Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
E-Mail: Verdingung@bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 087-23
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
22.04.2024 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
02.09.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=610570
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=610570
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
22.04.2024 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Winterdienst und Grauflächenreinigung für eine Wohnliegenschaft in Oberammergau-St. Gregor, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Regionalbereich Süd
b)
CPV-Codes
Schneeräumung (90620000-9)
Glatteisbeseitigung (90630000-2)
Straßenreinigung (90611000-3)
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (90610000-6)
c)
Ort der Leistungserbringung
WE 134350
Aufackerstr.1/3/5, 2/4, 6/8, 7/9/11, 10/12, 13/15/1714/16
Am Anger 2/4/6, 8/10/12, 14/16/18
Latschenkopfstr. 2/4, 6/8, 10/12, 14
in 82487 Oberammergau-St Gregor
Aufackerstr.1/3/5, 2/4, 6/8, 7/9/11, 10/12, 13/15/1714/16
Am Anger 2/4/6, 8/10/12, 14/16/18
Latschenkopfstr. 2/4, 6/8, 10/12, 14
in 82487 Oberammergau-St Gregor
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Grauflächenreinigung
-Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 93 m²
-Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.876 m²
Winterdienst
-Öffentlicher Gehweg, ca. 93 m²
-Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.876 m²
-Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 93 m²
-Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.876 m²
Winterdienst
-Öffentlicher Gehweg, ca. 93 m²
-Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.876 m²
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragsbeginn:
01.10.2024
Vertragsende:
30.09.2028
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
01.10.2024
Vertragsende:
30.09.2028
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Wertungspreis. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
14.
Sonstige Angaben
1.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 09.04.2024 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
1.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
2) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur vonUnterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eineangemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfungherangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens dreiWerktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nichtfristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
1.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
2) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur vonUnterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eineangemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfungherangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens dreiWerktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nichtfristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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