Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Straße, Hausnummer:Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl (PLZ):65760
Ort:Eschborn
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de
Internet-Adresse: https://www.bafa.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Referat 226 - COARM VI / P105
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
02.04.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
02.07.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=605437
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=605437
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
02.04.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
a) Art und Umfang der Leistung:
Das BAFA führt im Auftrag der Europäischen Union (EU) Projekte der Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der Exportkontrolle durch. Die EU stellt dem BAFA hierfür Projektmittel zur Verfügung. Die mit der EU geschlossenen Verträge sehen jeweils vor, dass die vertragskonforme Verwendung und Verbuchung der Projektmittel sowie die Belegnachweisführung in bestimmten Abständen durch einen zertifizierten Wirtschaftsprüfer zu prüfen ist. Das Prüfergebnis muss in einem Prüfbericht, der einem bestimmten Format entsprechen muss, schriftlich niedergelegt werden. Die Vertragssprache, einschließlich der Berichtssprache, ist Englisch.
Bei den zu prüfenden Verträgen handelt es ich einmal um einen Dienstleistungsvertrag (sog. „fee based service contract“), der eine Zusammenarbeit mit Partnerländern der zentralasiatischen Region umfasst: „P105 - EU P2P Export Control Programme for Dual-Use Goods - Central Asia“. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten, beginnend am 19. Dezember 2023, mit einem Budget von 2,25 Millionen Euro. Zum anderen handelt es sich um einen Zuwendungsvertrag (sog. „grant contract“), der eine Zusammenarbeit mit Ländern in Südosteuropa, Osteuropa / Kaukasus, Nordafrika / Mittelmeerraum und Zentralasien begründet („COARM Project VI“). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 14 Monaten, beginnend ab dem 1. Dezember 2023, mit einem Budget von etwas über 770.000 Euro. Die Verträge sehen vor, bestimmte Maßnahmen in den begünstigten Ländern bzw. in der EU durchzuführen, z.B. Seminare, Studienaufenthalte in Mitgliedstaaten der EU und begünstigen Ländern, regionale Konferenzen. Hierfür müssen insbesondere Dienstleistungen beschafft werden.
b) Folgende Wirtschaftsprüfungen sind vorgesehen:
Anzahl der Prüfungen: insgesamt 7
- P105: 6 Prüfungen in halbjährlichem Abstand (s. unter Nr. 8)
- COARM VI: 1 Prüfung bei Projektabschluss (s. unter Nr. 8)
c) Ort der Leistungserbringung:
Die Prüfungen erfolgen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers (Frankfurter Strasse 29 - 35, Eschborn).
Das BAFA führt im Auftrag der Europäischen Union (EU) Projekte der Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der Exportkontrolle durch. Die EU stellt dem BAFA hierfür Projektmittel zur Verfügung. Die mit der EU geschlossenen Verträge sehen jeweils vor, dass die vertragskonforme Verwendung und Verbuchung der Projektmittel sowie die Belegnachweisführung in bestimmten Abständen durch einen zertifizierten Wirtschaftsprüfer zu prüfen ist. Das Prüfergebnis muss in einem Prüfbericht, der einem bestimmten Format entsprechen muss, schriftlich niedergelegt werden. Die Vertragssprache, einschließlich der Berichtssprache, ist Englisch.
Bei den zu prüfenden Verträgen handelt es ich einmal um einen Dienstleistungsvertrag (sog. „fee based service contract“), der eine Zusammenarbeit mit Partnerländern der zentralasiatischen Region umfasst: „P105 - EU P2P Export Control Programme for Dual-Use Goods - Central Asia“. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten, beginnend am 19. Dezember 2023, mit einem Budget von 2,25 Millionen Euro. Zum anderen handelt es sich um einen Zuwendungsvertrag (sog. „grant contract“), der eine Zusammenarbeit mit Ländern in Südosteuropa, Osteuropa / Kaukasus, Nordafrika / Mittelmeerraum und Zentralasien begründet („COARM Project VI“). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 14 Monaten, beginnend ab dem 1. Dezember 2023, mit einem Budget von etwas über 770.000 Euro. Die Verträge sehen vor, bestimmte Maßnahmen in den begünstigten Ländern bzw. in der EU durchzuführen, z.B. Seminare, Studienaufenthalte in Mitgliedstaaten der EU und begünstigen Ländern, regionale Konferenzen. Hierfür müssen insbesondere Dienstleistungen beschafft werden.
b) Folgende Wirtschaftsprüfungen sind vorgesehen:
Anzahl der Prüfungen: insgesamt 7
- P105: 6 Prüfungen in halbjährlichem Abstand (s. unter Nr. 8)
- COARM VI: 1 Prüfung bei Projektabschluss (s. unter Nr. 8)
c) Ort der Leistungserbringung:
Die Prüfungen erfolgen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers (Frankfurter Strasse 29 - 35, Eschborn).
c)
Ort der Leistungserbringung
Eschborn
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die für die geforderten Wirtschaftsprüfungen beider Projekte zur Verfügung stehenden Mittel sind auf 58.000 Euro begrenzt (zugleich maximale Betragshöhe der zu vergebenden Leistungen) und teilen sich wie folgt auf:
a) Für das P105 Projekt stehen Mittel von maximal 48.000 Euro für folgende Prüfungen zur Verfügung:
Zeitraum der Prüfungen: 1. Prüfung im Juli / August 2024
2. Prüfung im Januar / Februar 2025
3. Prüfung im Juli / August 2025
4. Prüfung im Januar / Februar 2026
5. Prüfung im Juli / August 2026
6. Prüfung im Januar / Februar 2027
b) Für das COARM VI Projekt stehen Mittel in Höhe von maximal 10.000 Euro für folgende Prüfungen zur Verfügung:
Zeitraum der Prüfungen 1. Prüfung im März 2025
Der Prüfumfang sowie die Berichtsformate ergeben sich aus den unter Pkt. 4 bezeichneten
Ausschreibungsunterlagen „Terms of Reference…“, diese Unterlagen liegen nur im
Englischen vor.
a) Für das P105 Projekt stehen Mittel von maximal 48.000 Euro für folgende Prüfungen zur Verfügung:
Zeitraum der Prüfungen: 1. Prüfung im Juli / August 2024
2. Prüfung im Januar / Februar 2025
3. Prüfung im Juli / August 2025
4. Prüfung im Januar / Februar 2026
5. Prüfung im Juli / August 2026
6. Prüfung im Januar / Februar 2027
b) Für das COARM VI Projekt stehen Mittel in Höhe von maximal 10.000 Euro für folgende Prüfungen zur Verfügung:
Zeitraum der Prüfungen 1. Prüfung im März 2025
Der Prüfumfang sowie die Berichtsformate ergeben sich aus den unter Pkt. 4 bezeichneten
Ausschreibungsunterlagen „Terms of Reference…“, diese Unterlagen liegen nur im
Englischen vor.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Persönliche Voraussetzungen des Bieters gemäß zugrundeliegenden Verträgen „Terms of Reference“ (siehe hierzu „4. Requirements for the expenditure verifier“) unter den unter Pkt. 4. genannten Vertragsunterlagen. Diese Unterlagen liegen nur auf Englisch vor.
- The Expenditure Verifier is a member of a national accounting or auditing body or institution which in turn is member of the International Federation of Accountants (IFAC).
- The Expenditure Verifier is a member of a national accounting or auditing body or institution. Although this organisation is not member of the IFAC, the Expenditure Verifier commits to undertake this expenditure verification in accordance with the IFAC standards and ethics set out in these ToR.
- The Expenditure Verifier is registered as a statutory auditor in the public register of a public oversight body in an EU member state in accordance with the principles of public oversight set out in Directive 2006/43/EC of the European Parliament and of the Council (this applies to auditors and audit firms based in an EU Member State).
- The Expenditure Verifier is registered as a statutory auditor in the public register of a public oversight body in a third country and this register is subject to principles of public oversight as set out in the legislation of the country concerned (this applies to auditors and audit firms based in a third country).
- Anlage Allg. Bedingungen u Eigenerklaerung
- Anlage Eigenerklarung Sanktionen Russland aktuell
- The Expenditure Verifier is a member of a national accounting or auditing body or institution which in turn is member of the International Federation of Accountants (IFAC).
- The Expenditure Verifier is a member of a national accounting or auditing body or institution. Although this organisation is not member of the IFAC, the Expenditure Verifier commits to undertake this expenditure verification in accordance with the IFAC standards and ethics set out in these ToR.
- The Expenditure Verifier is registered as a statutory auditor in the public register of a public oversight body in an EU member state in accordance with the principles of public oversight set out in Directive 2006/43/EC of the European Parliament and of the Council (this applies to auditors and audit firms based in an EU Member State).
- The Expenditure Verifier is registered as a statutory auditor in the public register of a public oversight body in a third country and this register is subject to principles of public oversight as set out in the legislation of the country concerned (this applies to auditors and audit firms based in a third country).
- Anlage Allg. Bedingungen u Eigenerklaerung
- Anlage Eigenerklarung Sanktionen Russland aktuell
12.
Zuschlagskriterien
Erfahrung mit Wirtschaftsprüfungen von Dienstleistungs- und Zuwendungsverträgen der EU = 80%
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 20 %
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 20 %
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