Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
99734 Nordhausen,
Petersberg
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
. 33.000 m²Wo Vorhaltung (Mietzeit),
. 1 Stck. Treppenaufgang nach TRBS 2121,
. 1 Stck. Bauaufzug, 300 kg
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Planungsleistungen erforderlich für:
- Standsicherheitsnachweis Gerüst
- Verankerungsplan
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen (nach VHB-Formblatt 213 - Angebotsschreiben).
t)
Geforderte Sicherheiten
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
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Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird verzichtet.
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
. Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend mit dem Angebot einzureichen, es kann nicht nachgefordert werden!),
. Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung und/oder GAEB-Datei) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen (hier können nur Nachforderungen gemäß § 16a VOB/A erfolgen!),
. Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,
. Angaben zur Preisermittlung (Formblatt 221 oder 222 VHB),
. das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233 VHB),
. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),
. die "Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO",
. das Formblatt „Unternehmensdaten“
sowie
. die Benennung von Referenzobjekten (min. 3 Objekte) für vergleichbare Leistungen (Gerüst W09, LK 4, > 1.000 m², Gerüsthöhe > 24 m) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit Angabe des Ausführungsjahres, der Objektbezeichnung, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners. Hierfür kann die benannte "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" genutzt werden.
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Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
. die "Aufgliederung der Einheitspreise" (Formblatt 223 VHB),
. die Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei, nur bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern (s.u.),
. die Bescheinigungen, deren Vorlage sich die Vergabestelle mit der Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) vorbehalten hat, wenn diese der Vergabestelle nicht aktuell vorliegen,
. den Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung,
. die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters /derBieter und ggf. des/der Nachunternehmer (Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei)
sowie
. die Urkalkulation.
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Entgegen der vorherigen Ausführungen ist die Eignung der Nachunternehmer auf Verlangen wie folgt nachzuweisen:
1. Bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern sind für die Nachunternehmer nur die Formblätter/Verpflichtungserklärungen des Thüringer Vergabegesetzes "Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)“ und "Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“ ausgefüllt vorzulegen. Diese Erleichterung mit Blick auf Nachunternehmer folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen.
2. Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern sind zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer ebenfalls die Nachunternehmererklärungen nach dem ThürVgG sowie zusätzlich die "Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)" ausgefüllt vorzulegen.
Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
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HINWEISE:
1. Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis befreit nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem ThürVgG.
2. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
3. Die Vorlage der Urkalkulation ist wie folgt möglich:
a) elektronisch über die Plattform der evergabe des Bundes. (Die Datei ist jedoch aus Sicherheitsgründen für den IT-Bereich des Auftraggebers nicht mit einem Passwortschutz zu versehen. Da eine Prüfung der Datei auf Schad-Codes in dem Fall nicht möglich ist, kann die Datei nicht heruntergeladen und damit nicht geöffnet werden. Die Vorlage der Urkalkulation als passwortgeschützte Datei gilt daher als nicht vorgelegt, das Angebot muss damit von der Wertung ausgeschlossen werden.)
ODER
b) schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag, jedoch ohne Sperrvermerke / Bedingungen (s. hierzu auch Punkt 10.2 der "Besonderen Vertragsbedingungen" - Formblatt 214 der Anlage B) der Vergabeunterlagen).
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar
Auf die Nachprüfungsmöglichkeit gemäß § 19 (2) ThürVgG sowie die Kostenfolge nach § 19 (5) ThürVgG wird hingewiesen.
Sonstiges:
1. Bitte das Beiblatt (2 Seiten) "Allgemeine Hinweise zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform, zu Bewerberanfragen und zur Angebotsabgabe" beachten. Es wird mit den Vergabeunterlagen in den Anlagen A) elektronisch zur Verfügung gestellt.
2. Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, findet der Öffnungstermin gemäß § 14 VOB/A unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist statt. Zugelassene Teilnehmer sind dementsprechend nur Auftraggebervertreter (mind. 2).