Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
124 Stück Außenlastnetz 9 t Gesamtsatz, Vers. Nr. 1670-12-166-2110
147 Stück Ergänzungssatz, Vers. Nr. 1670-12-170-8170
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Aufgabe des 9t-Aussenlastnetzes ist daher Material von bis zu neun Tonnen Last aufzunehmen. Durch die Netzkonstruktion ist es möglich unterschiedliche Versorgungsgüter, sowie palettierte Mengenverbrauchsgüter zu verbringen. Der Ergänzungssatz entspricht weiteren Netzelementen, die einen sichereren Transport von Schüttgütern gewährleisten sollen.
Die Aussenlastnetze sind eingeführtes Material in der Bundeswehr, weshalb die zu liefernden 9t-Netze dem aktuellen Stand der Musterzulassung des LufABw entsprechen müssen. Abweichungen von den Spezifikationen der Musterzulassung sind nicht möglich, daher sind die aktuellen Bauunterlagen zu berücksichtigen.
Insgesamt sollen nun 124 SE Aussenlastnetze 9t und 147 Ergänzungssätze beschafft werden.
Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen
Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer
2.Ggf. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung gemäß
Formular BAAINBw B-V 047, ausgefüllt und unterschrieben
(siehe III.1.3. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der
Auftrag vergeben wird)
3.Nachweis der Eintragung in das Handels- Partnerschafts oder
Berufsregister am Sitz der Hauptverwaltung des
Bewerbers bzw. Vorlage eines vergleichbaren Nachweises des
Herkunftslandes im Sinne des Anhangs VII Richtlinie 2009/81/
EG. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein, gerechnet
ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
4.Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß
Formular BAAINBw-BV 034
5.Formular "Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland",
unterschrieben und mit Firmenstempel zu versehen
Obige Kriterien bzw. Nachweise müssen vom Bewerber sowie
von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für sich selbst
nachgewiesen bzw. abgegeben werden. Wird bei einem
Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die
persönliche Eignung nicht festgestellt, wird der
Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft
insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
die finanzielle Leitungsfähigkeit des Unternehmens bestätigt.
Die Bankerklärung darf nicht älter als 3 Monate sein und muss
mindestens Auskunft über die gegenwärtige Finanz- und
Liquiditätslage des Unternehmens Auskunft zu geben. Dabei
sind Auskünfte zur pünktlichen und anstandslosen
Bedienungen von Krediten und Darlehen zur verzugslosen
Erfüllung bzw. Verpflichtung gegenüber Dritten sowie zur
allgemeinen Kenntnis hinsichtlich der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers aufzunehmen.
2.Schriftliche Eigenerklärung, dass über das Vermögen des
Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
3.Schriftliche Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet.
Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben ihre Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Hubschrauberaußenlastgeschirren durch Vorlage einer Liste (falls vorhanden) mit Referenzen der wesentlichen erbrachten Leistungen auf diesem Geschäftsfeld der letzten fünf Jahre nachzuweisen. Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten: Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name des Auftraggebers.
Beschreibung der personellen Ressourcen sowie durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre in der relevanten Sparte.
Darstellung, wie die Pflege der Konstruktions- und Bauunterlagen der zu liefernden Geräte über die Nutzungsdauer von voraussichtlich zehn Jahren gewährleistet wird.
Zusätzlich dazu sollen die Bewerber eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der technischen Ausrüstung abgeben.
Nachweise und Erklärungen zur fliegerischen und technischen Ausbildung:
Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben, sofern vorhanden, ihre Erfahrung in der Ausbildung/fachgerechten Unterweisung der Nutzung von Hubschrauberaußenlastgeschirren in Form einer Liste mit Referenzen der wesentlichen erbrachten Leistungen auf diesem Geschäftsfeld der letzten drei Jahre nachzuweisen. Die Liste hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: Bezeichnung und kurze Beschreibung der durchgeführten Ausbildungen, Ausführungsort, Ausführungsinhalt und Umfang, Ausführungszeitraum sowie Name und Adresse des Auftraggebers.
(2) Allgemeine Anforderungen an vorzulegende Nachweise und Erklärungen
Anforderungen an den Nachweis von Erfahrungen (Referenzen)
Zum Nachweis der geforderten Erfahrungen sind mit dem Teilnahmeantrag Nachweise der wesentlichen gleichwertigen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen einzureichen. Dabei ist darzustellen, inwieweit die jeweilige Leistung als gleichwertig zu den zu vergebenden Leistungen zu betrachten ist. Die aufzuführenden Erfahrungen sind nachzuweisen durch die Vorlage von jeweils mindestens einer Referenz.
Ein Referenzprojekt darf mehrmals als Nachweis verwendet werden. Referenzen sind vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft geordnet nach ihrer Relevanz einzureichen.
Vorlage von Nachweisen und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bei Eignungsleihe
Bewerber können sich für Teilleistungen auf die fachliche und technische Leistungsfähigkeit anderer Wirtschaftsteilnehmer berufen (Eignungsleihe), soweit sie nachweisen, dass diese ihnen die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Als Nachweis hat ein Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, auf dessen Eignung er sich beruft.
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind - soweit nicht ausdrücklich anderweitig angegeben - mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
1. Eignung der Berufsausübung
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
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