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Ausschreibungsdetails

BA 19145: Regelevaluierung IT-Sicherheitskennzeichen 2024

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11.12.2023 (letzte Änderung am 18.12.2023)

29.01.2024 14:00

29.01.2024 14:00

BA 19145

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

22.12.2023 11:06

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Straße, Hausnummer:Postfach 200363
Postleitzahl (PLZ):53133
Ort:Bonn
Internet-Adresse: https://www.bsi.bund.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

BA 19145

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

29.01.2024 - 14:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

15.03.2024

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=556882

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

29.01.2024 - 14:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Im Februar 2022 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das erste IT-Sicherheitskennzeichen vergeben und damit einen zentralen Auftrag aus dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 umgesetzt. Das neue Produktkennzeichen des BSI ermöglicht es Herstellern die Sicherheitseigenschaften ihrer IT-Produkte transparent zu machen und sich damit am Markt besonders hervorzuheben. Gleichzeitig können Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals Aspekte der IT Sicherheit schnell und einfach erfassen und in ihre Kaufentscheidung einbeziehen. IT-Sicherheit wird damit zum Kaufargument. Seit Kurzem kann das IT-Sicherheitskennzeichen neben Breitbandroutern und E-Mail-Diensten auch für die meisten IoT- und Smart-Home-Produkte beantragt werden. Das IT-Sicherheitskennzeichen adressiert zwei relevante Zielgruppen: Hersteller und Diensteanbieter von IT-Verbraucherprodukten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.
Gemäß § 14 BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung (BSI-ITSiKV) sind drei Jahre nach Inkrafttreten ebendieser Verordnung und in der Folge alle weiteren drei Jahre das IT-Sicherheitskennzeichen zu evaluieren. Dabei sind insbesondere aber nicht ausschließlich folgende Aspekte zu betrachten:
1. die Produktkategorien,
2. die Anerkennung von Branchenstandards sowie
3. die Freigabekriterien für das Kennzeichen.
Diese Evaluierung steht zum 24. November 2024 erstmals nach Einführung des IT-Sicherheitskennzeichens an und soll Reaktion auf erkannte Änderungsbedarfe auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungswerte in der Praxis ermöglichen.

b)
CPV-Codes

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000-5)

c)
Ort der Leistungserbringung

Hauptsächlich beim Auftragnehmer

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Für die Fertigstellung des Projektes ist ein Zeitrahmen von maximal 7 Monaten vorgesehen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe Vergabeunterlagen (Kapitel 4.11 der Leistungsbeschreibung)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 27.04.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
einschließlich, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt: Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?
Bitte die Frage nur mit „JA“ (Bestätigung) oder „NEIN“ ( keine Bestätigung) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder dauerhafte Kooperation mit Anbietern ähnlicher Kennzeichnungsprogramme oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Referenzen: Durchführung von Meinungsumfragen
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche praktische Erfahrungen mit der Durchführung von Meinungsumfragen besitzt.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Fachbereich
- Zeitraum der Umfrage
- Art und Anzahl der angeschriebenen Teilnehmer
- Rücklaufquote
Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens eine Meinungsumfrage mit mindestens 1000 Teilnehmern aus der Gruppe Endverbraucher und mindestens eine Meinungsumfrage mit mindestens 100 teilnehmenden Unternehmen durchgeführt.
Referenzen: Kennzeichnungen oder Gütesiegeln für Verbraucher
Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „Kennzeichnungen oder Gütesiegeln für Verbraucher“ nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Fachbereich
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
- Umfang
- Dauer
- Auftragsvolumen
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das von Ihnen verwendete Online-Befragungstool, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung in AP2 + AP3 eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen

12.
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen (Kapitel 6 der Leistungsbeschreibung)


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

06.12.2023


06.12.2023




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