Ausschreibungsdetails
Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes abzugeben (über die Funktion "Angebot abgeben"). Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax, per Nachricht über die e-Vergabe-Plattform etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden. Details siehe Vergabeunterlagen.
C)
Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax ausschließlich an die oben benannte Kontaktperson zu richten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, weitere Auskünfte rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
D)
Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Details siehe Vergabeunterlagen.
E)
Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F)
Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
G)
Angebotskonzept in Form einer konzeptionellen Darstellung der Umsetzung der anzuwendenden Analysenmethode(n) (gilt für alle Lose). Details siehe Vergabeunterlagen.
H)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung bzw. der Einzelaufträge zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung bzw. der Einzelaufträge entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die einzureichenden Eignungsnachweise sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Gründung einer Bietergemeinschaft" (Details siehe Vergabeunterlagen) vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
I)
Nachunternehmen/Unteraufträge/Eignungsleihe
Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
Für den Fall der Eignungsleihe vermittelt durch den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
J)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
K)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
Der Ort der Leistungserbringung ist im wesentlichen beim Auftragnehmer.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rahmenvereinbarung bzw. den Einzelaufträgen entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers erfolgen.
Die für die Leistungserbringung angewendete Methode muss in einem Prüfbereich der Akkreditierung des Bieters als Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet sein. Eine aktuelle Akkreditierungsurkunde inkl. Anlage(n) ist dem Angebot als Kopie beizufügen. Sollte die anzuwendende Methode nicht in der Anlage der Akkreditierungsurkunde aufgeführt sein, hat der Bieter eine schriftliche Eigenerklärung beizufügen, welche besagt, dass die Methode im Prüfbereich der Akkreditierung enthalten ist.
Hinweise für alle Lose:
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gilt für Lose 1, 2, 4, 11 und 12)
Der Bieter weist geeignete Referenz(en) (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenz(en) soll(en) mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens mehrjährige, weitreichende Erfahrungen in der Bestimmung der jeweiligen Analyten in verschiedenen Lebensmittelproben mit der zugehörigen anzuwendenden Analysemethode belegen können.
Die Anforderung ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren insgesamt mindestens 30 Proben auf die Analyten des jeweiligen Loses in mindestens zwei verschiedenen Lebensmittelmatrizes quantifiziert wurden.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann alternativ über die Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchungen erfolgen. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen. Für die Lose 3 und 5 bis 10 sind die Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen und/oder Laborvergleichsuntersuchen verpflichtend zu erbringen (siehe unten).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
- Nachweis über die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen (Gilt nur für die Lose 3 und 5 bis 10)
Der Bieter muss in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal jährlich an Laborvergleichsuntersuchungen und/oder Ringversuchen zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses in verschiedenen Gruppen unterschiedlicher Lebensmittelmatrizes erfolgreich teilgenommen haben. Die Teilnahme kann sich dabei auf die zur Bestimmung der Analyten des jeweiligen Loses anzuwendenden Analysemethode (methodenspezifisch) und nicht auf die einzelnen Analyten beziehen.
Folgende Informationen müssen angegeben werden:
1. Bezeichnung der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
2. Datum (Monat/Jahr) der Laborvergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
3. Name/Bezeichnung des Labors
4. Matrix (Lebensmittel)
5. Parameter/Analyt
6. Labornummer
7. Methode
8. Ergebnis des Bieters/des Labors
9. Mittelwert der Vergleichsuntersuchung/des Ringversuchs
10. Z-Score
Der Z-Score für die Bewertung der Analyseergebnisse muss bei mindestens 80 % der Vergleichsmessungen und/oder Ringversuche zwischen -2 und 2 liegen.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen und die Erfüllung des geforderten Z-Score erfüllt werden.
Sofern ein Soll-Kriterium angeboten wird, muss die Anforderung auch für das Soll-Kriterium erfüllt werden, damit dieses bei der Angebotswertung berücksichtigt wird.
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