Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183331538
Telefax:+49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 03777/3622SNA203
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
20.02.2024 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
15.05.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=578556
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=578556
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
20.02.2024 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Im Rahmen der Energiewende werden die deutschen Stromnetze aus- und umgebaut. Freileitungen sind von elektrischen und magnetischen Feldern und in einigen Fällen auch von Ionenwolken umgeben und das Bundesamt für Strahlenschutz bewertet die damit im Zusammenhang stehenden Risiken für Mensch und Umwelt. Eine indirekt vermittelte Wirkung der elektrischen und magnetischen Felder kann das Auftreten von Funkenentladungen und Kontaktströmen sein. Wie häufig und in welchem Maße diese Phänomene in Deutschland auftreten, ist derzeit nicht bekannt und bedarf einer Untersuchung.
In diesem Forschungsvorhaben sollen einerseits allgemeine Informationen zum Auftreten, Art und Stärke von Funkenentladungen und Kontaktströmen, die im Einwirkbereich von Einrichtungen zur elektrischen Energieübertragung auftreten können, sowie zu dafür notwendigen Bedingungen und Einflussfaktoren recherchiert werden. Andererseits soll im Rahmen der Recherche geprüft werden, ob und in welchem Maße diese Bedingungen in Deutschland zutreffen, um daraus abzuleiten, in welchem Maße in Deutschland mit dem Auftreten von Funkenentladungen und Kontaktströmen zu rechnen ist.
Mit dem Forschungsvorhaben ist spätestens drei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Dem Bieter soll somit ausreichend Zeit eingeräumt werden, um gegebenenfalls benötigtes, qualifiziertes Personal zur Erfüllung der Aufgabe einzustellen.
In diesem Forschungsvorhaben sollen einerseits allgemeine Informationen zum Auftreten, Art und Stärke von Funkenentladungen und Kontaktströmen, die im Einwirkbereich von Einrichtungen zur elektrischen Energieübertragung auftreten können, sowie zu dafür notwendigen Bedingungen und Einflussfaktoren recherchiert werden. Andererseits soll im Rahmen der Recherche geprüft werden, ob und in welchem Maße diese Bedingungen in Deutschland zutreffen, um daraus abzuleiten, in welchem Maße in Deutschland mit dem Auftreten von Funkenentladungen und Kontaktströmen zu rechnen ist.
Mit dem Forschungsvorhaben ist spätestens drei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Dem Bieter soll somit ausreichend Zeit eingeräumt werden, um gegebenenfalls benötigtes, qualifiziertes Personal zur Erfüllung der Aufgabe einzustellen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Neuherberg (Oberschleißheim)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 12 Monate ab Beginn der Forschungsarbeiten
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter muss zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 31 UVgO i.V.m. §§ 123,124 GWB die Eigenerklärung “3622SNA203_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ mit dem Angebot ausgefüllt abgeben.
Der Bieter muss ferner anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzauftrags seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien;
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachtergestützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung;
oder
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die über die Projektberichte vorliegen.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es belegt:
- es liegen Erfahrungen und Kenntnisse in der Elektrotechnik, insbesondere im Bereich der elektrischen Energieversorgung vor
und
- es liegen Erfahrungen und Kenntnisse in der Expositionsbewertung von elektrischen und magnetischen Feldern vor.
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen.
Alternativ ausreichend zu einem Referenzauftrag ist eine Eigenerklärung in Form einer aussagekräftigen Liste von mindestens 2 gutachtergestützten wissenschaftlichen Publikationen (Veröffentlichungen, Review-Paper, Dissertationen, o.ä.) welche geeignet sind, die vorstehenden geforderten Erfahrungen zu belegen.
Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3622SNA203_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung „3622SNA203_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
Der Bieter muss ferner anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzauftrags seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien;
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachtergestützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung;
oder
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die über die Projektberichte vorliegen.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es belegt:
- es liegen Erfahrungen und Kenntnisse in der Elektrotechnik, insbesondere im Bereich der elektrischen Energieversorgung vor
und
- es liegen Erfahrungen und Kenntnisse in der Expositionsbewertung von elektrischen und magnetischen Feldern vor.
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen.
Alternativ ausreichend zu einem Referenzauftrag ist eine Eigenerklärung in Form einer aussagekräftigen Liste von mindestens 2 gutachtergestützten wissenschaftlichen Publikationen (Veröffentlichungen, Review-Paper, Dissertationen, o.ä.) welche geeignet sind, die vorstehenden geforderten Erfahrungen zu belegen.
Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3622SNA203_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung „3622SNA203_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
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