Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Straße, Hausnummer: Fischmarkt 1
Postleitzahl (PLZ): 99084
Ort: Erfurt
Telefon: +49 361 6551282
Telefax: +49 361 6551289
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ÖAL 1324/23-37
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
30.11.2023 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
22.12.2023
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=544682
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=544682
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
30.11.2023 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Beschaffung von Sanitätsausrüstung für die Freiwilligen Feuerwehren Erfurt - Lieferung von 20 Stück Automatisierter externer Defibrillatoren, 10 Stück AED-Wandschrank Innen sowie 10 Stück AED-Wandschrank Außen
c)
Ort der Leistungserbringung
Erfurt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
ab Auftragsvergabe bis 31.01.2024
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt wurden
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen
- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen
nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig
bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
GWB bzw. das ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für
das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
- Eigenerklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat,
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
- Eigenerklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ Unterlagen auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der
Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und
Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht
im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden
Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt wurden
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen
- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen
nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig
bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
GWB bzw. das ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für
das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
- Eigenerklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat,
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
- Eigenerklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ Unterlagen auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der
Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und
Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht
im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden
Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
12.
Zuschlagskriterien
Preis 100%
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der
Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG
aufgeführten Wertgrenzen ( 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit
besteht die Möglichkeit einer
Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats
Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf
Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem
beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen
Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den
frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine
mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung
vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom
Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber
zu beanstanden, in dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung
von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an
folgende Stelle/Adresse zu senden: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung,
Stadtkämmerei, Verdingungsstelle, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, E-Mail
verdingungsstelle@erfurt.de, Fax-Nr. 0361 655-1289
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der
Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen
Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die
Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der
Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen
durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert
werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer
entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der
Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren
bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der
Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000
EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der
Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt
wurde.
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der
Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG
aufgeführten Wertgrenzen ( 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit
besteht die Möglichkeit einer
Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats
Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf
Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem
beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen
Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den
frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine
mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung
vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom
Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber
zu beanstanden, in dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung
von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an
folgende Stelle/Adresse zu senden: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung,
Stadtkämmerei, Verdingungsstelle, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, E-Mail
verdingungsstelle@erfurt.de, Fax-Nr. 0361 655-1289
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der
Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen
Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die
Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der
Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen
durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert
werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer
entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der
Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren
bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der
Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000
EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der
Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt
wurde.
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