Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Straße, Hausnummer:Von-der-Heydt-Str. 16-18
Postleitzahl (PLZ):10785
Ort:Berlin
E-Mail: ZVS@hv.spk-berlin.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
SPK-ZVS-24-00004-OeA-M-EM
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.03.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
25.03.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=594166
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=594166
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.03.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Der „DenkRaum“ wird vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 am Forschungscampus Dahlem eine Plattform für den Austausch und die Präsentation von Perspektiven zum Thema „Zeit und Zeitlichkeit“ bieten. Der Entstehung des DenkRaums liegt ein prozesshafter, interaktiver und multiperspektivischer Ansatz zugrunde, wobei externe Stakeholder, Expert*innen und Besuchende im DenkRaum aktiv mitgestalten können und dieser Entwicklungsprozess erfahrbar gemacht wird.
Der Forschungscampus Dahlem (FCD) ist ein Forschungs- und Präsentationsort, an den sieben Institutionen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beteiligt sind und der sammlungs- und disziplinübergreifend arbeitet. Der FCD ist mehr als ein Forschungsort: Er versteht sich als Netzwerk, das durch die Verknüpfung von verschiedenen Kompetenzen und Blickwinkeln neues Wissen zu materiellen und immateriellen Kulturen in den Dahlemer Sammlungen entwickelt, präsentiert und vermittelt. Dem FCD liegt dabei die Haltung zugrunde, Forschungsprozesse sichtbar zu machen, transparent zu gestalten und Teilhabe von unterschiedlichen Interessengruppen an der Entwicklung von neuem Wissen zu ermöglichen: Verschiedene Wissensformen werden im FCD gleichwertig behandelt und zusammen gedacht, tradierte Wissenshierarchien werden aufgehoben. Der DenkRaum wird in den Räumlichkeiten des FCD im Eingangsbereich der ehemaligen Ausstellungsräume des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in Dahlem stattfinden.
Der Forschungscampus Dahlem (FCD) ist ein Forschungs- und Präsentationsort, an den sieben Institutionen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beteiligt sind und der sammlungs- und disziplinübergreifend arbeitet. Der FCD ist mehr als ein Forschungsort: Er versteht sich als Netzwerk, das durch die Verknüpfung von verschiedenen Kompetenzen und Blickwinkeln neues Wissen zu materiellen und immateriellen Kulturen in den Dahlemer Sammlungen entwickelt, präsentiert und vermittelt. Dem FCD liegt dabei die Haltung zugrunde, Forschungsprozesse sichtbar zu machen, transparent zu gestalten und Teilhabe von unterschiedlichen Interessengruppen an der Entwicklung von neuem Wissen zu ermöglichen: Verschiedene Wissensformen werden im FCD gleichwertig behandelt und zusammen gedacht, tradierte Wissenshierarchien werden aufgehoben. Der DenkRaum wird in den Räumlichkeiten des FCD im Eingangsbereich der ehemaligen Ausstellungsräume des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in Dahlem stattfinden.
b)
CPV-Codes
Museumsausstellungen (92521100-0)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21
AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21 des SchwarzArbG und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
---
Unternehmensdaten/WReg-Auszug
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
---
Erklärung, dass das Unternehmen des Bieters in einem einschlägigen Berufs- oder
Handelsregister im Sinne des Anhang der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“,
„Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“oder vergleichbar,
eingetragen ist
---
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
Personenschäden: 3.000.000 EUR
Sach-/ Vermögensschäden: 1.500.000 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden
Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen oder
Höhe der Höchstersatzleistungen derzeit nicht erreichen oder noch keine
Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter, im Falle
der Zuschlagserteilung die Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen
entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung
abzuschließen.
Der Bieter verpflichten sich den Versicherungsschutz, je nachdem, welcher Fall später
eintritt, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder bis zur Verjährung der
Mängelansprüche, aufrechtzuhalten.
---
Eigenerklärung über die notwendige Fachkenntnisse und Kompetenzen verfügen, um ein
Ausstellungs-projekt in allen Aspekten, von der Konzeptionie-rung bis zur Fertigstellung
und in Bezug auf Aus-stellungsbau, Grafik und Publikumsworkshops zu planen, zu
begleiten und durchzuführen.
---
Eigenerklärung dass Erfahrung mit der Entwicklung partizipativer Ausstellungelemente
(analog oder digital) vorliegt.
Eigenerklärung über Erfahrung mit nachhaltigem Ausstellungsmanagement (z.B.
Recycling, ressourcenschonendes Arbeiten.)
---
Eigenerklärung, dass über ausreichend qualifiziertes Personal oder vergleichbar (NU)
verfügt wird
---
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der
letzten drei
Kalenderjahre (2021, 2022, 2023 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die
Referenzen müssen
geeignet sein, um sie mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand zu
vergleichen.
---
Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen
(Eignungsleihe)
(soweit zutreffend)
---
Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe / Unteraufträge) anderer Unternehmen
(soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
---
Erklärung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (nach Zuschlag Arbeitsgemeinschaft)
(soweit zutreffend)
AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21 des SchwarzArbG und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
---
Unternehmensdaten/WReg-Auszug
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
---
Erklärung, dass das Unternehmen des Bieters in einem einschlägigen Berufs- oder
Handelsregister im Sinne des Anhang der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“,
„Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“oder vergleichbar,
eingetragen ist
---
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
Personenschäden: 3.000.000 EUR
Sach-/ Vermögensschäden: 1.500.000 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden
Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen oder
Höhe der Höchstersatzleistungen derzeit nicht erreichen oder noch keine
Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter, im Falle
der Zuschlagserteilung die Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen
entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung
abzuschließen.
Der Bieter verpflichten sich den Versicherungsschutz, je nachdem, welcher Fall später
eintritt, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder bis zur Verjährung der
Mängelansprüche, aufrechtzuhalten.
---
Eigenerklärung über die notwendige Fachkenntnisse und Kompetenzen verfügen, um ein
Ausstellungs-projekt in allen Aspekten, von der Konzeptionie-rung bis zur Fertigstellung
und in Bezug auf Aus-stellungsbau, Grafik und Publikumsworkshops zu planen, zu
begleiten und durchzuführen.
---
Eigenerklärung dass Erfahrung mit der Entwicklung partizipativer Ausstellungelemente
(analog oder digital) vorliegt.
Eigenerklärung über Erfahrung mit nachhaltigem Ausstellungsmanagement (z.B.
Recycling, ressourcenschonendes Arbeiten.)
---
Eigenerklärung, dass über ausreichend qualifiziertes Personal oder vergleichbar (NU)
verfügt wird
---
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der
letzten drei
Kalenderjahre (2021, 2022, 2023 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die
Referenzen müssen
geeignet sein, um sie mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand zu
vergleichen.
---
Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen
(Eignungsleihe)
(soweit zutreffend)
---
Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe / Unteraufträge) anderer Unternehmen
(soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
---
Erklärung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (nach Zuschlag Arbeitsgemeinschaft)
(soweit zutreffend)
12.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium sind Preis und Qualitätskriterien. Die Qualität des Angebots soll
exemplarisch ein Vorentwurf für eine übergeordnete, ineinandergreifende
Konzeptentwicklung inklusive der Ansätze und Ideen für die Bereiche Ausstellungsbau
der Themeninseln, Grafik und Publikumsworkshops und Veranstaltungen eingereicht
werden. Diese soll max. 7500 Zeichen Text, 3-4 aussagekräftige Skizzen enthalten.
Das Kurzkonzept muss auf der Projektskizze aufbauen und in der Gestaltung das Thema
Zeit und Zeitlichkeit aufgreifen. Die Bewertung des Gestaltungsentwurfs erfolgt anhand
der in der Anlage 05_Bewertungsmatrix.pdf festgelegten Kriterien.
exemplarisch ein Vorentwurf für eine übergeordnete, ineinandergreifende
Konzeptentwicklung inklusive der Ansätze und Ideen für die Bereiche Ausstellungsbau
der Themeninseln, Grafik und Publikumsworkshops und Veranstaltungen eingereicht
werden. Diese soll max. 7500 Zeichen Text, 3-4 aussagekräftige Skizzen enthalten.
Das Kurzkonzept muss auf der Projektskizze aufbauen und in der Gestaltung das Thema
Zeit und Zeitlichkeit aufgreifen. Die Bewertung des Gestaltungsentwurfs erfolgt anhand
der in der Anlage 05_Bewertungsmatrix.pdf festgelegten Kriterien.
14.
Sonstige Angaben
A. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe, die die Teilnahme unter "meine e-Vergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
---
B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
---
C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
---
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
---
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
---
F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
---
G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
---
H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 Abs. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert. Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
---
I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-Vergabe" beizufügen.
---
J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
---
B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
---
C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
---
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
---
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
---
F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
---
G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
---
H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 Abs. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert. Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
---
I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-Vergabe" beizufügen.
---
J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
85f4901c-b489-4e02-b439-ff8c86a52cb2