Ausschreibungsdetails
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz,
§ 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
3.5.4 Hinweis z. Einhaltung d. gesetzlichen Mindestlohns im Gebäudereinigerhandwerk
Die Vergabestelle gibt auf der Grundlage der tariflichen Regelungen des am 02.06.2022 vereinbarten und am 01.10.2022 in Kraft getretenen Lohntarifvertrages zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) folgende Richtwerte für die den Preisen zu Grunde liegenden Stundenverrechnungssätze (ohne Umsatzsteuer) vor:
• Unterhaltsreinigung (werktags) Lohngruppe 1 22,95 €
und Bedarfsreinigung
•Unterhaltsreinigung (sonn- & feiertags) Lohngruppe 1 33,75 €
und Bedarfsreinigung
•Glas und Fensterreinigung Lohngruppe 6 28,39 €
In dem vorliegenden Verfahren ist ausschließlich der Stundenverrechnungssatz für die Unterhaltsreinigung und die Glas- und Fensterreinigung werktags aufzuschlüsseln. Für die Bedarfsreinigung ist keine gesonderte Aufschlüsselung des
Stundenverrechnungssatzes erforderlich. Im Falle einer Unterschreitung des vorgegebenen Richtwertes gilt der folgende Absatz.
Bei Unterschreitung des vorgenannten Richtwertes bzgl. Mindestlohn und Mindeststundenverrechnungssatz in der Aufschlüsselung der Stundenverrechnungssätze und in den Preisblättern ist in einer gesondert zu erstellenden pdf-Datei ausführlich darzulegen und zu begründen, wie trotz Unterschreitung der Vorgaben die Zahlung des Mindestlohnes an die Reinigungskräfte und die vollständige Erbringung der geschuldeten Leistungen sichergestellt wird.
Wichtige Hinweise:
Ausführungsbedingung für die Unterhaltsreinigung:
Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 1 bei Unterhaltsreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
(IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 02.06.2022 vorgegeben. Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die
Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 1 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung. Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden.
Ausführungsbedingungen für die Glas- und Fensterreinigung:
Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 6 bei Glas- und Fensterreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV)und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
(IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 02.06.2022 vorgegeben. Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die
Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 6 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung. Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden.
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe,
Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland."
sowie einem Glas- und Fensterreinigungsumfang von jährlich ca. 1064,00 m².
Laufzeit: 5 Jahre (01.06.2024 - 31.05.2029) mit der Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund
internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen
(Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen werden, diesen bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte die ausgefüllte Vorlage Referenzen mit Angabe von mindestens drei geeigneten
Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Stellen Sie dabei Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Nutzen Sie die Vorlage sofern
erforderlich bitte mehrfach.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge Unterhalts-
und Glas-/Fensterreinigung beinhalten.
o Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
ein Dienstleistungsauftrag für Unterhaltsreinigung einen Auftragswert von mindestens 75.000 €/netto pro Jahr aufweist oder
zwei Dienstleistungsaufträge für Unterhaltsreinigung jeweils einen Auftrags-wert von mindestens 60.000 €/netto pro Jahr aufweisen und
alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benen-nen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. An-gaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnach-weises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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