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Ausschreibungsdetails

Reinigungsdienstleistung in einer Bundeseinrichtung im Kölner Stadtgebiet

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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29.02.2024

02.04.2024 11:30

B 24.13 - 0481/21/VV : 3

Beschaffungsamt des BMI

29.02.2024 08:29


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Straße, Hausnummer:Brühler Straße 3
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Telefon:+49 22899610-5413
Telefax:+49 2289910610-5413
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

B 24.13 - 0481/21/VV : 3

3.
Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten

a)
Form der Teilnahmeanträge / Angebote

  • elektronisch
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Teilnahmefrist

02.04.2024 - 11:30 Uhr

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=605254

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Unterhalts- und Glasreinigung für eine Bundeseinrichtung im Kölner Stadtgebiet
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1: Die Leistung umfasst die Unterhalts- und Bedarfsreinigung für eine Bundeseinrichtung mit einem Bodenreinigungsumfang von monatlich ca. 236.600 m² und einem jährlichen Bedarfsreinigungsumfang von insgesamt ca. 4.800 m².
Der Leistungszeitraum ist der 01.12.2025 bis 30.11.2030 mit der Option den Vertrag zwei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Los 2: Die Leistung umfasst die Glas- und Fensterreinigung für eine Bundeseinrichtung mit einem Reinigungsumfang von jährlich ca. 13.500 m².
Der Leistungszeitraum ist der 01.12.2024 bis 30.11.2029 mit der Option den Vertrag zwei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.

b)
CPV-Codes

Reinigungsdienste (90910000)


Gebäudereinigung (90911200)


Fensterreinigung (90911300)

c)
Ort der Leistungserbringung

Köln

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Leistung wird in 2 Losen vergeben.
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1: Die Leistung umfasst die Unterhalts- und Bedarfsreinigung für eine Bundeseinrichtung.
Los 2: Die Leistung umfasst die Glas- und Fensterreinigung für eine Bundeseinrichtung.

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

alle Lose

c)
Vergabe von Losen

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn: ..
Ende: ..
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Leistungszeitraum Los 1 ist der 01.12.2025 bis 30.11.2030 mit der Option den Vertrag zwei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. , Der Leistungszeitraum Los 2 ist der 01.12.2024 bis 30.11.2029 mit der Option den Vertrag zwei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 25 VSVgV:
Zum Nachweis der zum Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen bzw. bei ausländischen Bietern ist ein Befreiungsnachweis beizubringen (Ausschlusskriterium). Bei Abgabe von Teilnahmeanträgen für beide Lose genügt die einmalige Beibringung des Dokuments.

Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Teilnahmeantrag bei (Ausschlusskriterium). Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verwiesen werden, fügen Sie diesen bitte in Kopie ebenfalls Ihrem Teilnahmeantrag bei.
Bei Abgabe von Teilnahmeanträgen für beide Lose genügt die einmalige Beibringung des Dokuments.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft sowie die Eigenerklärung "Haftpflichtversicherung" sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sofern die Dokumente nicht vorgelegt werden, wird der betreffende Teilnahmeantrag nicht weiter berücksichtigt.

Die weiteren nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der unten dargestellten Systematik bewertet.

Umsatz (Bewertungskriterium):
A - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die Umsätze, die mit Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung Los 1 und Glas- und Fensterreinigung Los 2) in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2022 und 2021) erwirtschaftet worden sind, anzugeben. Nutzen Sie hierzu die zur Verfügung gestellte Excel-Datei "Vordruck_Anbieterdarstellung" pro Los.
Der Durchschnitt der vom Teilnehmenden in den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 mit der Unterhaltsreinigung (Los 1) bzw. mit der Glas- und Fensterreinigung (Los 2) erwirtschafteten Gesamtumsätze wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
Los 1 (Unterhaltsreinigung):
2 Punkte: Durchschnitt der Gesamtumsätze der Unterhaltsreinigung in den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 liegt höher als 1.300.000 EUR.
1 Punkt: Durchschnitt der Gesamtumsätze der Unterhaltsreinigung in den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 liegt bei 600.000 EUR bis 1.300.000 EUR.
0 Punkte: Durchschnitt der Gesamtumsätze der Unterhaltsreinigung in den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 liegt unter 600.000 EUR.
Los 2 (Glas- und Fensterreinigung)
2 Punkte: Durchschnitt der Gesamtumsätze der Glas- und Fensterreinigung in den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 liegt höher als 36.000 EUR.
1 Punkt: Durchschnitt der Gesamtumsätze der Glas- und Fensterreinigung in den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 liegt bei 17.000 EUR bis 36.000 EUR.
0 Punkte: Durchschnitt der Gesamtumsätze der Glas- und Fensterreinigung in den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 liegt unter 17.000 EUR.
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 15 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 30 pro Los zu erreichen ist.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Beschäftigtenzahl (Bewertungskriterium):
B - Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte an, wie viele Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr bzw. in den letzten zwei Geschäftsjahren (2024, 2023 und 2022) in der Sparte Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung Los 1 und Glas- und Fensterreinigung Los 2) durchschnittlich beschäftigt sind bzw. waren. Nutzen Sie hierzu die zur Verfügung gestellte Excel-Datei "Vordruck_Anbieterdarstellung" pro Los.
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Teilnehmenden in der Sparte Unterhaltsreinigung (Los 1) und Glas- und Fensterreinigung (Los 2) wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
Los 1 (Unterhaltsreinigung):
2 Punkte: Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Sparte Unterhaltsreinigung in den oben genannten Geschäftsjahren liegt höher als 100.
1 Punkt: Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Sparte Unterhaltsreinigung in den oben genannten Geschäftsjahren liegt bei 50 bis zu 100.
0 Punkte: Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Sparte Unterhaltsreinigung in den oben genannten Geschäftsjahren liegt unter 50.
Los 2 (Glas- und Fensterreinigung):
2 Punkte: Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Sparte Glas- und Fensterreinigung in den oben genannten Geschäftsjahren liegt höher als 20.
1 Punkt: Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Sparte Glas- und Fensterreinigung in den oben genannten Geschäftsjahren liegt bei 6 bis zu 20.
0 Punkte: Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Sparte Glas- und Fensterreinigung in den oben genannten Geschäftsjahren liegt unter 6.
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 15 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 30 pro Los zu erreichen ist.

Referenzen (Bewertungskriterium):
C - Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens je drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung der jeweiligen Lose, um die Sie sich bewerben, ein.

(siehe weitere Ausführungen unter 14. Sonstige Angaben)

12.
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

14.
Sonstige Angaben

Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen, dabei werden die Angaben gemäß den nachfolgenden Vorgaben bewertet. Bitte beachten Sie, dass die Beschreibung der ausgeführten Leistungen der Referenzen alle Angaben enthalten müssen, die für die Vergabestelle notwendig sind, um die Wertung vornehmen zu können (Bewertungskriterium). Diese Angaben umfassen Folgendes:
o Art der erbrachten Reinigungsleistung - Bitte geben Sie an, um welche Art der Reinigung es sich handelt, z.B. Glas- und Fensterreinigung, Grundreinigung, Unterhaltsreinigung etc. und zu welchen Tageszeiten (Uhrzeit von - bis) die Reinigung ausgeführt wurde (Bewertungskriterium a).
o Umfang (Prozentsatz) an sicherheitsüberprüften Reinigungspersonal - Bitte geben Sie an, wie viel Prozent des für den Referenzauftrag ausführende Reinigungspersonal nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz sicherheitsüberprüft ist (Bewertungskriterium b).
• Wert des Auftrages pro Jahr (netto) (Bewertungskriterium c),
• Zeitraum der Leistungserbringung (Ausschlusskriterium),
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten (Ausschlusskriterium).
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
• Die Referenzaufträge müssen mindestens ein Jahr (12 Monate) ununterbrochen angedauert haben.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" pro Los zu verwenden.
Es sind nur drei Referenzen pro Los gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Es werden allerdings final nur drei Referenzen bewertet.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, werden mit 0 Punkten bewertet.
Die Angaben in der Beschreibung Ihres Referenzauftrages sowie der Wert des Auftrages pro Jahr wird wie folgt bewertet:
a.) Art der erbrachten Reinigungsleistung
Das Kriterium wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
Los 1 (Unterhaltsreinigung):
2 Punkte: Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um eine Unterhaltsreinigung im laufenden Betrieb während der Kernarbeitszeiten von 07:00 bis 15:00 Uhr.
1 Punkt: Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um eine Unterhaltsreinigung außerhalb des laufenden Betriebes (außerhalb von den Kernarbeitszeiten von 07:00 bis 15:00 Uhr).
0 Punkte: Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um keine Unterhaltsreinigung. Das Kriterium wird ebenfalls mit 0 Punkten bewertet, wenn der Auftrag nur eine Glas- und Fensterreinigung, eine Bauschlussreinigung oder Grundreinigung beinhaltet.
Los 2 (Glas- und Fensterreinigung):
2 Punkte: Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um eine Glas- und Fensterreinigung im laufenden Betrieb während der Kernarbeitszeit von 07:00 bis 15:00 Uhr.
1 Punkt: Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um eine Glas- und Fensterreinigung außerhalb des laufenden Betriebes (außerhalb von den Kernarbeitszeiten von 07:00 bis 15:00 Uhr).
0 Punkte: Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um keine Glas- und Fensterreinigung. Das Kriterium wird ebenfalls mit 0 Punkten bewertet, wenn der Auftrag nur eine Unterhaltsreinigung, eine Bauschlussreinigung oder Grundreinigung beinhaltet.
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 10 pro Referenz zu erreichen ist.
b.) Umfang an sicherheitsüberprüften Reinigungspersonals
Das Kriterium wird mit 0 bis 2 Punkten jeweils für die Unterhaltsreinigung (Los 1) und Glas- und Fensterreinigung (Los 2) bewertet.
2 Punkte: Für den Referenzauftrag wurden mehr als 50 % des Reinigungspersonals eingesetzt, welches nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz sicherheitsüberprüft ist.
1 Punkt: Für den Referenzauftrag wurde mindestens 25 % bis 50 % des Reinigungspersonals eingesetzt, welches nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz sicherheitsüberprüft ist.
0 Punkte: Für den Referenzauftrag wurde kein oder weniger als 25 % des Reinigungspersonals eingesetzt, welches nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz sicherheitsüberprüft ist.
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 10 pro Referenz zu erreichen ist.
c.) Jahresauftragswert des Referenzauftrages
Das Kriterium wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
Los 1 (Unterhaltsreinigung):
2 Punkte: Der Jahresauftragswert der Referenz liegt über 400.000 EUR (netto).
1 Punkt: Der Jahresauftragswert der Referenz liegt zwischen 300.000 EUR bis 400.000 EUR (netto).
0 Punkte: Der Jahresauftragswert der Referenz beträgt weniger als 300.000 EUR (netto).
Los 2 (Glas- und Fensterreinigung):
2 Punkte: Der Jahresauftragswert der Referenz liegt über 11.000 EUR (netto).
1 Punkt: Der Jahresauftragswert der Referenz liegt zwischen 9.000 EUR und 11.000 EUR (netto).
0 Punkte: Der Jahresauftragswert der Referenz beträgt weniger als 9.000 EUR (netto).
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 10 pro Referenz zu erreichen ist.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

Einhaltung von Normen des Umweltmanagements gem. § 28 Abs. 2 VSVgV (Bewertungskriterium):
D - Zum Nachweis der Einhaltung von Normen des Umweltmanagement ist Ihrem Teilnahmeantrag i.S.d. § 28 Abs. 2 VSVgV eine von unabhängiger, akkreditierter Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherung einer dauerhaften Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse sowie der Verhaltensweisen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf die zu erbringende Leistung. Die geforderte Bescheinigung bezieht sich auf die in § 28 Abs. 2, S. 1 Nr. 1 und 2 VS VgV genannten Voraussetzungen (z.B. EMAS-Zertifizierung, DIN EN ISO 14001:2015-oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft, welche durch den Bewerber darzulegen ist). Gemäß § 28 Abs. 2, S. 2 und 3 VSVgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten und andere Nachweise für gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen anerkannt. Der Nachweis muss bis zur Abgabefrist für den Teilnahmeantrag gültig sein.
Bei Abgabe von Teilnahmeanträgen für beide Lose genügt die einmalige Beibringung des Dokuments.
Der Nachweis für die Einhaltung von Normen des Umweltmanagement wird mit 0 oder 2 Punkten bewertet.
2 Punkte: Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, akkreditierten Stelle in Bezug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems im Unternehmen entsprechend den Anforderungen gemäß § 28 Abs. 2, S. 1 Nr. 1 und 2 VSVgV (EMAS-Zertifizierung, DIN EN ISO 14001:2015 oder andere Nachweis mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten und andere Nachweise für gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen gemäß § 28 Abs. 2, S. 2 und 3 VSVgV.
0 Punkte: Keine Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen Stelle in Bezug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems im Unternehmen entsprechend den Anforderungen gemäß § 28 Abs. 2, S. 1 Nr. 1 und 2 VSVgV (EMAS-Zertifizierung, DIN EN ISO 14001:2015 oder andere Nachweis mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten und andere Nachweise für gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen gemäß § 28 Abs. 2, S. 2 und 3 VSVgV.
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 15 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 30 pro Los zu erreichen ist.

Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.

15.
Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge einer Prüfung und ggf. Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Teilnahmeantrags gem. §§ 19, 20 VSVgV wird geprüft, ob ein Bewerber die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt (vgl. Ziffer 3.4 des Dokumentes Hinweise für dieses Verfahren und besonderen Bewerbungsbedingungen) und nicht nach §§ 23 oder 24 VSVgV (vgl. Ziffer 3.5.1 des Dokumentes Hinweise für dieses Verfahren und besonderen Bewerbungsbedingungen) oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland (vgl. Ziffer 3.5.2des Dokumentes Hinweise für dieses Verfahren und besonderen Bewerbungsbedingungen) ausgeschlossen werden muss.
Hinweis: Für den Teilnahmeantrag ist eine Unterzeichnung ist Textform (d.h. lesbare Erklärung, in der die Firma und die handelnde Person genannt werden) oder sofern in der Bekanntmachung angegeben die elektronische Signatur/Siegel (bei e-Vergabe) zulässig.
Zur Angebotsabgabe werden die geeigneten Bewerber aufgefordert, die nicht nach §§ 23 oder 24 VSVgV (vgl. Ziffer 3.5.1 des Dokumentes Hinweise für dieses Verfahren und besonderen Bewerbungsbedingungen) oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland (vgl. Ziffer 3.5.2 des Dokumentes Hinweise für dieses Verfahren und besonderen Bewerbungsbedingungen) ausgeschlossen worden sind.
Im vorliegenden Verfahren findet eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber statt. Es wird wie folgt vorgegangen: Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad der Eignungskriterien entsprechend der unter Ziffer 3.4.2.2 ff. des Dokumentes Hinweise für dieses Verfahren und besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellten Systematik. Dabei erhält jedes Kriterium eine Punktzahl zwischen 0 bis 2 bzw. 0 oder 2. In das Gesamtergebnis gehen die vergebenen Punktzahlen mit ihrem individuellen Gewichtungsfaktor ein. Es können maximal 180 Punkte (Punktwerte) erreicht werden. Auf Ziffer 3.4.4 des Dokumentes Hinweise für dieses Verfahren und besonderen Bewerbungsbedingungen wird verwiesen. Die Bewertung erfolgt für jedes Los getrennt. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei der höchste Punktwert auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die sechs bestplatzierten Bewerber pro Los werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auf Ziffer 3.1. des Dokumentes Hinweise für dieses Verfahren und besonderen Bewerbungsbedingungen wird verwiesen. Ist eine eindeutige Feststellung der ersten sechs Platzierungen durch Punktgleichheit nicht möglich, wird im Wege des Auslosungsverfahren entschieden, wer zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Zur Sicherstellung eines qualitativen Mindestniveaus müssen insgesamt 90 Punktwerte der zu vergebenden Punktwerte erreicht werden, um zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden (Mindesterfüllungsgrad).


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