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Ausschreibungsdetails

Neubau Kita Bienchen, Los 06 - Estricharbeiten

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07.03.2024

04.04.2024 14:00

04.04.2024 14:00

430-L6

Thüringen: Stadt An der Schmücke

07.03.2024 13:55

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Stadtverwaltung An der Schmücke
Straße, Hausnummer: Am Bahnhof 43
Postleitzahl (PLZ): 06577
Ort: An der Schmücke, OT Heldrungen
Telefon: +49 34673 7225
Telefax: +49 34673 72134

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 430-L6

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • schriftlich (nicht elektronisch)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Arternsches Tor 16,
06577 An der Schmücke, OT Heldrungen

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Los 6 - Estricharbeiten
bestehend aus
ca. 1.040 m² schwimmende Zementestriche als Heizestrich, CT-F5,
C35,S75 auf XPS/TSD

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
05.08.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
30.09.2024
Weitere Fristen
n. BVB

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
04.04.2024 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
03.05.2024

p)
Angebote sind einzureichen

schriftlich an
den Auftraggeber siehe a)

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

s)
Öffnung der Angebote

04.04.2024 - 14:00 Uhr
Ort der Eröffnung
Stadtverwaltung An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und deren Bevollmächtigte

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Zahlungsfristen gem. VOB/B §16

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
in den Vergabeunterlagen enthalten.

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Gemäß Rechtsweg nach § 19 ThürVgG ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen Nachprüfungsbehörde.
Vergabekammer beim Thür. Landesverwaltungsamt, Ref. 250, Weimarplatz 4, 99423 Weimar
Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung
bei der Vergabestelle nach § 19 Abs. 2 ThürVgG besteht. Die Kostenfolge ergibt sich nach § 19 Abs. 5 ThürVgG.


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