Ausschreibungsdetails
und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2024-2026
2.1 Methodik
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A
„Tagfalter und Wid-derchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende
Auszug des Leitfadens mit detail-lierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang
dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“).
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer
Transektbegehung so-wie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen
je Untersuchungsgebiet und Erfas-sungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August
in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig
über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfas-sungsperioden wird
pro
Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 01. bis 21. Mai,
o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni,
o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli,
o Periode 4: 03. bis 23. Juli,
o Periode 5: 24. Juli bis 13. August.
Pro Jahr sind 18 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten, wobei ein Teil der Untersuchungsgebiete
mehrjährig erfasst wird.
Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes
selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte
müssen bei je-der Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung
(s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen.
2.3 Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung
Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.:
• Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise in eine Datenbank
(Multi-BaseCS nach Vorgabe
des AG) mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Abspra-che mit
dem AG
• die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete.
2.4 Berichte
Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die
Untersuchungser-gebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert
sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in
welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zu-sammengefasst dargestellt
werden.
Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern:
Einleitung
Aufgabenstellung
Darstellung der Erfassungsergebnisse für die Untersuchungsgebiete
• Kurzcharakteristik der Untersuchungsgebiete
• Karte mit entsprechenden Vermerken
• Beifügen der Erfassungsbögen inkl. tabellarischer Auflistung aller Begehungsdaten
+ ange-wandter Methoden, Auflistung der Artnachweise und Umweltvariablen
• Ggf. kritische Methodendiskussion
Anlagen, bestehend aus:
• digitalisierte Transektstrecken als GIS-Shapefiles
• befüllte Excel-Vorlage mit Art- und Umweltdaten
• Artnachweise im Format MultiBaseCS
• Fotodokumentation/externe Fotodatenbank inkl. Beschreibung (mindestens je 5 repräsentative
Fotos je Untersuchungsfläche inklusive Übersichtsaufnahmen und repräsentative Detailauf-nahmen
der Vegetationsstruktur; Fotobeschriftung inklusive Flächenbezeichnung und Datum)
Teilleistungen und Termine
Für die Teilleistung 1/3 gelten folgende Termine: 22.11.2024 (Prüffrist 30.11.2024).
Für die Teilleistung 2/3 gelten folgende Termine: 21.11.2025 (Prüffrist 29.11.2025).
Für die Teilleistung 3/3 gelten folgende Termine: 20.11.2026 (Prüffrist 30.11.2026).
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats:
Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung,
Berichte, Teilleistungen und Termine, Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Literatur, Anlagen
zur Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Anlagen "Leistungsbeschreibung"
und "Eignungskriterien"
Ziffer 1 und 2 GWB und § 124 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 GWB. Die Angaben zum Vorliegen von
Ausschlussgründen sind in de Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung" bzw. in der EEE
vorzunehmen.
und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2024-2026
2.1 Methodik
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A
„Tagfalter und Wid-derchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende
Auszug des Leitfadens mit detail-lierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang
dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“).
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer
Transektbegehung so-wie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen
je Untersuchungsgebiet und Erfas-sungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August
in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig
über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfas-sungsperioden wird
pro
Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 01. bis 21. Mai,
o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni,
o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli,
o Periode 4: 03. bis 23. Juli,
o Periode 5: 24. Juli bis 13. August.
Pro Jahr sind 18 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten, wobei ein Teil der Untersuchungsgebiete
mehrjährig erfasst wird.
Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes
selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte
müssen bei je-der Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung
(s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen.
2.3 Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung
Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.:
• Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise in eine Datenbank
(Multi-BaseCS nach Vorgabe
des AG) mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Abspra-che mit
dem AG
• die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete.
2.4 Berichte
Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die
Untersuchungser-gebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert
sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in
welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zu-sammengefasst dargestellt
werden.
Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern:
Einleitung
Aufgabenstellung
Darstellung der Erfassungsergebnisse für die Untersuchungsgebiete
• Kurzcharakteristik der Untersuchungsgebiete
• Karte mit entsprechenden Vermerken
• Beifügen der Erfassungsbögen inkl. tabellarischer Auflistung aller Begehungsdaten
+ ange-wandter Methoden, Auflistung der Artnachweise und Umweltvariablen
• Ggf. kritische Methodendiskussion
Anlagen, bestehend aus:
• digitalisierte Transektstrecken als GIS-Shapefiles
• befüllte Excel-Vorlage mit Art- und Umweltdaten
• Artnachweise im Format MultiBaseCS
• Fotodokumentation/externe Fotodatenbank inkl. Beschreibung (mindestens je 5 repräsentative
Fotos je Untersuchungsfläche inklusive Übersichtsaufnahmen und repräsentative Detailauf-nahmen
der Vegetationsstruktur; Fotobeschriftung inklusive Flächenbezeichnung und Datum)
Teilleistungen und Termine
Für die Teilleistung 1/3 gelten folgende Termine: 22.11.2024 (Prüffrist 30.11.2024).
Für die Teilleistung 2/3 gelten folgende Termine: 21.11.2025 (Prüffrist 29.11.2025).
Für die Teilleistung 3/3 gelten folgende Termine: 20.11.2026 (Prüffrist 30.11.2026).
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats:
Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung,
Berichte, Teilleistungen und Termine, Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Literatur, Anlagen
zur Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Anlagen "Leistungsbeschreibung"
und "Eignungskriterien"
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2024-2026
sofern vorhanden, Eintragung in ein Berufs-, Vereins oder Handelsregister Gewerbeanmeldung
(sofern vorhanden)
oder Eintragung in ein Berufsregister (Siehe auch Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung",
S. 2), für Nachunternehmer gelten dieselben Regelungen
Referenzen, Personelle Leistungsfähigkeit (s. Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung"
- S. 5 sowie Anlagen 12 _Eignungskriterien und 12-1 Referenzliste)
"Konzept Übersichtstabelle"
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind Bearbeiter mit einschlägiger lepidopterologischer
Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene
Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Schmetterlingen sowie die Bewertung von
Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK (2017) vor.
o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 12-1) fortlaufend
für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln
Höhe (Siehe auch Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung", S. 3)
Den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der
Bieter wie folgt: Vorlage der APQV oder ULV-Eintragung Sachsen-Anhalt oder Anlage
7 - Eigenerklärung zur Eignung oder EEE.
Hiermit bestätigt der Bieter, dass er u. a. über eine Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung
für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (branchenüblich) verfügt.
Für Nachunternehmer gelten dieselben Regelungen.
beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein Vergabeverstoß kann
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Die
Frist endet jedoch 30 Kalendertage nach einer Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der EU.
62576e02-7a54-40e4-b8f1-370c435b8afb