Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Wahlbenachrichtigung - Lieferung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

03.01.2024 (letzte Änderung am 09.01.2024)

18.01.2024 09:30

18.01.2024 09:30

ÖAL 005/24-11

Thüringen: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

12.01.2024 10:05

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Straße, Hausnummer: Fischmarkt 1
Postleitzahl (PLZ): 99084
Ort: Erfurt
Telefon: +49 4936 16551285
Telefax: +49 4936 16551289

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

ÖAL 005/24-11

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

18.01.2024 - 09:30 Uhr

Ablauf der Bindefrist

23.02.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=569224

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

18.01.2024 - 09:30 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Druck, Kuvertierung, Fankierung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe der Landeshauptstadt Erfurt für die Kommunalwahl am 26.05.2024 sowie für die Europawahl am 09.06.2024

c)
Ort der Leistungserbringung

Erfurt

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Los 1 - Kommunalwahl
Los 2 - Europawahl

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

alle Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

12.04.2024 - 19.05.2024

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt wurden
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen
- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen
nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig
bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
GWB bzw. das ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für
das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
- Eigenerklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat,
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
- Eigenerklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung
für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für
Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen
(Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten
Zeitpunkt einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden
Angaben:
- Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum - der längere Zeitraum ist maßgebend - vergleichbare Leistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen geforderten Angaben
- Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, insofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, mindestens eines Sozialversicherungsträgers
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die
unternehmensbezogenen
Unterlagen auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der
Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und
Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht
im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden
Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Fehlende Unterlagen werden teilweise nachgefordert. Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben und die Eigenerklärung zum ThürVgG!

12.
Zuschlagskriterien

Preis 100%

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

14.
Sonstige Angaben

Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG)
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber be-stimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail verdingungsstelle@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im jeweiligen Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.


7e18a6c7-3f72-4780-ad84-cb78bafe31d7