Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Wartung, Inspektion, Prüfung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an motorisch
betriebenen Hydraulikanlagen, elektromotorisch betriebenen Glaslamellenanlagen,
Schranken, Toren, Notausstiegen, Sichtgruben und Höhenkontrollen.
Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 an den genannten Anlagen gemäß der den
Vergabeunterlagen beigefügten Bestandsliste.
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
1 Preis (100%)
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Eigenerklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten zwei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlich mindestens 250.000 Euro), soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Angabe von zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten bis zu
fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2022) (Punkt 3.6 des
Angebotsvordrucks). Die Leistungen müssen vergleichbar sein hinsichtlich der
Wartung und Instandsetzung von motorisch betriebenen Hydraulik- sowie
elektromotorischen Anlagen wie zum Beispiel Polleranlagen, Wasserschott,
Durchfahrtssperre oder Glaslamellenanlage. Sie werden anhand der Kontaktdaten
überprüft. Bei Angabe von mehr als zwei Referenzen sowie bei Angabe der
Referenzen durch die Präqualifizierungsdatenbank sind die geeigneten Referenzen
konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit
dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als
Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich
unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu
den eingereichten Referenzen gegebenenfalls eigene Erfahrungen aus
Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung einzubeziehen.
- Eigenerklärung über die Zahl der beim Bieter in den letzten zwei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Punkt 3.7 des
Angebotsvordrucks). Es müssen jährlich im Durchschnitt mindestens zwei
Mitarbeiter in einem elektrotechnischen Beruf (z. B. Elektromonteur oder
Mechatroniker) und mindestens ein Mitarbeiter für motorisch betriebene
Hydraulikanlagen (z. B. Mechatroniker oder Schlosser) beschäftigt worden sein.
- Nachweis über die Teilnahme an der zwingenden Ortsbesichtigung. Eine fehlende
Bescheinigung wird nicht nachgefordert.
- Für die Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung zur Leistungserbringung
eingesetzt werden:
• Eigenerklärung zur Stellung mindestens einer Elektrofachkraft (gemäß der den
Vergabeunterlagen beigefügten Unterlage),
• Qualifizierungsnachweis als Fachkraft für motorisch betriebene Hydraulikanlagen
für mindestens eine Person (Aussteller des Nachweises ist zum Beispiel die
Handwerkskammer, die Hydraulik-Akademie (IHA) oder das VDI Wissensforum).
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Platz der Republik 1
11011 Berlin