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Ausschreibungsdetails

Grundschule 20 - Landschaftsbauarbeiten

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22.11.2023

14.12.2023 10:00

14.12.2023 10:00

ÖAB 1436/23-67

Thüringen: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

22.11.2023 00:00

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Straße, Hausnummer: Fischmarkt 1
Postleitzahl (PLZ): 99084
Ort: Erfurt
Telefon: +49 361 6551284
Telefax: +49 361 6551289

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: ÖAB 1436/23-67

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Sanierung Grundschule 20, Freiflächengestaltung Schulhof, Gubener Straße 10a in Erfurt

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Landschaftsbauarbeiten
Abbruch und Entsorgung
- 1.600 m² Asphalt
- 2.60 m² Betonplatten
- 220 m Bordsteine
- 1.300 m² Schotter/Auffüllung
- Verschiedene Ausstattungselemente (Pollerleuchten, Betonfertigteile)
Lagern für Wiedereinbau
- Betonsteinpflaster 200 m²
Rodung
- 2.500 m² Vegetationsschicht abziehen
- 120 m² Strauchflächen
Geländebearbeitung
- 1.800 m³ Bodenaushub und teilweise Wiedereinbau
- 400 m³ Baugrundverbesserung Schotter
Befestigte Flächen
- 450 m Randabschlussprofil aus Kunststoff
- 2.800 m² Betonsteinpflaster
- 1.375 m³ Tragschichten
- 1.075 m² Vegetationstragschicht für Fugenpflaster
Technische Anlagen - Entwässerung
- 250 m Regenwasserleitungen DN 100-200
- 280 m Pflasterrinne Betonsteinpflaster
- 22 Stk Straßenabläufe
- 10 Schmutzgruben inkl. Hofablauf und Sauberlauf-Gitterrost
- 1 Rigole 12,80 x 7,40 x 0,66 m aus Rigolenboxen mit integrierten Schächten
Technische Anlagen - Wegebeleuchtung
- 535 m Kabelgraben
- 25 Stk Leuchtenfundamente
(Elektroarbeiten/ -anschluss in separater Ausschreibung)
Baukonstruktion in Außenanlagen
- 7 Blockstufen
- 32 Stk Betonsitzblöcke 1,00 x 0,50 x 0,45 m + 8 Stk Eckteile (vers. Maße)
- 75 Stk Betonfertigteile Platte 1,00 x 0,50 x 0,15 m + 23 Stk Eckteile (vers. Maße)
Einbauten und Ausstattung
- 64 Stk Fahrradanlehnbügel
- 10 Stk Abfallbehälter
- 5 Stk Sonnenschirme inkl. Bodenhülse in Betonfundament
- 2 Stk Tischtennisplatten Beton
Vegetationsflächen
- 2.100 m² Vegetationsflächen herstellen
- 4 Stk Baumgruben in befestigten Flächen
- 14 Stk Baumgruben in Vegetationsflächen
- 150 m³ Baum- und Pflanzsubstrat
- 290 m³ Oberbodenandeckung
- 800 m² Zwischenansaat
- 1.300 m³ Rasenansaat
Tiefbauarbeiten
Abbruch
- 700 m Schmutz- und Regenwasserleitungen (DN 100-250)
- 8 Stk Schächte (t bis 2,50 m)
- 50 h Wasserhaltung
Geländebearbeitung
- 500 m³ Bodenaushub
- 300 m³ Bodenaustauschmaterial Grabenverfüllung
- 200 m² Rohr- und Schachtverbau (t bis 3,00 m)
Planum, Tragschichten, Oberbau
- 400 m² Erdplanum für Gräben Schmutzwasser
- 200 m³ Tragschichten
Abwasserleitungen, Schächte
- 570 m Leitungen (DN 100-250)
- 30 Stk Überschiebmuffe
- 100 Stk Formstücke, Abzweige
- 20 Stk Schächte (t bis 2,50 m)
Nachweise und Prüfungen
Sonstige Unterlagen und Nachweise
- digitale Neubestandsvermessung-
- Lastplattendruckversuche
- Dichtigkeitsprüfung der Leitungen und Schächte

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
06.12.2024

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
14.12.2023 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.02.2024

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Eigenerklärungen sind ausreichend für folgende Eignungsanforderungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
- Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
Die Nachweise umfassen die folgenden Angaben:
1. drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
3. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
4. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
7. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Nachweis Güteschutz für Kanal

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, in dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an folgende Stelle/Adresse zu senden: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, E-Mail verdingungsstelle@erfurt.de, Fax-Nr. 0361 655-1289
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.


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