Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183331538
Telefax:+49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08313/3624S12424
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.05.2024 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.07.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=627563
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=627563
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.05.2024 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
UV-Strahlung ist kanzerogen und Hauptursache für Hautkrebs. Hautkrebserkrankungen haben in der hellhäutigen Bevölkerung weltweit stärkere Zuwachsraten als alle anderen Krebserkrankungen. In Deutschland erkrankt jeder siebte Mann und jede neunte Frau bis zum Alter von 75 Jahren an Hautkrebs, wobei eine deutliche Zunahme der Inzidenz zu beobachten ist. Insbesondere auch im Hinblick auf die sich abzeichnende Zunahme der UV-Belastung als Folge des Klimawandels ist ein weiterer Anstieg der Erkrankungszahlen zu erwarten. Eine Dosis-Wirkungsbeziehung für die deutsche Bevölkerung zwischen natürlicher UV-Strahlung und dem Hautkrebsrisiko konnte aber bis dato nicht beschrieben werden. Diese ist jedoch für die Optimierung von Strahlenschutzmaßnahmen und für wirkungsvolle Strategien zur Hautkrebsprävention von großer Bedeutung.
Epidemiologische Studien bilden die wesentliche Basis zur Herleitung von Dosis-Wirkungsbeziehungen.
In diesem Forschungsvorhaben ist exemplarisch die Machbarkeit einer epidemiologischen Studie zur Ermittlung einer Dosis-Wirkungsbeziehung zwischen natürlicher UV-Strahlung und dem Plattenepithelkarzinom in Deutschland zu untersuchen. Ziel des Forschungsvorhabens ist es zu prüfen, ob eine solche epidemiologische Studie durchführbar ist. Falls die Studie als machbar und aussagekräftig bezüglich der Fragestellung bewertet wird, ist zusätzlich eine gut begründete Empfehlung für einen möglichen Studienaufbau zu erarbeiten. Vertiefende Erläuterungen sind in der Leistungsbeschreibung (3624S12424_Leistungsbeschreibung) zu finden.
Epidemiologische Studien bilden die wesentliche Basis zur Herleitung von Dosis-Wirkungsbeziehungen.
In diesem Forschungsvorhaben ist exemplarisch die Machbarkeit einer epidemiologischen Studie zur Ermittlung einer Dosis-Wirkungsbeziehung zwischen natürlicher UV-Strahlung und dem Plattenepithelkarzinom in Deutschland zu untersuchen. Ziel des Forschungsvorhabens ist es zu prüfen, ob eine solche epidemiologische Studie durchführbar ist. Falls die Studie als machbar und aussagekräftig bezüglich der Fragestellung bewertet wird, ist zusätzlich eine gut begründete Empfehlung für einen möglichen Studienaufbau zu erarbeiten. Vertiefende Erläuterungen sind in der Leistungsbeschreibung (3624S12424_Leistungsbeschreibung) zu finden.
c)
Ort der Leistungserbringung
Neuherberg (Oberschleißheim)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 12 Monate nach Zuschlagserteilung
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter muss anhand von mindestens zwei Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung).
Zu diesem Zweck hat er das vollständig ausgefüllte Formblatt „Publikationen“ (3624S12424_Formblatt Publikation) mind. 2fach, maximal 5fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Sofern der Bieter mehr als fünf Publikationen nachweisen kann, steht es ihm frei zusätzlich eine Publikationsliste dem Angebot beizufügen.
Als vergleichbare Publikation werden akzeptiert:
- eine veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit
ODER
- eine Publikation in Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren
Eine Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
- wissenschaftliche Erfahrung im Bereich der epidemiologischen Forschung zu UV-Strahlung
ODER zumindest
- wissenschaftliche Erfahrung im Bereich der strahlenepidemiologischen Forschung,
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus der Zusammenschau mehrerer Publikationen ergeben, soll der Bieter alle jeweils einschlägigen Publikationen benennen.
Schließlich muss der Bieter die Fachkräfte benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die zur Ausführung des Projekts vorgesehene projektleitende Person ist zwingend zu benennen. Zu diesem Zweck ist das ausgefüllte „3624S12424_Formblatt Fachkräfte“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch nicht alle für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Fachkräfte benennen kann, hat er zu versichern, dass genügend geeignete Fachkräfte zur Auftragsausführung zur Verfügung stehen werden bzw. zum Zwecke der Auftragsausführung angestellt werden.
Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt - sofern vorhanden - zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zu vergleichbaren Publikationen. Die durch die Benennung mehrerer Publikationen nachzuweisenden Erfahrungen müssen im benannten Team vorhanden sein. Entsprechende Nachweise sind beizubringen. Weitere Fachkräfte, für die der Nachweis der vergleichbaren Erfahrungen nicht erbracht werden kann, können unter Anleitung bzw. unter Betreuung durch die Projektleitung an der Durchführung des Projekts beteiligt werden.
Hinweise zur Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. mit Erfahrungen in der UV-Forschung) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S12424_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3624S12424_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt (bspw. "3624S12424_Formblatt Publikation").
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter benötigt den Nachweis über Erfahrungen in der Messung von Neutronendosen von einem weiteren Institut. Dazu gibt das Institut die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S12424_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „3624S12424_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „3624S12424_Formblatt Publikation“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
Zu diesem Zweck hat er das vollständig ausgefüllte Formblatt „Publikationen“ (3624S12424_Formblatt Publikation) mind. 2fach, maximal 5fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Sofern der Bieter mehr als fünf Publikationen nachweisen kann, steht es ihm frei zusätzlich eine Publikationsliste dem Angebot beizufügen.
Als vergleichbare Publikation werden akzeptiert:
- eine veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit
ODER
- eine Publikation in Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren
Eine Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
- wissenschaftliche Erfahrung im Bereich der epidemiologischen Forschung zu UV-Strahlung
ODER zumindest
- wissenschaftliche Erfahrung im Bereich der strahlenepidemiologischen Forschung,
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus der Zusammenschau mehrerer Publikationen ergeben, soll der Bieter alle jeweils einschlägigen Publikationen benennen.
Schließlich muss der Bieter die Fachkräfte benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die zur Ausführung des Projekts vorgesehene projektleitende Person ist zwingend zu benennen. Zu diesem Zweck ist das ausgefüllte „3624S12424_Formblatt Fachkräfte“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch nicht alle für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Fachkräfte benennen kann, hat er zu versichern, dass genügend geeignete Fachkräfte zur Auftragsausführung zur Verfügung stehen werden bzw. zum Zwecke der Auftragsausführung angestellt werden.
Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt - sofern vorhanden - zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zu vergleichbaren Publikationen. Die durch die Benennung mehrerer Publikationen nachzuweisenden Erfahrungen müssen im benannten Team vorhanden sein. Entsprechende Nachweise sind beizubringen. Weitere Fachkräfte, für die der Nachweis der vergleichbaren Erfahrungen nicht erbracht werden kann, können unter Anleitung bzw. unter Betreuung durch die Projektleitung an der Durchführung des Projekts beteiligt werden.
Hinweise zur Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. mit Erfahrungen in der UV-Forschung) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S12424_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3624S12424_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt (bspw. "3624S12424_Formblatt Publikation").
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter benötigt den Nachweis über Erfahrungen in der Messung von Neutronendosen von einem weiteren Institut. Dazu gibt das Institut die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S12424_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „3624S12424_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „3624S12424_Formblatt Publikation“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
d91ea4ea-2922-4a66-bc43-ac3f87be872e