Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183331523
Telefax:+49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08319/3623EMF122
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.04.2024 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.05.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=616265
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=616265
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.04.2024 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Ziel des Vorhabens ist die diskursgeschichtliche Aufarbeitung der zivilen und (pseudo-)wissenschaftlichen Kritik des technologischen Infrastrukturausbaus im Zusammenhang mit statischen/niederfrequenten elektrischen und magnetischen sowie hochfrequenten elektro-magnetischen Feldern (Sammelbegriff: EMF) für das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland ab 1871. Es zielt auf eine Veranschaulichung und den evidenzbasierten Nach-vollzug der historischen Entwicklung der darin zum Ausdruck kommenden Besorgnis in der deutschen Bevölkerung im Wandel der Zeit ab. EMF-Kritik ist ein persistentes Phänomen, mit dem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) seit seiner Gründung befasst ist, das als Spiel-art von Technikskepsis und -kritik aber bereits länger existiert. Seit wann genau, in welchen Formen und welchen Kontinuitäten und Diskontinuitäten sie im Zeitverlauf bisher aufgetreten ist, dazu liegen, insbesondere für Deutschland, kaum Erkenntnisse aus der historischen For-schung vor. Kern des Vorhabens ist somit die historische Erschließung der Früh- und Vorfor-men und der aus diesen resultierenden Entstehung und des Wandels der EMF-Kritik hin zu ihrer heute bekannten Form. Ferner sollen dabei die zugrundeliegenden Motive, Narrative und die Rolle der involvierten Akteur*innen und Akteursgruppen herausgearbeitet werden. Das Vorhaben soll in einem darüber hinausgehenden Sinn allgemeine Einsichten in soziale Phä-nomene der Technikskepsis, der Genese, der Verbreitung und der Persistenz von Falsch- und Desinformationen oder Verschwörungstheorien, Mythen und anderen Formen des Irr- und Aberglaubens sowohl bei Bürger*innen, aber auch bei Wissenschaftler*innen ermögli-chen. Für das geplante Vorhaben sind technik-, wissenschafts-, sozial- und kulturgeschichtli-che Perspektiven zu bündeln und mit den Mitteln der historischen Diskursanalyse in integrier-ter Form als „Diskursgeschichte“ zu konzipieren, bei der eine maximale Offenheit der einzu-beziehenden Quellen und der anzuwendenden Methoden als heuristisches Prinzip for-schungsleitend ist. Nach der (1) Aufarbeitung des relevanten Forschungsstandes und der da-ran anschließenden Erarbeitung eines (2) Feinkonzepts der Studienplanung folgt die (3) Da-tengewinnung, Materialsammlung und Korpusbildung für die drei hauptsächlichen Auswer-tungsschritte: (4) Die Erstellung einer Chronologie, (5) die Herausarbeitung von Dis-/Kontinuitäten und, aufbauend auf diesen beiden Schritten, (6) die diskursgeschichtliche Sys-tematisierung der ‚EMF-Kritik‘.
b)
CPV-Codes
Sozialforschung (79315000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
Cottbus
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.06.2024
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Anforderungen und Nachweise der beruflich-technischen Leistungsfähigkeit:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Anbieter Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellungen erforderlichen beruflichen Qualifikation (Geschichtswissenschaften / Kulturwissenschaften / Sozialwissenschaften / Soziologie und / oder Medien- und Kommunikationswissenschaft oder in verwandten Fächern) und der erforderlichen beruflichen Erfahrung mit der Durchführung von Projekten einsetzen, was auch für den Datenschutz gilt. Das zur Erfüllung der Aufgabe vorgesehene Personal ist unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Angabe entsprechender Universitätsabschlüsse) und Berufserfahrung (Projektleiter*in mind. 5 Jahre, Bearbeiter*innen mind. 2 Jahre) zu benennen.
Der Bieter muss anhand von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen und / oder wissenschaftlichen Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ 3 fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
vom Bieter durchgeführten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage (historische Quellen- und Dokumentenanalysen, Diskursanalysen, qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung, fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im einschlägigen geschichts-, kultur- und sozialwissenschaftlichen oder medien- und kommunikationswissenschaftlichen Forschungsfeld) und vergleichbaren Umfangs;
Aufträgen, die nicht länger als 7 Jahre zurückliegen.
Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
Fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlage (historische Quellen- und Dokumentenanalysen, Diskursanalysen, qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung, fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im einschlägigen geschichts-, kultur- und sozialwissenschaftlichen oder medien- und kommunikationswissenschaftlichen Forschungsfeld) und vergleichbarem Umfang.
Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und / oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und / oder Studien benennen.
Ferner hat der Bieter die Fachkräfte zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungs-erbringung eingesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Fachkräfte“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen durch die Benennung mindestens eines Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen vorhanden sein.
Ist es dem Bieter nicht möglich zum Zeitpunkt der Angebotslegung alle für die Durchführung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter zu benennen, so müssen die Eignungsanforderungen allein von der zum Stammpersonal des Auftragnehmers gehörenden Projektleitung erfüllt werden und hat der Bieter zu versichern, dass Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehen werden. Der Bieter hat außerdem zu versichern, dass er bei plötzlichem, unvorhersehbarem Ausfall geeigneter Mitarbeiter für adäquaten Ersatz sorgen wird. Die Eignungsanforderungen sind dann auch von diesem Mitarbeiter zu erfüllen.
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o. g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel:
Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Anbieter Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellungen erforderlichen beruflichen Qualifikation (Geschichtswissenschaften / Kulturwissenschaften / Sozialwissenschaften / Soziologie und / oder Medien- und Kommunikationswissenschaft oder in verwandten Fächern) und der erforderlichen beruflichen Erfahrung mit der Durchführung von Projekten einsetzen, was auch für den Datenschutz gilt. Das zur Erfüllung der Aufgabe vorgesehene Personal ist unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Angabe entsprechender Universitätsabschlüsse) und Berufserfahrung (Projektleiter*in mind. 5 Jahre, Bearbeiter*innen mind. 2 Jahre) zu benennen.
Der Bieter muss anhand von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen und / oder wissenschaftlichen Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ 3 fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
vom Bieter durchgeführten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage (historische Quellen- und Dokumentenanalysen, Diskursanalysen, qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung, fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im einschlägigen geschichts-, kultur- und sozialwissenschaftlichen oder medien- und kommunikationswissenschaftlichen Forschungsfeld) und vergleichbaren Umfangs;
Aufträgen, die nicht länger als 7 Jahre zurückliegen.
Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
Fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlage (historische Quellen- und Dokumentenanalysen, Diskursanalysen, qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung, fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im einschlägigen geschichts-, kultur- und sozialwissenschaftlichen oder medien- und kommunikationswissenschaftlichen Forschungsfeld) und vergleichbarem Umfang.
Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und / oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und / oder Studien benennen.
Ferner hat der Bieter die Fachkräfte zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungs-erbringung eingesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Fachkräfte“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen durch die Benennung mindestens eines Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen vorhanden sein.
Ist es dem Bieter nicht möglich zum Zeitpunkt der Angebotslegung alle für die Durchführung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter zu benennen, so müssen die Eignungsanforderungen allein von der zum Stammpersonal des Auftragnehmers gehörenden Projektleitung erfüllt werden und hat der Bieter zu versichern, dass Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehen werden. Der Bieter hat außerdem zu versichern, dass er bei plötzlichem, unvorhersehbarem Ausfall geeigneter Mitarbeiter für adäquaten Ersatz sorgen wird. Die Eignungsanforderungen sind dann auch von diesem Mitarbeiter zu erfüllen.
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o. g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel:
Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
8f7730db-838f-4762-94dc-660cb869db21