Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Maschinenkanonen Mk 25 sollen als Waffe in den Waffenanlagen der mittleren Landplatt-formen der Bundeswehr eingesetzt werden. Derzeit ist geplant, die Maschinenkanonen Mk 25 (nachfolgend als Waffe bezeichnet) für die Fahrzeuge der Landplattformen Korsak und den Luftbeweglichen Waffenträger (LuWa) zu nutzen. Die Entwicklung und Beschaffung des Korsak sowie des LuWa werden derzeit in separaten Vergabeverfahren beauftragt (Vertragsreferat K2.2, Projektreferat K5.4). Die erforderlichen Waffenlagen, in die die Waffen später durch den jeweiligen Auftragnehmer der Verfahren Korsak und LuWa zu integrieren sind, werden im Verfahren LuWa für beide Fahrzeuge mit entwickelt und beschafft.
Erläuterung Fristenpakete (Siehe Umfang der Leistung):
Fristenpakete sind Ersatzteilsätze für den Austausch. Die darin enthaltenen Ersatzteile müssen an der Waffe ausgetauscht werden, wenn eine firmenspezifische Anzahl an Schüssen mit der Mk25 abgegeben wurde, unabhängig davon, ob das spezifische Teil tatsächlich beschädigt ist. Welche Bestandteile auszutauschen sind und damit Bestandteil eines Fristenpaketes sind, definierten der jeweilige Hersteller der Waffe. In der Regel handelt es sich dabei um Bestandteile wie Dichtungen, Federn, Gasdüsen etc..
Satz Waffe Mk25 153 EA
Satz SdWz Bordwerkzeug 148 EA
Satz SdWz Schießbahn 7 EA
Satz SdWz Werkstatt 15 EA
Fristenpaket 1 150 EA
Fristenpaket 2 150 EA
Munition 2000 Schuss
Ausbildung 1 Durchgang
Optionale weitere Abrufe:
Satz Waffe Mk25 162 EA
Satz SdWz Bordwerkzeug 162 EA
Fristenpaket1 162 EA
Fristenpaket2 162 EA
I. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Unterschriebene Eigenerklärung (eingescannte Unterschrift) zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, wird bereitgestellt und kann zusätzlich unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe abgerufen werden.
2. Unterschriebene Eigenerklärung (eingescannte Unterschrift), dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen (siehe Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022),
3. Angaben zur Eigentümerstruktur,
4. Unterschriebene Eigenerklärung, dass die Möglichkeit der amtlichen Güteprüfung gegeben ist. Für die Güteprüfung gelten § 4 ABBV mit § 12 VOL/B und den dazugehörigen ZVB/BMVg,
5. Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
6. Unterschriebene Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung ausschließlich Personal vorgesehen ist, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht,
7. Unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert,
8. Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird,
9. Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist:
a) der beglaubigte aktuelle (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrages) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/ EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, sowie eine eidesstattliche Erklärung darüber oder
b) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
II. Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe).
2. Nachweise nach I. (Eignung zur Berufsausübung), soweit sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister einzuholen.
I. Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung,
2. Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (mindestens ein Jahresgesamtumsatz von jeweils 25 000 000 EUR Netto).
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
II. Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer I. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
I. Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Auflistung der Lieferungen von Maschinenkanonen in den letzten 7 Jahren (mindestens Lieferung von 250 Stück in den letzten 7 Jahren), die folgenden Bedingungen erfüllen:
-Kaliber 25mm x 137
-Frei von ITAR und EAR-Regularien
-Maschinenkanonen sind in einer NATO-Nation eingeführt
-Die Maschinenkanonen haben eine maximale Höhe von 36 cm
2 Eigenerklärung über die Befähigung, 61 Maschinenkanonen pro Jahr für die Dauer der Rahmenvereinbarung liefern zu können, welche den unter Punkt 1 geforderten Bedingungen entsprechen.
3. Mindestens eine Referenz darüber, dass die Maschinenkanone, die angeboten werden soll bereits, in eine luftverladefähige Landplattform integriert wurde. (Die Integration muss nicht durch das teilnehmende Unternehmen selbst erfolgt sein).
4. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Herausgabe aller zur Integration der Maschinenkanone in die Landplattform erforderlichen Schnittstellendokumentationen an den Integrationsauftragnehmer.
5. Nachweis, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Zulassung zur Herstellung, Lieferung und Lagerung von KrWaffKontrG Material vorliegt. Sofern die Genehmigung bereits vorliegt, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Falls der Antrag auf Erteilung der Genehmigung bislang nur gestellt wurde, ist dies mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Falls auch noch kein Antrag gestellt worden ist, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Beantragung so rechtzeitig erfolgt, dass die Genehmigung bis zur Zuschlagserteilung vorliegt.
Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG im Rahmen eines Bundeswehrauftrages sind vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung - Rü II 5 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen.
6. Eigenerklärung, dass ein Kriegswaffenkontrollbuchführer vorhanden ist,
7. Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent vorliegt,
8. Eigenerklärung, dass die Anlagen äquivalent zum BImSchG/SprengG genehmigt und überwacht werden,
9. Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten zu erstellen, vorhanden ist,
10. Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (DIN ISO 9001:2015) muss nachgewiesen werden,
11. Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 eingehalten wird,
II. Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweise nach I. (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit), soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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