Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben
Straße, Hausnummer:Platz der Republik 1
Postleitzahl (PLZ):11011
Ort:Berlin
Telefon:+49 30-227-33234
Telefax:+49 30-227-30374
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de
Internet-Adresse: https://www.bundestag.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZR3-1133-2023-261-17-DI3
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
28.11.2023 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.03.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=545262
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=545262
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Lieferung von drahtlosen Infrarot-Kopfhörerempfängern (IR-Empfänger) für das vorhandene Dolmetschsystem im Plenarsaal des Deutschen Bundestages
Vertragsgegenstand ist die mangelfreie Lieferung von 400 drahtlosen IR-Empfängern sowie entsprechender Ladekoffer für das vorhandene Dolmetschsystem im Plenarsaal des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude in Berlin-Mitte.
Vertragsgegenstand ist die mangelfreie Lieferung von 400 drahtlosen IR-Empfängern sowie entsprechender Ladekoffer für das vorhandene Dolmetschsystem im Plenarsaal des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude in Berlin-Mitte.
b)
CPV-Codes
Kopfhörer (32342100)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin-Mitte
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: ..
Ende: ..
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Geräte sind schnellstmöglich - nach Möglichkeit innerhalb von 8 bis maximal 10 Wochen nach Zuschlagserteilung - anzuliefern.
Ende: ..
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Geräte sind schnellstmöglich - nach Möglichkeit innerhalb von 8 bis maximal 10 Wochen nach Zuschlagserteilung - anzuliefern.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Leistungsbeschreibung, Tariftreueerklärung, Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B).
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung "INS" (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (mindestens 230.000 Euro), soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung "INS" (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (mindestens 230.000 Euro), soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
12.
Zuschlagskriterien
Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Zusätzliche Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.2 des Angebotsvordrucks).
Auf Aufforderung der Auftraggeberin findet nach Ende der Angebotsfrist eine VERIFIZIERENDE TESTSTELLUNG statt. Eine Einladung zur Teststellung erhalten die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl gekommen sind und nach Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote gemäß Punkt 7 der Angebotsaufforderung am preisgünstigsten sind. Die Teststellung dient der Prüfung und Sicherstellung, dass das angebotene Produkt den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die erforderliche Kompatibilität mit dem vorhandenen Infrarot Dolmetschsystem der Auftraggeberin besteht. Die Bieter haben hierfür kostenfrei und dem Angebot entsprechend zwei voll funktionsfähige (aufgeladene) IR-Empfänger der im Falle des Zuschlags zu liefernden Geräte als Testgeräte mit Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Die Testgeräte müssen hinsichtlich der Hard- und ggf. Software (bspw. Firmware) identisch sein.
Die Aufforderung zur Übersendung der Testgeräte erhalten die Bestbieter voraussichtlich ab der 51. Kalenderwoche über der e-Vergabeplattform des Bundes. Die Bieter müssen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin zur Übersendung der Testgeräte an die Auftraggeberin bereit sein. Die Testgeräte müssen nach der Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Wochen bei der Auftraggeberin eingehen. Für die Lieferung ist die Beschriftung zur Übersendung von Mustern außen auf den Umschlag/das Paket zu kleben, die den Bietern nach Ende der Angebotsfrist mit der Aufforderung zur Teststellung übersendet wird. Zudem ist bei der Übersendung der Testgeräte das mit der Aufforderung zur Teststellung übersandte Beiblatt zur Musterübersendung beizufügen, damit dem elektronisch übersandten Angebot die entsprechenden Testgeräte zugeordnet werden können.
Testgeräte, die nicht den zwingenden Anforderungen unter Ziffer 6.2 der Leistungsbeschreibung entsprechen, werden NICHT NACHGEFORDERT. Sollten die Testgeräte die in Ziffer 6.2 der Leistungsbeschreibung genannten zwingenden Anforderungen nicht erfüllen beziehungsweise von der Leistungsbeschreibung abweichen, führt dies zum AUSSCHLUSS DES ANGEBOTES. Die Testgeräte müssen zwingend mit den Geräten vollständig übereinstimmen, die im Falle des Zuschlags an die Auftraggeberin geliefert werden sollen.
Bieter, auf deren Angebot nach Prüfung und Wertung der eingereichten Angebotsunterlagen nach Punkt 7 der Angebotsaufforderung kein Zuschlag erteilt werden könnte, werden zur Vermeidung unnötiger Aufwände und Kosten nicht aufgefordert, Geräte für die verifizierende Teststellung zu liefern.
Die Teststellung dauert bis zu 5 Wochen. Nach Zuschlagserteilung werden die unterlegenen Bieter zur Abholung ihrer Testgeräte aufgefordert. Der An- und Abtransport der Geräte liegt in der Verantwortung der jeweiligen Bieter und wird nicht vergütet. Die Testgeräte des Bieters, dessen Angebot den Zuschlag erhält, verbleiben bei der Auftraggeberin und werden auf die vertragsgemäße Lieferung nach Zuschlag angerechnet und entsprechend den angebotenen Preisen vergütet.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei über die Vergabeplattform des Bundes heruntergeladen werden. Die Einzelheiten zu der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.2 des Angebotsvordrucks).
Auf Aufforderung der Auftraggeberin findet nach Ende der Angebotsfrist eine VERIFIZIERENDE TESTSTELLUNG statt. Eine Einladung zur Teststellung erhalten die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl gekommen sind und nach Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote gemäß Punkt 7 der Angebotsaufforderung am preisgünstigsten sind. Die Teststellung dient der Prüfung und Sicherstellung, dass das angebotene Produkt den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die erforderliche Kompatibilität mit dem vorhandenen Infrarot Dolmetschsystem der Auftraggeberin besteht. Die Bieter haben hierfür kostenfrei und dem Angebot entsprechend zwei voll funktionsfähige (aufgeladene) IR-Empfänger der im Falle des Zuschlags zu liefernden Geräte als Testgeräte mit Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Die Testgeräte müssen hinsichtlich der Hard- und ggf. Software (bspw. Firmware) identisch sein.
Die Aufforderung zur Übersendung der Testgeräte erhalten die Bestbieter voraussichtlich ab der 51. Kalenderwoche über der e-Vergabeplattform des Bundes. Die Bieter müssen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin zur Übersendung der Testgeräte an die Auftraggeberin bereit sein. Die Testgeräte müssen nach der Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Wochen bei der Auftraggeberin eingehen. Für die Lieferung ist die Beschriftung zur Übersendung von Mustern außen auf den Umschlag/das Paket zu kleben, die den Bietern nach Ende der Angebotsfrist mit der Aufforderung zur Teststellung übersendet wird. Zudem ist bei der Übersendung der Testgeräte das mit der Aufforderung zur Teststellung übersandte Beiblatt zur Musterübersendung beizufügen, damit dem elektronisch übersandten Angebot die entsprechenden Testgeräte zugeordnet werden können.
Testgeräte, die nicht den zwingenden Anforderungen unter Ziffer 6.2 der Leistungsbeschreibung entsprechen, werden NICHT NACHGEFORDERT. Sollten die Testgeräte die in Ziffer 6.2 der Leistungsbeschreibung genannten zwingenden Anforderungen nicht erfüllen beziehungsweise von der Leistungsbeschreibung abweichen, führt dies zum AUSSCHLUSS DES ANGEBOTES. Die Testgeräte müssen zwingend mit den Geräten vollständig übereinstimmen, die im Falle des Zuschlags an die Auftraggeberin geliefert werden sollen.
Bieter, auf deren Angebot nach Prüfung und Wertung der eingereichten Angebotsunterlagen nach Punkt 7 der Angebotsaufforderung kein Zuschlag erteilt werden könnte, werden zur Vermeidung unnötiger Aufwände und Kosten nicht aufgefordert, Geräte für die verifizierende Teststellung zu liefern.
Die Teststellung dauert bis zu 5 Wochen. Nach Zuschlagserteilung werden die unterlegenen Bieter zur Abholung ihrer Testgeräte aufgefordert. Der An- und Abtransport der Geräte liegt in der Verantwortung der jeweiligen Bieter und wird nicht vergütet. Die Testgeräte des Bieters, dessen Angebot den Zuschlag erhält, verbleiben bei der Auftraggeberin und werden auf die vertragsgemäße Lieferung nach Zuschlag angerechnet und entsprechend den angebotenen Preisen vergütet.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei über die Vergabeplattform des Bundes heruntergeladen werden. Die Einzelheiten zu der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
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